Künftige Rolle der Allgemeinmedizin: Lehrpraxis ohne „Wenn“ und „Aber“

25.06.2013 | Politik

Die Lehrpraxis erweist sich als der Knackpunkt, wieso eine Reform der Ausbildung zum Allgemeinmediziner derzeit wieder nicht möglich ist. Diese Frage und auch die künftige Rolle der Allgemeinmedizin im Hinblick auf die Gesundheitsreform standen im Mittelpunkt einer Pressekonferenz der ÖÄK. Von Agnes M. Mühlgassner

Die Diskussion rund um die Ärzte-Ausbildung sei für ihn, ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger, nicht ein „politisches Hickhack“, sondern es gäbe ernsthafte inhaltliche und sachliche Gründe, warum die Ausbildung zum Allgemeinmediziner – die in der jetzigen Form seit nunmehr 50 Jahren besteht – „unbedingt“ verändert werden müsse. „In einem Spezialgebiet, in dem man sein ganzes berufliches Leben verbringt, ist man gar nicht ausgebildet“, umriss Wechselberger die derzeitige Misere. Hier hinke Österreich „sträflich“ nach – besonders angesichts der Tatsache, dass man innerhalb der Medizin 43 verschiedene Sonderfächer verzeichne. Schon seit Jahren dränge die ÖÄK deswegen darauf, dass es im Bereich der Ausbildung zu einer Änderung kommen müsse. „Leider ist das Gesundheitsministerium nicht dieser Ansicht. Der Knackpunkt dabei ist sicher die Ausbildung in einer Lehrpraxis“, betont der ÖÄK-Präsident.

Was das für einen Jungarzt konkret bedeutet, erläuterte Christopher Reichel (JAMÖ, Junge Allgemeinmedizin Österreichs), der seit einem Jahr mit dem Turnus fertig ist: „Man kommt in die Ordination und hat Patienten mit Beschwerden, die man vorher noch nie gesehen hat.“ Die Fächerverteilung im Turnus insgesamt ist seiner Ansicht nach nicht mehr repräsentativ: So ist beispielsweise die Orthopädie im Turnus nicht fest verankert. Für Reichel ist klar: „Eine Ausbildung zum Allgemeinmediziner ohne Lehrpraxis – das kann einfach nicht sein.“

Der Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (ÖGAM), Reinhold Glehr, bezeichnet die internationale Entwicklung auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin als „sehr rasant“; diese werde hierzulande jedoch nur wenig wahrgenommen. Auch sei die Stellung der Allgemeinmedizin im internationalen Vergleich „zu niedrig“. Glehr weiter: „Allgemeinmedizin ist etwas ganz Spezielles und hat spezielle Methoden.“

Nach Ansicht der ÖÄK müssen bei der künftigen Ausbildung zum Allgemeinmediziner drei Kriterien erfüllt sein: 1) Die Ausbildung in einer Lehrpraxis darf künftig nicht mehr fakultativ, sondern muss verpflichtend sein; 2) Die Lehrpraxis muss am Ende der Ausbildung stattfinden und 3) Die Lehrpraxis muss zwölf Monate dauern.

Im internationalen Vergleich beträgt die Dauer der Lehrpraxis zwischen sechs und 48 Monaten; in Deutschland beispielsweise sogar 24 Monate. Was die Kosten anlangt, liegen sie für zwölf Monate verpflichtende Lehrpraxis – legt man den Kollektivvertrag zugrunde – rund 15 Millionen Euro pro Jahr. Derzeit zahlt der Bund jedem in der Lehrpraxis tätigen Jungarzt monatlich 1.345 Euro; rund noch einmal so viel muss der Lehrpraxis-Inhaber aufbringen. Wer für die 15 Millionen Euro aufkommen soll, ist für Wechselberger klar: „Bund, Länder und Sozialversicherung haben ja diesbezüglich dieselben Interessen. Diese drei sollten das auch zusammen finanzieren.“ Denn im Krankenhaus sei man es „gewöhnt“, dass die öffentliche Hand die Ausbildung finanziere, weil die Turnusärzte auch Systemerhalter-Tätigkeiten leisten. Im niedergelassenen Bereich jedoch „fehlt das Verständnis“ dafür. „Wenn ich jemanden in einer Lehrpraxis ausbilde, dann muss auch das im Interesse der Öffentlichkeit sein und bezahlt werden“, so die Schlussfolgerung von Artur Wechselberger.

Österreichweit gibt es derzeit 107 geförderte Lehrpraxis-Stellen. Jährlich wären rund 450 Stellen notwendig, um den Bedarf decken zu können: 250 für die Nachbesetzung von Kassenstellen, die übrigen sind als Schulärzte, Amtsärzte, Arbeitsmediziner etc. tätig. Von den 925 gemeldeten Lehrpraxen in Facharzt-Ordinationen sind derzeit 138, von den 1.207 gemeldeten Lehrpraxen in Allgemeinmediziner-Ordinationen 107 besetzt.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 12 / 25.06.2013