DFP-Literaturstudium: Expertise & profunde Kenntnis

10.06.2021

Mehr als 620.000 DFP-Fortbildungspunkte haben Österreichs Ärztinnen und Ärzte im Rahmen des DFP-Literaturstudiums in der ÖÄZ in den vergangenen 20 Jahren erworben. Basis dieses Erfolgs sind die jahrzehntelange Expertise und die profunde Kenntnis des Fortbildungsbedarfs der Zielgruppe, betont der Präsident der österreichischen Akademie der Ärzte, Peter Niedermoser.

Insgesamt 250 Punkte, davon mindestens 85 aus Veranstaltungen und maximal 165 durch DFP-anerkannte Fortbildung wie etwa das Literaturstudium innerhalb von fünf Jahren – so lauten die gesetzlichen Vorgaben für ein Diplom im Rahmen des Diplom-Fortbildungsprogramms der Österreichischen Ärztekammer. In der entsprechenden Verordnung über ärztliche Fortbildung wird dafür auch die Medien-gestützte Fortbildung hervorgestrichen. Das DFP-Literaturstudium der Österreichischen Ärztezeitung (ÖÄZ), das dieser Kategorie zuzuordnen ist, scheint dabei besonders attraktiv für die heimischen Ärztinnen und Ärzte zu sein. Der Präsident des wissenschaftlichen Beirats der Österreichischen Akademie der Ärzte, Peter Niedermoser, ortet die Gründe dafür in der einzigartigen Funktion der ÖÄZ. „Sie ist die namhafte Zeitung der österreichischen Ärzteschaft, wo sich die Kollegen sicher sind, dass das, was dort publiziert ist, von hoher Qualität ist“, so Niedermoser. Mehr als 2.000 Ärzte werden pro ÖÄZ-Literaturstudium registriert. Einzelne Themen wie Arzneimittelabhängigkeit oder Mangelerscheinungen lockten sogar mehr als 3.000 Teilnehmer; und es gibt auch DFP-Literaturstudien, die das Interesse von weit über 4.000 Teilnehmern hervorrufen wie zum Beispiel Masern, Diäten oder die Auswirkungen von Sport auf die Gesundheit. Nach ihrer Motivation zur Teilnahme befragt, heben Ärztinnen und Ärzte primär die Auffrischung von bestehendem Wissen durch fundierte, aktuelle Artikel hervor.

„Die Österreichische Ärztezeitung leistet seit Jahren einen bedeutenden Beitrag, dass Ärzten in verschiedenen medizinischen Gebieten qualitätsgesicherte ärztliche Fortbildungen zur Verfügung stehen“, führt Niedermoser weiter aus. Die Motive für die positive Perzeption des Mediums sieht er vor allem in der jahrzehntelangen Expertise und „in den profunden Kenntnissen über den Informations- und Fortbildungsbedarf der ärztlichen Zielgruppe“. Tatsächlich erfordern die immer kürzeren Innovationszyklen sowie der rasante medizinische und technologische Fortschritt eine kontinuierliche Erweiterung der fachlichen Kompetenz. „Es liegt sozusagen in der Genetik des Arztes, sich im Sinne der Patientenversorgung fortzubilden und das besonders gerne – wie man sieht – durch das Literaturstudium in der ÖÄZ.“ Die ärztliche Fortbildungsleistung wird alle drei Jahre jeweils zum 1. September von der Österreichischen Akademie der Ärzte überprüft.

Die letzte Überprüfung 2019 ergab eine Erfüllungsquote von 96,96 Prozent. „Damit haben unsere Ärztinnen und Ärzte seit der ersten Überprüfung 2016 den Erfüllungsgrad um knapp zwei Prozent gesteigert. Das zeigt, dass die heimischen Ärzte lebenslanges Lernen vorbildlich leben“, freut sich Niedermoser. Sowohl bei niedergelassenen als auch angestellten Ärzten und ebenso auch in den Bundesländern ist die Teilnahmequote ausbalanciert.

Lediglich drei Prozent der insgesamt 34.424 österreichischen Ärzte waren bei der letzten Überprüfung 2019 dem Fortbildungsnachweis nicht nachgekommen. Die Gründe dafür sind vielfältig. „In einigen Fällen handelt es sich um zutiefst persönliche Gründe im Zusammenhang mit Lebensbiographien. In anderen Fällen wurden Fortbildungen absolviert, doch ihre Dokumentation verabsäumt“, fasst Günther Ochs, Geschäftsführer der Österreichischen Akademie der Ärzte, zusammen. Einzig in der Gruppe der 65­ bis 70­Jährigen zeige sich eine etwa geringere Bereitschaft zum Nachweis der Fortbildung. „Darunter sind allerdings auch viele Kollegen, die demnächst in Pension gehen und aus dem Ärztestand ausscheiden werden.“ Dennoch kamen mehr als 820 Ärzte ihrer Fortbildungspflicht entweder gar nicht oder im entsprechenden Zeitraum nicht nach. „Diese Kollegen wurden beim Disziplinaranwalt des jeweiligen Bundeslandes angezeigt, der gemeinsam mit zwei ärztlichen Beisitzern die Gründe, die für das Nichterfüllen angegeben wurden, als entschuldbar oder nicht einstuft. Je nach Ausgang muss der Arzt das Verfahren oder eine Geldstrafe zahlen“, erklärt Niedermoser. Damit habe man sich allerdings keineswegs von der Fortbildungsverpflichtung freigekauft.

Seit rund 20 Jahren reagiert das DFP­Literaturstudium der ÖÄZ auf den permanenten medizinischen Erkenntnisgewinn. „Die ÖÄZ kümmert sich immer vorbildlich um neue Fortbildungen – auch in kleineren Sonderfächern“, freut sich Niedermoser. Bereits beim ersten Beitrag – der Prävention und Therapie von Adipositas in der ÖÄZ 6 vom 25. März 2001 – mit dem das Sammeln von Fortbildungspunkten möglich war, nahmen knapp 400 Ärzte teil. Mit der Einführung der Möglichkeit, das Literaturstudium auch online zu absolvieren, im Jahr 2012 pendelte sich die Zahl der teilnehmenden Ärzte rasch auf mehr als 2.000 pro Literaturstudium ein. „Wir möchten, dass der Ärzte­gesetzliche Fortbildungsnachweis nicht bloß als Verpflichtung, sondern als sinnstiftende berufsbegleitende Bildungsaktivität wahrgenommen wird. Dabei stellen Literaturstudien äußerst attraktive Angebote dar“, sagt Niedermoser. Insgesamt erwarben Österreichs Ärztinnen und Ärzte bislang mehr als 620.000 Diplomfortbildungspunkte im Rahmen des ÖÄZ­Literaturstudiums in unterschiedlichen Indikationen – von der Allgemeinmedizin über die Innere Medizin bis hin zur Chirurgie oder Suchterkrankungen. „Diese beispiellose Entwicklung mit dieser beeindruckend hohen Anzahl an absolvierten DFP­Punkten ist das Resultat einer hohen Qualität des Dienstleistungsportfolios, das exakt auf die Bedürfnisse der Ärzte zugeschnitten ist“, ist sich Niedermoser sicher. Und weiter: „Wir bedanken uns bei der ÖÄZ, die als Fortbildungsanbieter wie kaum ein anderer die Kooperation mit den Experten aktiv sucht und pflegt, um solcherart eine breite und fachlich tiefe Fortbildung zu ermöglichen.“

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 11 / 10.06.2021