Kommentar – Dr. Lukas Stärker: ELGA in Krankenanstalten: Was auf die Träger zukommt

10.02.2014 | Politik

Mit 1. Jänner 2015 ist ELGA auch in den Spitälern anzuwenden. Aufgabe der Krankenanstaltenträger ist es, ELGA so in die jeweiligen KIS zu integrieren, dass Spitalsärztinnen und Spitalsärzte ELGA als deutliche Verbesserung der EDV gegenüber dem Status quo wahrnehmen. Von Lukas Stärker*

Hinsichtlich elektronischer Gesundheitsakte ELGA und Spitälern hört man zumeist, dass „es so etwas ohnehin schon gibt“ und „sich daher wenig ändern wird“. Beides trifft – wie im Folgenden gezeigt wird – so nicht zu. Stattdessen kommt durch ELGA auf die Krankenanstaltenträger einiges zu. Die wichtigsten Punkte sind insbesondere:

KIS ist nicht ELGA

Derzeit gibt es in Krankenanstalten zwar eine elektronische Dokumentation von Patientendaten, aber eben nur über den oder die jeweiligen Aufenthalte eines Patienten im konkreten Spital beziehungsweise in Spitälern desselben Krankenanstaltenträgers. Gesundheitsdaten von anderen Krankenhäusern oder Befunde niedergelassener Ärzte stehen elektronisch nicht zur Verfügung und können daher auch nicht aufgerufen werden. Weiters sind in diesen Systemen keine Aus- und Einblendemöglichkeiten für Patienten hinsichtlich ihrer Gesundheitsdaten vorgesehen. Daran können auch ähnliche Programmbezeichnungen nichts ändern (IGOR, NÖ-ELGA).

Adressat: Spitalsträger

Die Pflichten des ELGA-Gesetzes wenden sich an den jeweils zuständigen ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter. Im Spitalsbereich ist dies der Krankenanstaltenträger. Dieser hat einen ELGA-konformen Ablauf sowie eine ELGA-konforme Information sicherzustellen. Dies ist nicht Aufgabe der Spitalsärztinnen und Spitalsärzte. Dem Gebot eines effizienten Personaleinsatzes folgend gilt es, sicherzustellen, dass ärztliche Ressourcen nicht für nicht-Arzt-pflichtige ELGA-Tätigkeiten vergeudet werden. Entsprechende nicht-ärztliche Personalressourcen für die nicht-Arzt-pflichtigen ELGA-Information der Patientinnen und Patienten sind vorzusehen.

Hauptaufgabe

Hauptaufgabe der Krankenanstaltenträger ist es, ELGA so zu implementieren und in die KIS zu integrieren, dass ELGA von den Spitalsärztinnen und Spitalsärzten als wirklicher Fortschritt und deutliche Verbesserung bei der EDV und beim Informationsstand gegenüber dem Status quo wahrgenommen wird. Dieser Nutzen von ELGA muss sofort erkennbar sein, damit das ELGA-Projekt gerechtfertigt ist! Keinesfalls darf es zu mehr Administration für Spitalsärztinnen und Spitalsärzte kommen. Daten dürfen keinesfalls mehrfach in Masken einzugeben sein. Diese EDV-Lösungen sind – um die Anwenderfreundlichkeit sicherzustellen – unter Beiziehung von Spitalsärztevertretern zu entwickeln; denn nur diese kennen die genauen Nutzeranforderungen.

Weitere Aufgabenstellungen für Krankenanstaltenträger

  • Aufbau einer ELGA-entsprechenden Informations- und Ablaufstruktur. Pro futuro werden mehr beziehungsweise zusätzliche externe Befunde aufgerufen und geprüft werden müssen. Eine Vielzahl von Behandlern und Betreuern werden Zugriff haben beziehungsweise benötigen. Zu klären ist u.a.: Wer hat im Spital wann Einsicht in ELGA? Wie stellt man – vor allem bei Verwendungspflicht – sicher, dass jene Einsicht nehmen, die davon profitieren und jene nicht, wo die Einsicht nur den Aufwand erhöht? Wie stellt man den Persönlichkeitsschutz von Spitalsärzten sicher, die sich in einer Krankenanstalt ihres Dienstgebers behandeln lassen? Wie kann der Patient seine ELGA-Rechte im Krankenhaus ausüben?
  • Die Sicherstellung, dass nur entsprechend gute Dokumente in ELGA hineinkommen, konkret gefordert wird hier „EIS3 Full Support“ und keine (eingescannten) Pdf-Dokumente. Wie eine Umfrage der ELGA-GmbH zeigte, waren im Sommer 2012 nicht einmal die Hälfte der Krankenanstaltenträger EDVmäßig imstande, selbst einfache CDA-Dokumente zu generieren und zu verarbeiten. Dieses Defizit gehört egalisiert.
  • Die Zur-Verfügung-Stellung einer effektiven Suchfunktion, die ein punktgenaues Suchergebnis ermöglicht und nicht nur eine Suche nach Dokumentenart oder Patient.
  • Aufrechterhaltung der vollständigen Dokumentation in der Krankenanstalt bei gleichzeitiger Möglichkeit der Ausblendung des Entlassungsbriefs beziehungsweise bestimmter Teile des Entlassungsbriefs in ELGA.

(Details dazu siehe auch Kommentar – Dr. Lukas Stärker: „ELGA für Spitalsärzte: fraglicher Nutzen“ – ÖÄZ 3/2012)

Zeit konstruktiv nutzen

Die Spitalsträger sind nun am Zug, da ELGA in Spitälern bereits ab 1.1.2015 anzuwenden ist: Die kommenden Monate werden zeigen, ob Spitalsärztinnen und Spitalsärzte als „ELGAVersuchskaninchen“ missbraucht werden oder ob die Spitals-EDV so zukunftsträchtig gestaltet wird, dass sie die wertvolle Arbeit der Spitalsärztinnen und Spitalsärzte unterstützt, verbessert und erleichtert. Dieser Nutzen ist für ein „Gelingen“ von ELGA entscheidend! Noch sind es knapp elf Monate bis zum angepeilten Beginn Anfang 2015. Diese Zeit gilt es konstruktiv zu nutzen!

*) Dr. Lukas Stärker ist Kammeramtsdirektor der ÖÄK

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 3 / 10.02.2014