Mut­ter-Kind-Pass: Exper­ten­kom­mis­sion nimmt Arbeit auf

10.02.2014 | Politik

Den Still­stand in Sachen MUKIPA wollte man nicht so ein­fach hin­neh­men. Des­we­gen haben Ver­tre­ter der ÖÄK eine neue „Inter­dis­zi­pli­näre Exper­ten­kom­mis­sion Mut­ter-Kind-Pass“ initi­iert; diese hat kürz­lich ihre Arbeit auf­ge­nom­men. Von Agnes M. Mühlgassner

Den Kin­des­schu­hen ist der MUKIPA – er fei­ert heuer sein 40-jäh­ri­ges Bestehen – längst ent­wach­sen. Anlass genug, wieso man sich inner­halb der ÖÄK dazu ent­schlos­sen hat, aktiv zu wer­den und eine Inter­dis­zi­pli­näre Exper­ten­kom­mis­sion Mut­ter-Kind-Pass ins Leben zu rufen. Aktiv wird man auch des­we­gen, weil die beim Obers­ten Sani­täts­rat ange­sie­delte MUKIPA-Kom­mis­sion nach dem Ende ihrer Funk­ti­ons­pe­ri­ode im Dezem­ber 2012 nicht mehr wei­ter bestellt wurde. „Ein sol­ches Instru­ment wie der MUKIPA, der noch dazu aus medi­zi­nisch-wis­sen­schaft­li­cher Sicht der­art erfolg­reich war und ist, braucht ein­fach eine stän­dige fach­li­che Beglei­tung“, erläu­tert Fach­grup­pen­ob­mann für Gynä­ko­lo­gie und Geburts­hilfe in der ÖÄK, Tho­mas Fied­ler, die Hin­ter­gründe für diese Aktivität.

Über die breit gefä­cherte Zusam­men­set­zung der Exper­ten­kom­mis­sion – ihr gehö­ren Ver­tre­ter der Öster­rei­chi­schen Gesell­schaft für Gynä­ko­lo­gie und Geburts­hilfe, der Öster­rei­chi­schen Gesell­schaft für Kin­der- und Jugend­heil­kunde, der Öster­rei­chi­schen Gesell­schaft für All­ge­mein- und Fami­li­en­me­di­zin sowie Ver­tre­ter der jewei­li­gen Fach­grup­pen in der ÖÄK an – ist Fied­ler erfreut. Denn „schon allein auf­grund der hoch­ka­rä­ti­gen Beset­zung und der brei­ten Viel­falt an invol­vier­ten Insti­tu­tio­nen ist hier mit einem kräf­ti­gen Inno­va­ti­ons­schub bei der Ver­sor­gung von schwan­ge­ren Frauen zu rechnen.“

Die Imple­men­tie­rung der von Fied­ler gelei­te­ten Exper­ten­gruppe sei „ein ers­ter Schritt“, wie er erklärt. Man habe sich intern dar­auf geei­nigt, pri­mär Ver­tre­ter der Kern­fä­cher in die Exper­ten­gruppe ein­zu­be­zie­hen. In einem nächs­ten Schritt sei vor­ge­se­hen, auch alle ande­ren am MUKIPA betei­lig­ten Fach­grup­pen wie etwa HNO, Ortho­pä­die oder Augen­heil­kunde einzubinden.

Eine „Erfolgs­ge­schichte der moder­nen Medi­zin“ – das ist der MUKIPA jeden­falls, sagt Fied­ler. Lag bei der Ein­füh­rung des­sel­ben im Jahr 1974 die peri­na­tale Mor­ta­li­tät in Öster­reich bei 23,5 Pro­mille, beträgt sie heut­zu­tage 3,2 Promille.

