SERIE: E-Health und Digitale Medizin – e-Card Anbindung: Tor zur digitalen Welt

25.04.2025 | E-Health und Digitale Medizin, Politik

Mit dem Stecken der e-Card wird unter anderem der Zugang zur Medikamentenverordnung ermöglicht. Eine wesentliche Rolle dabei spielen e-Medikation und e-Rezept, die oftmals in einem Atemzug genannt werden.

Sophie Niedenzu

Mit spätestens 1.1.2026 kommen einige Änderungen auf die Wahlärzte zu. Denn ab diesem Stichtag sind sie jedenfalls verpflichtet, die e-Card-Infrastruktur, die elektronische Gesundheitsakte ELGA und den e-Impfpass zu verwenden sowie ELGA-Gesundheitsdaten zu speichern bzw. zur Erfüllung der Berufspflichten zu erheben. Mit der e-Card-Steckung erfolgt auch der Zugang zu den ELGA Anwendungen e-Befund und e-Medikation. Was das e-Rezept angeht, ist hier die e-Card-Steckung nicht Voraussetzung, denn der Arzt kann ein e-Rezept auch mit Hilfe seiner Admin-Karte verschreiben.

Elga-Dokumentierte Medikamentenhistorie

Die e-Medikation ist eine ELGA-Anwendung und beruht auf dem Gesundheitstelematikgesetz. Durch sie werden Medikamentenverordnungen und -abgaben übersichtlich dargestellt, was sie zu einer wichtigen Anwendung für alle Ärzte macht. Denn sie hat das Ziel, unerwünschte Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen von Medikamenten zu verhindern. Zugriff auf die e-Medikation haben Ärzte, Apotheker, Bürger, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Mit 1.1.2026 sind nicht nur niedergelassene Vertragsärzte gesetzlich dazu verpflichtet, verordnete Medikamente in der e-Medikation zu speichern, sondern ebenso Wahlärzte. Auch Apotheken müssen die Abgabe von Medikamenten verpflichtend dokumentieren. Behandelnde Ärzte können die Medikationsliste von Patienten einsehen und haben damit eine zusätzliche Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie. Durch die verpflichtende Anbindung der Wahlärzte an die e-Medikation wird die in ELGA dokumentierte Medikamentenhistorie in Zukunft noch genauer mit weniger Dokumentationslücken dargestellt, immerhin spielen Wahlärzte eine wichtige Rolle in der Versorgung. Nur Personen, die sich von ELGA e-Medikation explizit abgemeldet haben, besitzen keine e-Medikation.

Papierloses Rezept

Anders als die e-Medikation ist das e-Rezept eine Anwendung der Sozialversicherung. Mit dem e-Rezept wird das papiergebundene Rezept abgelöst. Damit ist das e-Rezept eine rein administrative Anwendung des e-Card-Systems ohne medizinische Ziele. Die bisher fehlenden Daten, die für die Verrechnung mit der Sozialversicherung notwendig sind, wie etwa Versicherungsstatus oder Rezeptgebührenbefreiung, sind über das e-Rezept automatisch verfügbar. Damit ist das e-Rezept ein wichtiges Tool für die Sozialversicherung zur Überprüfung und Verrechnung der Kosten für das verordnete Medikament. Im Bedarfsfall kann der Arzt durch Eingabe der Sozialversicherungsnummer und Stecken der Admin-Karte ein e-Rezept in der Ordination ausstellen, wodurch die Anwesenheit des Patienten in der Ordination nicht zwingend notwendig ist. Es ist außerdem nicht erforderlich, dass die e-card der Versicherten beim nächsten Besuch nachgesteckt oder ein Ersatzbeleg ausgestellt wird. Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen über telemedizinische Positionen. Bislang betraf das e-Rezept nur Kassenrezept, in Zukunft werden auch Privatrezepte digital verordnet werden.

Zusammenspiel e-Medikation und e-Rezept

Das e-Rezept wird in der Ordination durch den Arzt erstellt und im e-Card-System gespeichert. Bei Nutzung einer Arztsoftware erfolgt eine automatische Übernahme der Verordnungsdaten in die e-Medikation. Bei Bedarf können weitere Informationen ergänzt bzw. einzelne Verordnungen entfernt werden (bei einem situativen Opt-Out). Auf Wunsch der Patienten können die e-Rezepte ausgedruckt werden. Die Einlösung in der Apotheke kann aber auch lediglich mit der e-Card erfolgen, der Apotheker erstellt bei der Medikamentenabgabe einen entsprechenden Eintrag in der e-Medikation. Dadurch ist für den Arzt ersichtlich, ob und welche Medikamente in der Apotheke abgegeben wurden.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 8 / 25.04.2025