Ziel der Verankerung des Neugeborenen-Hörscreenings im Mutter-Kind-Pass war es, Hörstörungen möglichst frühzeitig zu erfassen. Bei gesicherter Diagnose erfolgt die Versorgung mit einem Cochlea-Implantat heutzutage bereits im ersten Lebensjahr. Bei der Entwicklung von Hörgeräten wiederum wird versucht, deren Nachteile weitgehend zu korrigieren.
Von Renate Skoda-Türk et al.*
DFP-Literaturstudium: Hörstörungen
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