Der eHealth-Experte Alexander Degelsegger spricht im Interview mit Sophie Niedenzu über bundesweite digitale Lösungen, organisatorische und finanzielle Fragen, Telemedizin und die evidenzbasierte Implementierung von digitalen Gesundheitsapps.
Sophie Niedenzu
In der eHealth-Strategie ist die Umsetzung von „digital vor ambulant vor stationär“ festgehalten. Wie sieht es mit der telemedizinischen Nutzung in Österreich aus? Im Vergleich mit anderen Ländern haben wir in Österreich weniger digitale Kontakte zu Ärztinnen und Ärzten, etwa in Form von Videosprechstunden. Telemedizin kann sowohl zwischen Ärztinnen und Ärzten als Telekonferenz oder Telekonsil eingesetzt werden als auch in der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten, Stichwort Telekonsultation und Telemonitoring. Da gibt es viel Luft nach oben. Telemedizin ist ein dynamisches Feld und es besteht hier auch die Gefahr, dass sich private Parallelsysteme aufbauen könnten, die unser öffentliches solidarisches Gesundheitssystem aushöhlen. Daher ist es wichtig, dass wir in der öffentlichen Versorgung solide, gut funktionierende digitale Tools etablieren.
Welche Vision gibt es hier? Es wird viel experimentiert, aber es gibt noch keine große bundesweite Lösung. In Wien etwa kann man über die Gesundheitshotline 1450 einen Termin für eine Videokonsultation bekommen, österreichweit ist das aber nicht ausgerollt. Aus Sicht von Public-Health-Evidence müssten wir jetzt in regionalen und fachspezifischen Settings schauen, was sinnvolle Anwendungsbeispiele speziell in der Videokonsultation sind – und dann skalieren. Der Bedarf hängt auch von finanziellen und rechtlichen Entscheidungen ab: Kann man eine Krankschreibung oder Gesundschreibung über Videokonsultation machen? Und in welchen Themenbereichen und Krankheitsbildern ist eine Konsultation per Video überhaupt medizinisch möglich und auch sinnvoll?
Es gibt einige e-Health-Projekte in einzelnen Bundesländern, wie etwa Herz Mobil. Wie kommen diese in die bundesweite Regelversorgung? Der Wille ist da, telemedizinische Angebote in der Prävention und Versorgung sind auch Teil der eHealth-Strategie. Wir müssen an Finanzierungs- und Organisationszusammenhängen arbeiten, die aktuell eine bundesweite Ausrollung erschweren. Denn die technische Innovation per se ist meist nicht das Problem. Es geht vor allem um Organisations- und Prozessinnovationen und darum, dass wir in Arbeitsabläufe und Finanzierungssysteme eingreifen müssen. Die Finanzierung von Telemonitoring-Programmen etwa muss in jedem Bundesland separat verhandelt werden, weil die Versorgung von Patientinnen und Patienten jeweils unterschiedlich organisiert ist.
Wie steht es um die Einführung von Digitalen Gesundheitsapps, sogenannten DiGAs? Die Arbeiten an einem einheitlichen Bewertungsprozess, der die Grundlage für die Erstattung ausgewählter DiGAs ist, gehen voran und sollen 2027 abgeschlossen sein. Wichtig ist, hier auch die Ärzteschaft einzubinden. Es bringt nichts, wenn es DIGAs gibt, die erstattet werden, sich aber niemand damit auskennt und diese verschreibt. Es gibt viele verschiedene DiGAs und diese müssen bewertet werden: Sind sie substitutiv oder additiv, also verbessern sie die Patientenversorgung oder gleichen sie eine Unterversorgung aus? Ein Bewertungsmechanismus ist wichtig, weil nicht alle DiGAs gleich effektiv und sicher sind und die entsprechende Qualität aufweisen. Das Ziel ist ein transparentes, evidenzbasiertes System, um ausgewählte DiGAs dann in die bedarfsorientierte Erstattung durch die autonom agierenden Sozialversicherungsträger aufzunehmen.
Nach Redaktionsschluss wurde bekannt, dass Alexander Degelsegger mit 1. Mai von der GÖG ins Gesundheitsministerium wechselt: Er übernimmt die Leitung der neu geschaffenen Sektion X mit dem Schwerpunkt Gesundheitssystem und Digitalisierung des Gesundheitswesens.
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 7 / 10.4.2026