Standpunkt Präsident Johannes Steinhart: Echte Zukunftsinvestitionen

24.04.2026 | Aktuelles aus der ÖÄK

Durchschnittlich fünf Monate Wartezeit auf ein Obduktionsgutachten. Enorm viel Arbeit, die an einzelnen Personen hängt: Die Situation in der Gerichtsmedizin ist besorgniserregend und die Gefahr, dass Gewaltverbrechen dadurch ungeklärt bleiben, durchaus gegeben. Die Gerichtsmedizin ist ein hochkomplexes, herausforderndes und sehr interessantes Fach, das auch in der Populärkultur oft thematisiert wird. Das Interesse daran ist also durchaus vorhanden. Um den Nachwuchs zu sichern, muss dieser eingebunden und mit attraktiven Angeboten für dieses Fach gewonnen werden. Und vor allem müssen die jungen Ärztinnen und Ärzten die nötigen Ausbildungsstellen vorfinden – die gibt es nämlich derzeit viel zu selten. Dass die Zuständigkeit für die Ausbildungsstätten von den Landesärztekammern an die Bundesländer übergegangen ist, hat – wenig überraschend – die Situation nicht verbessert. Zu wenige Ausbildungsstellen gibt es nicht nur in der Gerichtsmedizin. Diese unbefriedigende Situation beginnt schon bei der Basisausbildung. Die zögerliche Vorgehensweise der Länder hat hier dazu geführt, dass junge Menschen nach einem langen, schweren und auch kostenintensiven Studium monatelang auf einen Ausbildungsplatz warten müssen.
Gleichzeitig werden immer wieder Forderungen in der Politik laut, junge Medizinerinnen und Mediziner nach dem Studium zu bestimmten Tätigkeiten zu verpflichten – obwohl es nicht genügend Ausbildungsplätze gibt. Das ist eine bizarre Situation. Hier muss dringend in die Zukunft unserer Versorgung investiert und von den Ländern müssen endlich die nötigen Planstellen finanziert werden.PS: Der aktuelle Jahresbericht der Österreichischen Ärztekammer gibt übrigens eine gute Übersicht über die erbrachten Leistungen der Ärztinnen und Ärzte und ihrer Standesvertretung. Neu ist in diesem Jahr das moderne und ansprechende Design, von dem Sie sich auf der ÖÄK-Website überzeugen können.

Dr. Johannes Steinhart
Präsident der Österreichischen Ärztekammer

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 8 / 25.4.2026