Die Anzeige- und Meldepflicht für ärztliche und nicht-ärztliche Gesundheitsberufe wurden im Zuge der Änderungen durch das Gewaltschutzgesetz 2019 vereinheitlicht. Damit wurde die Anzeigepflicht sowie die äquivalenten Bestimmungen in anderen Berufsgesetzen novelliert beziehungsweise erstmals geregelt.
Christiane Kepka*
Mag. Christiane Kepka: Die Anzeigepflicht
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