Beruflich bedingte Handekzeme stellen die dritthäufigste Berufskrankheit dar. Das Hauptziel ist es, Betroffene im Beruf zu halten. Durch die richtigen Schutzmaßnahmen und neue Therapieoptionen gelingt das häufig, wie im Rahmen eines Vortrags bei den diesjährigen Ärztetagen in Grado betont wird.
„Im § 363 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) ist festgehalten, dass bereits der Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden ist“, erklärt Dr. Barbara Ebner, Leiterin des Berufsdermatologischen Zentrums des Ordensklinikums Linz Elisabethinen. Beruflich bedingte Handekzeme sind neben COVID-19-Infektionen sowie der Lärmschwerhörigkeit die dritthäufigste Berufskrankheit. In Europa gibt es jährlich 0,5 bis eine Neuerkrankung pro 1.000 Beschäftigte. Ebner betont allerdings, dass die Dunkelziffer hoch sei: „Viele Betroffene müssen lange mit Ekzemen ihren Berufsalltag stemmen, da kein Hautarzt in ihrer Nähe ist, oder weil sie sich nicht trau
