Stand­punkt: Johan­nes Stein­hart: Steue­rung mit Plan und Ziel

26.04.2023 | Aktuelles aus der ÖÄK

Es ist wie­der ein­mal soweit: Die 15a-Ver­hand­lun­gen zum Finanz­aus­gleich ste­hen an und damit das übli­che Gezerre zwi­schen Bund und Län­dern, wohin im öster-rei­chi­schen Gesund­heits­we­sen das Geld in den nächs­ten Jah­ren flie­ßen soll.

Eine der zen­tra­len Maß­nah­men, um im öster­rei­chi­schen Gesund­heits­we­sen alle Res­sour­cen so zur Ver­fü­gung zu stel­len, dass diese best­mög­lich ein­ge­setzt wer­den und die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten ent­spre­chend dem Bedarf ver­sorgt wer­den, ist eine struk­tu­rierte Pati­en­ten­len­kung. Einen ent­spre­chen­den Beschluss hat der Vor­stand der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer kürz­lich gefasst.

Ein Kon­zept dazu haben Exper­ten der Ärz­te­kam­mer Ober­ös­ter­reich vor­ge­legt. Grund­sätz­lich geht es darum, dass künf­tig die Finan­zie­rung des gesam­ten ambu­lan­ten Bereichs – also sowohl der nie­der­ge­las­se­nen Kas­sen­ärzte als auch der Spi­tals­am­bu­lan­zen – aus einer Hand erfolgt. Ein Gesamt­ver­trag mit einem gemein­sa­men Leis­tungs­an­ge­bot und gemein­sa­men Tari­fen sollte dafür die Grund­lage bilden.

An sich wäre es die Auf­gabe der Spi­tals­am­bu­lan­zen, Erste Hilfe und Anlauf­stelle für Not­fälle zu sein, für die Vor- und Nach­be­treu­ung von Spi­tals­pa­ti­en­ten zu sor­gen sowie spe­zia­li­sierte Leis­tun­gen anzu­bie­ten. Dass die Rea­li­tät schon lange eine andere ist, ist ein offe­nes Geheim­nis. Die völ­lig über­las­te­ten Spi­tals­am­bu­lan­zen sind ein uner­träg­li­cher Zustand für alle dort Täti­gen – und sie sind ebenso ein uner­träg­li­cher Zustand für alle die­je­ni­gen, die man­gels ande­rer Mög­lich­kei­ten eben­diese Spi­tals­am­bu­lan­zen aufsuchen.

Dass sich im Zuge der bes­se­ren Steue­rung der Pati­en­ten­ströme auch die Finan­zie­rung der in den Spi­tals­am­bu­lan­zen erbrach­ten Leis­tun­gen abbil­den muss, steht außer Zwei­fel. Die Details dazu wer­den in den Ver­hand­lun­gen zum Finanz­aus­gleich fest­zu­le­gen sein. Auch die Frage, ob es dar­über hin­aus noch wei­tere Steue­rungs­maß­nah­men braucht und wie sie aus­se­hen könn­ten, wird zu klä­ren sein. Eines aber ist schon jetzt völ­lig klar: Eine Ambu­lanz­ge­bühr als Steue­rungs-maß­nahme ist es aus Sicht der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer defi­ni­tiv nicht.

Klar ist auch, dass das Gesund­heits­sys­tem ins­ge­samt mehr Geld benö­ti­gen wird: für Ärz­tin­nen und Ärzte ebenso wie für Per­so­nal ganz gene­rell, für die rasante Ent­wick­lung in der Medi­zin, der Phar­ma­zie und der Medi­zin­tech­nik – auch ange­sichts der demo­gra­fi­schen Entwicklung.

Was es auf jeden Fall auch braucht, sind Maß­nah­men im Bereich der Bil­dungs­po­li­tik. Die Gesund­heits­kom­pe­tenz der Men­schen muss in vie­ler­lei Hin­sicht gestärkt wer­den. Da geht es um Wis­sen über gesunde Ernäh­rung, um gesun­des Ver­hal­ten ganz gene­rell ebenso wie das Wis­sen über Haus­mit­tel, das frü­her von Gene­ra­tion zu Gene­ra­tion wei­ter­ge­ge­ben wurde und die als erste Maß­nahme ein­ge­setzt wur­den – und nicht die Spi­tals­am­bu­lanz als erste Ver­sor­gungs­ebene auf­ge­sucht wurde.

‚Wei­ter so wie bis­her‘ wird im Gesund­heits­sys­tem nicht funk­tio­nie­ren. Es braucht Steue­rung mit Plan und Ziel.

Dr. Johan­nes Steinhart
Prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Ärztekammer

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 8 /​25.04.2023