Spätestens ab 1. Jänner 2026 müssen Wahlärzte die e-Card-Infrastruktur, den e-Impfpass und einzelne ELGA-Funktionalitäten verwenden. Für die Umsetzung müssen einige Vorlaufzeiten und Schritte in der Umsetzung berücksichtigt werden.
Sophie Niedenzu
Die Gesundheitsreform 2024 hat für Wahlärzte zahlreiche Auswirkungen. Eine davon, nämlich die digitale Einreichung von Honorarnoten bei den Krankenkassen, ist bereits im Juli des vergangenen Jahres in Kraft getreten. Welche Wahlärzte von dieser Regelung betroffen sind, war im Vorfeld lange Zeit unklar. Erst Ende Juni wurde in den Verhandlungen des Gesundheitsministeriums mit der Bundeskurie niedergelassene Ärzte beschlossen, dass ab 1. Juli alle Wahlärzte, die mindestens 300 verschiedene Patienten pro Jahr behandeln – das sind ein knappes Drittel aller Wahlärzte in Österreich – deren Honorarnoten bei den Krankenversicherungsträgern zur Kostenerstattung einreichen. Dafür stellen ÖGK, SVS und BVAEB das Service WAHonline zur Verfügung.
Das ist nicht die alleinige Änderung, denn im nächsten Schritt erfolgt die verpflichtende Verwendung des e-Card Systems für Wahlärzte. Auch hier stellt sich die Frage: Welche Wahlärzte sind von dieser neuen Regelung betroffen? Dazu gibt es noch keine rechtliche Klarheit, zur Frage nach der Verhältnismäßigkeit führt die Österreichische Ärztekammer Gespräche mit dem Gesundheitsministerium.
Info: E-Card Provider
Für die Herstellung eines GIN-Anschlusses hat der Dachverband der Sozialversicherungsträger mit folgenden Telekommunikations-Providern Rahmenverträge abgeschlossen:
- A1 Telekom
- Hutchison Drei Austria
- Infotech EDV-Systeme GmbH
- Magenta Telekom sowie
- spusu
Jene Wahlärzte, die von der verpflichtenden Verwendung des e-Card Systems betroffen sind, müssen spätestens ab 1.1.2026 die e-Card, die e-Card-Infrastruktur, den e-Impfpass sowie einzelne ELGA-Funktionalitäten wie die e-Medikation verwenden. Was ändert sich also ab da für die Wahlärzte und welche Vorlaufzeiten gilt es zu beachten?
Aktuelle Situation
Aktuell nutzen in etwa 1.000 Wahlärzte in Österreich das e-Card System, sind aber in den Möglichkeiten noch eingeschränkt. Derzeit bereits verfügbar ist das e-Rezept Service. Damit können Kassenrezepte digital ausgestellt, eingelöst und abgerechnet werden. Darüber hinaus können Wahlärzte das Arzneimittelbewilligungsservice (ABS) teilweise nutzen – eine Abfrage von Langzeitbewilligungen ist nicht möglich, da hier eine e-Card Konsultation notwendig ist. Mit ABS kann die Bewilligung von chefarztpflichtigen Arzneispezialitäten, die auf Kosten der Sozialversicherung verschrieben werden, über die e-card-Infrastruktur online beantragt werden. Andere e-Card Services wie beispielsweise die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung sind derzeit nicht für Wahlärzte mit e-Card System freigeschaltet.
Info: Änderungen für Wahlärzte
- Verwendung des e-Card-Systems ab spätestens 1.1.2026
- Die Definition, für welche Wahlärzte dies zumutbar ist, ist noch Verhandlungsgegenstand mit dem Gesundheitsministerium.
- Ca. 1.000 Wahlärzte nutzen bereits das e-Card System (für das e-Rezept).
- Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Landesstelle der ÖGK zur Freischaltung des e-card Systems.
- Anschließend folgt die Kontaktaufnahme mit einem e-card Provider (siehe Infobox).
- Im dritten Schritt sollte Kontakt mit dem Arztsoftwarehersteller zur Integration des e-card Systems in die Arztsoftware aufgenommen werden.
Blick in die Zukunft
Die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte forderte bei der Verwendung der Services die gleichen Rechte wie für die Kassenärzte. Mit Erfolg: Die Trägerkonferenz der Sozialversicherung hat den einstimmigen Beschluss gefasst, Wahlärzten den vollumfänglichen Zugang zu allen e-Card Services zeitnah zu ermöglichen. Die Freischaltung der Services inklusive eigenem Wahlarzt-Regelfall soll analog zu den Kassenärzten in einer Nutzungsvereinbarung mit der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte verhandelt und abgestimmt werden.
Was zu tun ist
Wahlärzte, die noch gar nicht an das e-Card System angeschlossen sind, müssen entsprechend Vorlaufzeiten einplanen, um die technischen Voraussetzungen zu erfüllen. Das e-Card System ist ein hochsicheres System, das getrennt vom Internet läuft und alle Sicherheitsbestimmungen erfüllt. Das e-Card System besteht aus dem GIN (Gesundheitsinformationsnetz), dem e-Card Lesegerät (GINO – Gesundheitsinformationsnetz Online) sowie der Adminkarte zur Identifikation (siehe Abbildung).
Um die e-Card Infrastruktur verwenden zu können, erfolgt im ersten Schritt die Freischaltung des e-Card Anschlusses durch die jeweilige Landesstelle der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Die ÖGK veranlasst die Ausstattung mit dem e-Card System und der Adminkarte. Nach dem Erhalt der Admin-Karten kann der e-Card Anschluss mit den notwendigen Endgeräten direkt bei einem der GIN Zugangsnetz-Provider bestellt werden (siehe Infobox). Der e-Card Anschluss sowie die notwendigen Endgeräte (Kartenlesegerät und Router) werden vom GIN Zugangsnetz-Provider aufgestellt und als Dienst vermietet. Unabhängig von der Anzahl der GINO Kartenlesegeräte gelten die Servicepreise pro Gerät. Mit der Anbindung der Wahlärzte an die e-Card-Infrastruktur sind neben diesen monatlichen Kosten auch einmalige Kosten verbunden, nämlich jene für die Integration der Arztsoftware an das e-Card System, die Module für das e-Rezept und die e-Medikation sowie den e-Impfpass. Diese sind abhängig vom Arztsoftware-Hersteller. Die Gesamtkosten können nicht genau abgeschätzt werden, daher empfiehlt die Bundeskurie, direkt mit den Providern und den Arztsoftware-Herstellern zu verhandeln und Vergleichsangebote einzuholen.
Abb.1: e-card System im Überblick (aktuelle Architektur)
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 7 / 10.04.2025