Zum Jahresbeginn gab Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, die Schwerpunkte für 2026 vor. Neben der Forderung nach einem deutlichen Bürokratieabbau und der ärztlichen Mitgestaltung der Künstlichen Intelligenz in der Medizin setzte er sich vehement für die Freiheit des Arztberufs ein.
Sascha Bunda
„Wir müssen Akzente setzen, damit es nicht andere für uns tun“, gab Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer und der Ärztekammer für Wien, bei einer Pressekonferenz zum Jahresauftakt die Richtung für 2026 vor. Ein Schwerpunktthema ist dabei für Steinhart die KI in der Medizin: „Sie wird unseren Beruf und das Versorgungssystem insgesamt stark verändern, und wir müssen dazu beitragen, dass das nicht zum Nachteil von Ärzten und Patienten geschieht.“ Besonderes Augenmerk will Steinhart auf den Bürokratieabbau legen – sowohl in Krankenhäusern als auch in den Ordinationen. „Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass Kolleginnen und Kollegen etwa ein Drittel ihrer Arbeitszeit für bürokratische Belange aufwenden, wertvolle Zeit also, die besser in die Betreuung unserer Patientinnen und Patienten investiert werden sollte“, berichtete Steinhart. Er forderte daher einen Entbürokratisierungsgipfel, bei dem Vertreter der Ärzteschaft, der Sozialversicherungen, von Spitalsorganisationen und der Politik gemeinsam konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau definieren und anschließend für deren Umsetzung sorgen. „Angesichts der Ärzteknappheit in öffentlichen Spitälern und im Kassenbereich kann nicht einfach so weitergemacht werden wie bisher“ betonte Steinhart. Kritisch äußerte sich der ÖÄK-Präsident zu verpflichtenden Diagnosecodierung: „Die Einführungsphase seit Jahresbeginn hat bisher einigen Verbesserungsbedarf ans Tageslicht gebracht. Es war gut und wichtig, dass die Ärztekammer auf diese Möglichkeit zur Evaluierung gedrängt hat.“ Eine Scharfstellung mit 1. Januar hätte die ohnehin voll ausgelasteten Ordinationen an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht.
Freie Wahl für Ärzte
Kurz zuvor hatte wieder einmal das Wahlarztthema kurzfristig die Medienlandschaft dominiert. Anlassfall war ein Positionspapier der SPÖ, in dem erstmals skizziert wurde, wie man sich die immer wieder angekündigte „Einbindung“ der Wahlärzte denn vorstellt. Sollte ein geplantes, zunächst auf Freiwilligkeit beruhendes, Modell nicht den gewünschten Erfolg bringen, sollten Wahlärzte verpflichtet werden, einen „gewissen Teil der Arbeitszeit“ – genannt wurden 10 bis 15 Prozent – zur Behandlung von Kassenpatienten zu verwenden. Wie das konkret funktionieren sollte, wurde dabei nicht bekanntgegeben. In einer unmittelbaren Reaktion stufte ÖÄK-Präsident Steinhart diesen Plan als „fast wie einen Anschlag auf eine wichtige Säule in der Gesundheitsversorgung“ ein. Die Wahlärzte seien mittlerweile eminent wichtig, um die Versorgung sicherzustellen und unterstützen dabei die Kassenärzte. „Daher ist dieses Ansinnen überhaupt nicht nachvollziehbar“, sagte Steinhart. Dass der kassenärztliche Bereich dringend gestärkt werden müsse, sei evident. „Aber es kann nicht ernsthaft das Ziel von politischen Entscheidungsträgern sein, dafür einen anderen Bereich, der gut funktioniert, schlechter zu gestalten.“ Eine konstruktive Gesundheitspolitik müsse die ärztliche Tätigkeit attraktiver machen – im kassenärztlichen Bereich genauso wie im wahlärztlichen. „Da gibt es kein Entweder-Oder, im Interesse der Patientenversorgung ist beides eine Notwendigkeit“, stellte Steinhart klar. Die kommenden Regierungsjahre würden die Möglichkeit bieten, hier tätig zu werden. Zu einer Verpflichtung von Wahlärzten scheint es zudem auch keine Einigkeit in der Regierung zu geben. Von NEOS-Gesundheitssprecher Christoph Pramhofer kam klare Ablehnung: „Es kann nicht sein, dass wir einem freien Beruf vorschreiben, zu welchen Tarifen er Patienten behandeln muss. Das wird es mit uns nicht geben“, sagte er.
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 3 / 10.2.2026