Aller­dings: Der MUKIPA ist in die Jahre gekom­men, wes­we­gen – darin sind sich die Mit­glie­der der Inter­dis­zi­pli­nä­ren Exper­ten­kom­mis­sion einig – eine inhalt­li­che Adap­tie­rung längst über­fäl­lig sei. Univ. Prof. Dag­mar Ban­cher-Todesca von der Uni­ver­si­täts­kli­nik für Frau­en­heil­kunde am AKH Wien dazu: „Seit der Abschaf­fung der MUKIPA-Kom­mis­sion hat sich nichts getan. Hier ist wis­sen­schaft­lich gese­hen seit drei Jah­ren nichts wei­ter gegan­gen.“ Als Bei­spiel für die zahl­rei­chen Ent­wick­lun­gen, die es inzwi­schen auf die­sem Gebiet gege­ben hat, nennt sie etwa die Prä-Eklamp­sie-Mar­ker. Und Wal­ter Arn­ber­ger – Gynä­ko­loge und eben­falls Mit­glied der Inter­dis­zi­pli­nä­ren Exper­ten­kom­mis­sion – ergänzt: „In Deutsch­land ist es inzwi­schen auch selbst­ver­ständ­lich, dass im Rah­men der Schwan­ge­ren­vor­sorge auch auf Chla­my­dien gescre­ent wird.“

Kom­mis­sion hat „Schritt­ma­cher-Funk­tion“

Als „Schritt­ma­cher“ in der Wei­ter­ent­wick­lung des MUKIPA sieht Fied­ler die neue Kom­mis­sion. So soll eva­lu­iert wer­den, inwie­weit der jet­zige MUKIPA in medi­zi­nisch-wis­sen­schaft­li­cher Hin­sicht dem „State of the Art“ ent­spricht, wel­che ergän­zen­den Maß­nah­men und Unter­su­chun­gen jeden­falls not­wen­dig sind und auch, wie künf­tig die Unter­su­chungs­er­geb­nisse eva­lu­iert wer­den sol­len. Denn bis­lang wur­den die im Rah­men der MUKIPA-Unter­su­chun­gen erho­be­nen Werte nicht ausgewertet.

Bestä­ti­gung für die Akti­vi­tä­ten der Exper­ten­kom­mis­sion sieht Fied­ler durch das Regie­rungs­pro­gramm gege­ben: Ist doch darin expli­zit die Rede von der „Wei­ter­ent­wick­lung und Attrak­ti­vie­rung des Mutter-Kind-Passes“ …

Der MUKIPA

Mit der flä­chen­de­cken­den Ein­füh­rung des Mut­ter-Kind-Pas­ses im Jahr 1974 hat Öster­reich eine Ent­wick­lung nach­voll­zo­gen, die in vie­len ande­ren euro­päi­schen Län­dern schon längst eta­bliert war: Schwan­ge­ren-Betreu­ungs­pro­gramme gibt es in Schwe­den (seit 1937), in Nor­we­gen (1947), Däne­mark (1948), Groß­bri­tan­nien (1951), der Schweiz (1964), Deutsch­land (1968) und Frank­reich (1970).

In Öster­reich waren zu Beginn der 1970er Jahre die peri­na­tale Mor­ta­li­tät und die Säug­lings­sterb­lich­keit dop­pelt so hoch wie in den skan­di­na­vi­schen Län­dern, in Groß­bri­tan­nien, Deutsch­land und den Nie­der­lan­den. Bereits inner­halb der ers­ten fünf Jahre nach der Ein­füh­rung des Mut­ter-Kind-Pas­ses sank die peri­na­tale Mor­ta­li­tät von 23,5 Pro­mille auf 14,5 Promille.

Modi­fi­zie­run­gen folg­ten: 1987 wur­den die ursprüng­lich vier Unter­su­chun­gen um eine fünfte ergänzt sowie auch um zwei (fakul­ta­tive) Ultra­schall­un­ter­su­chun­gen. Auch die Labor­un­ter­su­chun­gen wur­den dem aktu­el­len Wis­sen ange­passt mit dem Ziel, eine sich anbah­nende Risi­ko­si­tua­tion recht­zei­tig zu erkennen.

Quelle: Univ. Prof. Sepp Leo­dol­ter: 40 Jahre Mut­ter-Kind-Pass; Gyn-Aktiv 3/​2013

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 3 /​10.02.2014

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