Die Weiterentwicklung von ELGA ist Teil der eHealth-Strategie Österreich und für die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums unerlässlich. Ebenso muss die Struktur für eine sichere Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut werden.
Sophie Niedenzu
Es sei ein lebendes Dokument, das stets weiterentwickelt werde: So bezeichnet Alexander Degelsegger, Abteilungsleiter Digitalisierung und Dateninfrastruktur bei der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), die erste eHealth-Strategie. Die GÖG hat Bund, Länder und Sozialversicherung bei der Erstellung der bundesweiten Strategie für die Digitalisierung im Bereich Gesundheit unterstützt. In der Umsetzungsphase gehe es jetzt viel um Konzeption und Abstimmungsarbeit. „Wir haben einige Projekte in der Pipeline, wie e-Bilddaten als bereits in Ausrollung befindliche ELGA-Anwendung, die elektronische Patientenverfügung, den elektronischen Eltern-Kind-Pass und den digitalen Medikationsplan“, sagt Degelsegger. Zudem würde durch die Umsetzung des Europäischen Raums für Gesundheitsdaten (EHDS) Schwung in die digitalen Entwicklungen kommen.
Crowdsourcing statt Datensilos
Neben der Patientenkurzakte ist die sichere Weiterverwendung von Gesundheitsdaten ein großes Thema im EHDS. Bisher sei Österreich durch Datensilos gekennzeichnet und auch sämtliche Daten in der ELGA Infrastruktur von Sekundärnutzung ausgenommen. „Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass wir in Österreich für die Sekundärnutzung auch für die gesundheitspolitische Planung und Steuerung zwar relevante Datenbestände haben, die aber nicht systematisch nutzen“, sagt er. Es sei ein Paradigmenwechsel im EHDS: Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für legitime Zwecke werde zur Norm. Legitime Zwecke inkludieren etwa die Verbesserung der Versorgung oder Systemsteuerung sowie Forschung und Innovation. „Das sind auch gute Nachrichten für Ärztinnen und Ärzte, denn sie können einfacher gemeinsam an Leitfäden, Patientensicherheitsmaßnahmen, Prozess- und Versorgungsverbesserung arbeiten“, sagt Degelsegger. Im EHDS ist die Sekundärnutzung der Gesundheitsdaten dabei stark reglementiert: sie muss in einer zeitlich befristeten sicheren Umgebung erfolgen, Daten dürfen nicht heruntergeladen werden, zudem muss die Bereitstellung der Daten über eine öffentliche Gesundheitsdaten-Zugangsstelle erfolgen – und zwar antragsbezogen, anlassbasiert und anonymisiert. Die GÖG unterstütze hier das Bundesministerium in den Vorarbeiten. Die Entwicklung sei vergleichbar mit einer Art Crowdsourcing: „Wir werden keine Datensilos mehr haben, die für eine kleine Zielgruppe zur Verfügung stehen, sondern es werden unter anderem Forscherinnen und Forscher mit Gesundheitsdaten arbeiten können, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben“, sagt Degelsegger. Durch den EHDS würden einheitliche Datenkataloge entstehen sowie Informationen zur Datenqualität bereitgestellt werden. Die informationelle Selbstbestimmung werde gewahrt, weil alle EU-Länder verpflichtend ein Opt-Out-System implementieren müssten. Ärztinnen und Ärzte mit Ordinationen müssten jedenfalls keine Sorge haben, dass Anfragen zur Nutzung ihrer Patientendaten kämen: „Einzelordinationen mit ihrer Arztsoftware werden nicht von Anfragen zu Sekundärdatennutzung betroffen sein“, sagt Degelsegger.
Impf-Reminder
Die Weiterentwicklung von ELGA sei allein aufgrund des EHDS notwendig. Das Ziel der eHealth-Strategie seien auch patientenseitige Anwendungen für die Interaktion. In seinem Ursprung sei ELGA als Tool für die ungerichtete Kommunikation von Gesundheitsdaten geschaffen worden: „Es ging darum, dass Ärztinnen und Ärzte relevante Befunde und Medikationsdaten für die Patientenversorgung haben, die patientenseitigen relevanten Anwendungen standen nicht im Vordergrund“, sagt Degelsegger. Als Beispiel nennt er etwa die Implementierung eines Reminders, wann und welche Impfungen durchzuführen sind. Eines sollte bei der Umsetzung einer digitalen Gesundheitsstrategie nie vergessen werden, so Degelsegger: „Digitalisierung ist kein Heilsbringer, sondern ein Rädchen im Werk für die Gesundheitsversorgung, sie soll das Gesundheitssystem inklusiver machen – aber nicht Exklusion bringen.“
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 7 / 10.4.2026