Standpunkt Vizepräsident Daniel von Langen: Leistung sehen. Anerkennung zeigen. Jetzt.

11.05.2026 | Aktuelles aus der ÖÄK

Spitalsärzte machen zwei Drittel der österreichischen Ärzteschaft aus. Dieser Wertigkeit entsprechend möchte ich in meiner neuen Funktion als ÖÄK­-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte alles dafür unternehmen, die Leistungen der Spitalsärzte in Österreich noch deutlicher als bisher vor den Vorhang zu holen und sichtbar zu machen. Gleichzeitig wird es wichtig sein, innovative und erfolgversprechende Lösungen für die Probleme und Herausforderungen der Spitalsärzteschaft zu entwickeln.

Die Realität ärztlicher Arbeit hat sich stark gewandelt. In einer immer älter werdenden Gesellschaft steigt die Anzahl der Patientinnen und Patienten kontinuierlich. Das hat eine enorme Arbeitsverdichtung in den Spitälern gebracht – ein Ende dieses Trends ist nicht in Sicht. Die ärztlichen Aufgaben sind komplex und werden immer komplexer, dazu gibt es kaum Entlastung von dokumentarischen Pflichten. Und das alles bei stark begrenzten Personalressourcen. Darunter leidet die Qualität der Versorgung. Das werden wir nicht akzeptieren. Im Gegenteil, wir werden das mit größtem Einsatzbekämpfen.

Alles, was wir Ärztinnen und Ärzte als leistungsfeindlich empfinden, muss hinterfragt werden. Eine pauschalierte Abgeltung von Nachtdiensten finde ich zum Beispiel nicht leistungsförderlich. Generell geht es um faire Arbeitszeiten: Wenn ich heute als Arzt einen 40­-Wochenstunden-­Vertrag unterschreibe, bedeutet das vom ersten Tag an, dass ich für 48 Stunden eingeteilt werde. Hier herrscht ein dringender, gesellschaftlicher Nachholbedarf.

Ich habe mir vorgenommen, aufzuzeigen, was es bedeutet, in einem Krankenhaus zu arbeiten. Wir sind 24/7 in der Woche und 365 Tage im Jahr für unsere Patientinnen und Patienten da. Dieser Tatsache gehört mehr Anerkennung entgegengebracht – jetzt ist Zeit, diese einzufordern.

Dr. Daniel von Langen, B.Sc.
Obmann der Bundeskurie angestellte Ärzte

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 9 / 10.5.2026