Mag. Christiane Kepka: Die Anzeigepflicht

25.04.2020


Die Anzeige- und Meldepflicht für ärztliche und nicht-ärztliche Gesundheitsberufe wurden im Zuge der Änderungen durch das Gewaltschutzgesetz 2019 vereinheitlicht. Damit wurde die Anzeigepflicht sowie die äquivalenten Bestimmungen in anderen Berufsgesetzen novelliert beziehungsweise erstmals geregelt.

Christiane Kepka*

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Literatur bei der Verfasserin

 

*) Mag. Christiane Kepka
Juristin in der Österreichischen Ärztekammer
E-Mail: c.kepka@aerztekammer.at

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 8 / 25.04.2020