Die e-Card ist seit 20 Jahren der Schlüssel zum digitalen Zugang für die Patientenversorgung. Seit 1. Jänner nutzen nun auch Wahlärzte analog zu den Kassenärzten die digitale Infrastruktur. Auch beim Ausbau der Telemedizin sollen Wahlärzte eine wichtige Rolle spielen.
Sophie Niedenzu
Bis zu 500.000 e-Card-Kontakte täglich, durchschnittlich 6,1 Millionen ausgestellte e-Rezepte monatlich und die Bewilligung von Medikamenten über das Arzneimittel-Bewilligungs-Service (ABS) innerhalb von sechs Minuten: Die e-Card ist eine der meistgenutzten digitalen Infrastrukturen Österreichs. Seit 1. Jänner sind nun auch die Wahlärzte vollumfänglich angebunden. Damit sind sie berechtigt und verpflichtet, neben dem e-Rezept inkl. Arzneimittel-Bewilligungs-Service (ABS) auch die e-Arbeitsunfähigkeitsmeldung zu nutzen. Doch damit hört die Reise nicht auf. Erst jüngst hat der Dachverband der Sozialversicherungsträger gemeinsam mit der Bundeskurie niedergelassene Ärzte eine Vereinbarung zum digitalen Fahrplan beschlossen (siehe dazu S. 10). Alle zukünftigen e-Services, die umgesetzt werden, sollen von Wahlärzten analog zu den Kassenärzten verwendet werden. Das gilt etwa für die geplante e-Verordnung. „Wenn schon, denn schon“, das sei der Grundtenor für die Vorbereitung auf die gesetzliche Verpflichtung für Wahlärzte gewesen: „Wenn schon eine Verpflichtung zur Nutzung besteht, dann sollten alle Funktionalitäten freigeschaltet werden, die auch Kassenärzte nutzen – das haben wir auch erreicht“, zeigt sich Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, zufrieden.
Gemeinsame Ausgestaltung
Unter dem Titel „20 Jahre e-Card – Zwei Jahrzehnte digitale Innovation“ hat die SVC im Dezember gemeinsam mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger im Rahmen des SV-Forums das runde Jubiläum gefeiert. Mit dabei waren auch Vertreter der Österreichischen Ärztekammer. Der Allgemeinmediziner Alexander Moussa, Leiter des ÖÄK-Referats e-Health in Ordinationen, nahm neben der Gesundheitsministerin Korinna Schumann, dem damaligen Vorsitzenden der Konferenz der Sozialversicherungsträger Peter McDonald (seit 1. Jänner ist Claudia Neumayer-Stickler Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Anm. der Red.), der Vorarlberger Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher und der OECD Digital Health Expertin Katharina Vujovic an einer Podiumsdiskussion zur Telemedizin teil. Diese sei eine Ergänzung zur klassischen medizinischen Versorgung und „keine Notlösung für fehlende Ressourcen“, hielt Moussa fest und verwies auf die OECD-Analysen, wonach die Telemedizin genau dort ihre Wirkung entfalte, wo sie strukturiert, ärztlich verantwortet und sinnvoll in bestehende Versorgungsprozesse integriert sei. In Ländern wie Dänemark und Estland sei die Telemedizin Teil der Regelversorgung, gesteuert über die Primärversorgung, mit klaren Rollen und klarer Verantwortung. „Telemedizin wird dort für Verlaufskontrollen, Nachbesprechungen, Medikationsanpassungen, bei chronischen Erkrankungen oder zur raschen ärztlichen Einschätzung genutzt“, berichtete Moussa. Die Chancen seien erheblich, etwa durch weniger unnötige Wege für Patienten, eine bessere Kontinuität in der Betreuung und eine effizientere Nutzung ärztlicher Zeit ohne Qualitätsverlust. „Die OECD-Daten zeigen aber, dass wenn Telemedizin unstrukturiert eingesetzt und als Ersatz für fehlende Strukturen dient, es zu einer Fragmentierung der Versorgung oder einem Qualitätsverlust kommen kann“, betonte Moussa. Die technische Basis für den Ausbau sei mit der e-Card-Infrastruktur gegeben: „Die nächste Phase entscheidet sich nicht nur an der Technik, sondern an der gemeinsamen Ausgestaltung durch die Sozialversicherung, die Politik und den Ärztinnen und Ärzten – und auch hier sollen die Wahlärzte mit ins Boot genommen werden“, sagte Moussa.
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 1-2 / 25.1.2026