„Nicht alles, was machbar ist, ist auch sofort sinnvoll“ – das gilt auch für die individuelle Zusammenstellung der IT-Komponenten für Ihre allgemeinmedizinische Praxis.
Kaum ein Ereignis der vergangenen Jahre hat die Digitalisierung so rasant vorangetrieben wie die COVID-19-Pandemie. Selbst die Sozialversicherung, die schon seit der Jahrtausendwende viele Anwendungen und Abläufe digitalisiert hat, hat diesbezüglich noch zugelegt. Aber auch für viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte war die Pandemie Anlass, die eigenen Online-Services auszubauen. So haben etwa nicht wenige stark frequentierte Hausarztpraxen Self-Check-in-Terminals eingerichtet. Indem Patientinnen und Patienten selbstständig ihre E-Card stecken, ersparen sie sich das Schlangestehen vor dem Ordinationsschalter, während Assistentinnen und Assistenten mehr Zeit haben, etwa für die Beantwortung komplexerer Fragen oder für Telefonate. Auch Online-Terminvergabe-Tools lohnen sich nicht nur für Wahlarzt-, sondern auch für Kassenpraxen, zumal dieses Rund-um-die-Uhr-Service auch von immer mehr Menschen erwartet wird. Ebenso können Video-Sprechstunden eine Überlegung wert sein, beispielsweise wenn es darum geht, Wundheilungsprozesse zu kontrollieren.
Für Sie als Praxisinhaberin oder -inhaber ist es wichtig, dass die Software mit medizintechnischen Geräten kompatibel ist und zum Beispiel EKG- oder Spirometrie-Daten einlesen kann. Achten Sie außerdem darauf, dass die angebotenen IT-Lösungen flexibel an Veränderungen adaptierbar sind, etwa bei einer möglichen Erweiterung zur Gemeinschafts- oder Gruppenpraxis. Falls Sie mit Cloud-Lösungen liebäugeln, weil sie von überall auf Patienten- und andere Daten zugreifen möchten, „empfiehlt es sich, auf größere, etablierte Hersteller mit eigenen, hochsicheren Rechenzentren zu setzen“. Immerhin, so geben die Autoren zu bedenken, ist die Entwicklung von Softwarelösungen für das Gesundheitswesen an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden. Setzen Sie daher auf erfahrene IT-Anbieter, die „sich auf die Gesundheitsbranche spezialisiert haben und eine gewisse Größe mit sich bringen“.
IT-Zeitplan
Bewährt hat sich laut den Autoren auch in Sachen IT-Ausstattung ein grober Zeitplan:
Circa vier bis sechs Wochen vor Praxiseröffnung:
- Hard- und Software beauftragen
- Medizintechnische Geräte bestellen
Mindestens zwei Wochen vor Praxiseröffnung:
- Wenn Sie eine Hausapotheke führen möchten: Registrierung beim Austrian Medicines Verification System (AMVS)
- Wenn Sie eine Registrierkasse einsetzen: Steuerberatung wegen Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) kontaktieren, Steuernummer ans IT-Unternehmen übermitteln
Zehn Tage bis zwei Wochen vor Praxiseröffnung:
- Aufbau der Inneneinrichtung und Installation von Telefon- und Internetanschluss
- Einbindung der Telefonanlage in die Ordinationssoftware
Eine Woche vor Praxiseröffnung:
- Installation der Ordinationshardware etwa einen Tag vor Installation und Konfiguration der Software
- Einbindung der medizintechnischen Geräte und gegebenenfalls der Befundkommunikation inklusive Abrechnungsversand
- Einschulung des Ordinationsteams (ar)
Quelle: „Meine eigene Praxis. Richtig starten als Hausärztin/ Hausarzt“; Bettina Ehrhardt-Felkl (Hg.); Verlagshaus der Ärzte: 1. Auflage 2023; ISBN: 978-3-99052-294-3
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 5 / 10.03.2025