Digitale Projekte sollen die Servicequalität für die Versicherten verbessern und Prozesse in den Ordinationen und bei den Sozialversicherungen vereinfachen. Eine zwischen Sozialversicherung und Bundeskurie niedergelassene Ärzte beschlossene Vereinbarung soll die Zettelwirtschaft reduzieren.
Sophie Niedenzu
e-Zuweisung, e-Verordnung, e-Terminservice, Vorsorgeuntersuchung to ELGA, e-Kur- und Reha-Antrag, Ausbau der Telemedizin: Die Liste an Neuerungen, die zukünftig digital erfolgen sollen, ist lang: bei einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentierten der Dachverband der Sozialversicherungsträger und die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer die Eckpunkte der gemeinsamen Zukunftsvereinbarung (siehe ÖÄZ 1/2). Sie sei ein Bekenntnis zur aktiven Forcierung von e-Health-Projekten in den Jahren 2026 bis 2030. „Wir müssen einen Mehrwert daraus haben, und dieser ist gegeben, wenn wir mehr Zeit für unsere Patientinnen und Patienten haben“, betonte Edgar Wutscher, ÖÄK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann. Es sei zu begrüßen, dass ab jetzt digitale Projekte gemeinsam mit der Ärzteschaft von Anfang an koordiniert werden: „Digitale Tools müssen bedienerfreundlich sein und sich gut in den Arbeitsalltag in den Ordinationen integrieren, daher ist es umso wichtiger, dass wir als Anwender von Anfang an eingebunden werden“, sagte er. Es sei gelungen, gemeinsam zu reden und sich nicht über Medien etwas auszurichten, betonte Wutscher. Ein „entscheidender Schritt für eine moderne Gesundheitsversorgung“ sei gesetzt worden, sagte die Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Claudia Neumayer-Stickler. Ihr Stellvertreter, Peter McDonald, sprach von einem „gemeinschaftlichen Diskurs“ und davon, dass man sich nun „aus unterschiedlichen Perspektiven“ dem Thema annähere. Freilich werde es noch eine Reihe „kontroversieller Themen“ im Reformprozess geben, sagte Gesundheitsministerin Korinna Schumann: „Die Grundlage ist aber – gerade in diesen schwierigen Zeiten –, dass man den Dialog sucht, dass man miteinander redet.“ Digitalisierung dürfe niemals Selbstzweck sein, führte sie weiter aus: „Sie muss messbaren Nutzen bringen und sich an der Realität der Praxis orientieren.“ Die Vereinbarung biete einen „breiten Blumenstrauß“, um der „Zettelwirtschaft den Kampf anzusagen“, fasste McDonald in der Pressekonferenz zusammen.
Kosten-Nutzen-Berechnung
Die e-Zuweisung sowohl für Vertragsärzte als auch für Wahlärzte mit mehr als 300 unterschiedlichen Patienten, die die e-Card Services nutzen, läuft freiwillig bereits seit heuer, ab nächstes Jahr ist sie verpflichtend. Ziel sei, Papierzuweisungen für diverse Untersuchungsbereiche wie CT, MRT, Nuklearmedizin, Humangenetik, klinisch-psychologische Diagnostik, Röntgen und Sonografie sowie Knochendichtemessung durch digitale Zuweisungen komplett zu ersetzen. Dafür sei ein entsprechendes Softwaremodul nötig. Die Förderungen für Ärztinnen und Ärzte seien für die e-Zuweisung „erfreulicherweise schon geklärt“, sagte Wutscher, der darauf verwies, dass in der beschlossenen Zukunftsvereinbarung eine klare Kosten-Nutzen-Berechnung als eines der Kriterien eines digitalen Fahrplans angeführt sei: „Dabei geht es um die Berechnung und Klärung der Finanzierung in Bezug auf die Entwicklungskosten, aber auch der nachfolgenden, laufenden Kosten, was für die Ärzteschaft und den Ordinationsbetrieb ein wesentliches Kriterium ist“, sagte der ÖÄK-Vizepräsident. Die e-Verordnung sei mit dem e-Transportschein als Pilotprojekt in der Steiermark in Vorbereitung, bevor diese österreichweit ausgerollt werde. In weiterer Folge sollen neben Transportscheinen auch Heilbehelfe und Hilfsmittel digital verordnet werden können.
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 3 / 10.2.2026