Die Anzeige- und Meldepflicht für ärztliche und nicht-ärztliche Gesundheitsberufe wurden im Zuge der Änderungen durch das Gewaltschutzgesetz 2019 vereinheitlicht. Damit wurde die Anzeigepflicht sowie die äquivalenten Bestimmungen in anderen Berufsgesetzen novelliert beziehungsweise erstmals geregelt.
Christiane Kepka*
Literatur bei der Verfasserin
*) Mag. Christiane Kepka
Juristin in der Österreichischen Ärztekammer
E‑Mail: c.kepka@aerztekammer.at
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 8 /25.04.2020