Hebammen im MUKIPA: Ergänzung, nicht Ersatz

10.04.2013 | Politik

Hebammen wollen künftig – „ihrem Berufsbild entsprechend“, wie es in einer entsprechenden Petition heißt – Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchführen.

In dieser Petition an das Parlament fordert das Österreichische Hebammen-Gremium (ÖGH) eine Gesetzesänderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes (KBGG): Jene Untersuchungen, zu denen Hebammen laut Hebammengesetz befugt sind, sollen im Mutter-Kind-Pass anerkannt werden. Bislang wird Frauen, die Untersuchungen nur durch eine Hebamme durchführen lassen, ab dem 21. Lebensmonat des Kindes nur die Hälfte des Kinderbetreuungsgeldes ausbezahlt; sie müssen die Untersuchung zusätzlich von einem Arzt vornehmen lassen. Die Hebammen sehen in der Nicht-Anerkennung eine „Ungleichbehandlung“, die dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, heißt es dazu in der Petition.

Thomas Fiedler, Obmann der Bundesfachgruppe Frauenheilkunde und Geburtshilfe in der ÖÄK und selbst Gynäkologe, sieht das anders: „Zwar bekennen wir Gynäkologen uns zur Zusammenarbeit mit den Hebammen. Trotzdem haben alle fünf Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen einen sehr starken ärztlichen Hintergrund und sind nicht durch Hebammen-Konsultationen ersetzbar.“ Obwohl Ultraschall-Untersuchungen nur bei der ersten, zweiten und vierten Untersuchung vorgesehen sind, werde auch bei den anderen beiden Konsultationen fakultativ ein Ultraschall vorgenommen, wie er weiter ausführt. Bei der fünften und letzten Untersuchung etwa deshalb, weil das kindliche Wachstum und die Fruchtwassermenge überprüft und festgestellt werden soll, ob das Kind in Schädel-oder Steißlage liegt. Begleitet werden diese Konsultationen durch Harn- und Blutuntersuchungen sowie medizinische Beurteilungen – beispielsweise hinsichtlich der Durchblutung der Plazenta und auch was die ordnungsgemäße Entwicklung des Kindes anlangt. „Bei unserer medizinischen Versorgung wäre es verrückt, auf diese etablierten Mukipa-Untersuchungen durch Ärzte, die mit Ultraschall und Laboruntersuchungen kombiniert sind, zu verzichten. Und diese obliegen nun einmal nach wie vor Ärzten“, bekräftigt Fiedler. Das alles trage schließlich auch dazu bei, die Frühgeburtlichkeitsrate zu senken.

Grundsätzlich begrüßt Fiedler jede Bereicherung des Mutter-Kind-Passes und sieht dabei durchaus auch ein Tätigkeitsprofil für Hebammen, „wenn es dem Wohl der Patienten und der Förderung der Gesunderhaltung und der Geburt gesunder Kinder dient. Es soll aber keinesfalls ein Wettstreit um Leistungen werden.“ Im Mittelpunkt müsse dabei stehen, dass die Beratung für die Patienten stets harmonisch bleibt; sie dürften nicht durch unterschiedliche Aussagen von Ärzten und Hebammen irritiert werden. Denn „zu viel Beratung kann verunsichern“, gibt er zu bedenken. Sein eindringlicher Appell: „Hebammen und Ärzte müssen einander ergänzen und dürfen sich keinesfalls ersetzen oder konkurrieren.“
MH

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 7 / 10.04.2013