Fortbildungsnachweis von Ärztinnen und Ärzten: Stichtag: 1. September 2019

25.04.2019 | Politik

In Kürze ist es wieder soweit: Ärztinnen und Ärzte müssen entweder durch das DFP-Diplom, individuelle Dokumentation über das Online-Fortbildungskonto meindfp.at oder in Papierform bis 1. September 2019 den Fortbildungsnachweis erbringen.
Hannelore Nöbauer

Wie Peter Niedermoser, Präsident des Wissenschaftlichen Beirates der Österreichischen Akademie der Ärzte GmbH betont, sind „Ärzte aufgrund der Verordnung über ärztliche Fortbildung verpflichtet, sich laufend fortzubilden und dies zu dokumentieren. Der Nachweis erfolgt entweder mit dem DFP-Diplom oder durch die individuelle Dokumentation des Arztes über das Online-Fortbildungskonto meindfp.at oder in Papierform.“ Konkret heißt das: Alle Ärzte, die bis einschließlich 31.8.2016 mit einer Berechtigung zur selbstständigen Berufsausübung als approbierter Arzt, Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) eingetragen waren und am 1.9.2019 eingetragen sind, sind zum Fortbildungsnachweis verpflichtet.

Über die Anzahl der jährlich ausgestellten DFP-Diplome liegen bereits seit Jahren statistische Auswertungen vor. Die individuelle Fortbildungsdokumentation der Ärzte war allerdings längere Zeit noch nicht erfasst. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber festgelegt, dass per 1.9.2016 sämtliche Fortbildungsnachweise jener österreichischen Ärzte, die zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt sind und den Beruf auch aktiv ausüben, einer Auswertung unterzogen werden. Zu diesem Stichtag wurden erstmals auch jene Ärzte im Rahmen des DFP erfasst, von denen bis dahin noch keine individuelle Dokumentation vorlag.

„Die hervorragenden Ergebnisse der Evaluierung des ersten Fortbildungsnachweises am 1.9.2016 rücken einen Aspekt ganz klar und deutlich in den Vordergrund: Der Erfüllungsgrad von mehr als 95 Prozent hat daher die von Ärzten ohnehin immer gelebte Bereitschaft, berufsbegleitende Fortbildung wahrzunehmen, durch beeindruckende Fakten sichtbar gemacht“, so Niedermoser. Österreichweit haben nur vier Prozent der Ärzte den erforderlichen Fortbildungsnachweis nicht erbracht. „Ich habe nie daran gezweifelt, dass die österreichischen Ärzte ihrer Fortbildungspflicht nachkommen werden. Wir können stolz auf unseren Berufsstand sein“.

An den möglichen Konsequenzen für die Ärzte mit Berufsberechtigung und fehlendem Fortbildungsnachweis lässt Niedermoser allerdings keinen Zweifel: „Bei den Betroffenen kommt es zur Anzeige beim unabhängigen Disziplinaranwalt.“

Die laut Ärztegesetz zur Verfügung stehenden Disziplinarstrafen sind schriftlicher Verweis, Geldstrafen, eine befristete Untersagung der Berufsausübung und die Streichung aus der Ärzteliste. Die Strafe wird von der zuständigen Disziplinarkommission verhängt. „Ich muss ganz klar sagen, dass jene, die nicht bereit sind, sich fortzubilden, nicht unserem Bild eines Arztes entsprechen“, so Niedermoser.

Mindestens 150 DFP-Punkte

Für Ärzte gilt folgende Fortbildungsverpflichtung: Absolvieren von mindestens 150 DFP-Punkten in den vergangenen drei Jahren vor dem Stichtag 1.9.2019. Das bedeutet, dass der Nachweis der Fortbildung entweder durch ein zum Stichtag gültiges DFP-Diplom oder die Vorlage von Fortbildungsbestätigungen im Umfang von mindestens 150 DFP-Punkten (davon mindestens 120 medizinische DFP-Punkte und mindestens 50 DFP-Punkte aus Veranstaltungen), die von 1.9.2016 bis 31.8.2019 absolviert wurde, zu erfolgen hat. Gültig sind alle Einträge auf dem Online-Fortbildungskonto auf meindfp.at oder Papierbestätigungen über DFP-Punkte sowie im Einzelfall zu überprüfende Nachweise von anderen Fortbildungen.

Bei Nichterfüllung des Fortbildungsnachweises zum 1.9.2019 wird für die weitere Überprüfung der Fortbildungszeitraum 1.9.2016 bis 31.8.2019 herangezogen (zum Beispiel für nachträgliche Nachweise, Berufsunterbrechungen). Im Falle der Nichterfüllung des Fortbildungsnachweises 2019 von niedergelassenen Ärzten wird die ÖQMed (Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH) informiert.


Relaunch von www.meindfp.at

Das Online-Fortbildungskonto meindfp.at wurde kürzlich einem Relaunch unterzogen mit dem Ziel, die Benutzerfreundlichkeit weiter zu erhöhen durch

  • eine deutliche Reduktion der Navigation zur leichteren Orientierung auf der Website;
  • die Optimierung für mobile Endgeräte;
  • eine einfache und zentrale Authentifizierung über das Single-SignOn (SSO) der ÖÄK. Bei SSO handelt es sich um einen sicheren Zugang für viele Internetseiten im Ärztekammerumfeld, bei denen man sich sonst mit unterschiedlichen Passwörtern anmelden muss. SSO bedeutet einen hohen Zusatznutzen für die User.

Zusätzlich bringt eine neue Technologie für den E-Learning-Bereich mehr Variabilität bei den Angeboten. So können künftig auch Audio- und Video-Angebote einfach und unkompliziert eingespielt und genutzt werden. Aktuell wird derzeit mehr als 3.000 Mal pro Woche auf das E-Learning zugegriffen. Derzeit stehen mehr als 550 qualitätsgeprüfte E-Learning-Fortbildungen zur Verfügung; jährlich kommen rund 160 neue Fortbildungen dazu.

Derzeit nutzen rund 46.000 Ärzte das Online-Fortbildungskonto meindfp.at. Die seit mittlerweile zwölf Jahren bestehende Website bietet ein großes Angebot an ärztlicher Online-Fortbildung. Darüber hinaus haben Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, ihre Fortbildungsaktivitäten zu dokumentieren und können auch online das Fortbildungsdiplom beantragen.

Tipps:
www.meindfp.at
www.arztakademie.at
www.aerztekammer.at/sso

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 8 / 25.04.2019