An dem Termin 1.1.2026 ist nicht zu rütteln: Ab da müssen alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ICD-10 codierte Diagnosen an die Sozialversicherung übermitteln. Unsere Warnungen und Bemühungen, hier die von uns dem Gesundheitsministerium präsentierte, sinnvollere Lösung umzusetzen, die für die adäquate Umsetzung des Europäischen Raums für Gesundheitsdaten sinnvoll ist und einen Mehrwert für die Gesundheitspolitik bringen würde, sind leider gescheitert. Stattdessen werden ab nächstes Jahr digitale Daten an das Gesundheitsministerium vermittelt, die wenig bis gar nicht aussagekräftig sind und in der Gesundheitsplanung daher irrelevant sein werden (Näheres dazu auf Seite 18).
Unabhängig davon schreitet aber die Zeit voran und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich mit der notwendigen Integration in die Arztsoftware auseinandersetzen, denn für die gesetzeskonforme Übermittlung der Diagnosen an die Sozialversicherung muss diese angepasst werden, wodurch Kosten anfallen werden. In einem Brief an das Ministerium haben wir schon vor längerer Zeit festgehalten, dass es nicht einzusehen ist, dass die Kosten für technische Infrastruktur, Softwareumstellungen und laufende digitale Anpassungen für politisch induzierte Digitalisierungsmaßnahmen von den Ärztinnen und Ärzten selbst zu tragen sind. Es ist notwendig, die erforderlichen Mittel für die Digitalisierung im Gesundheitssystem verbindlich bereitzustellen und die Ärzteschaft als gleichwertigen Partner in die Prozesse einzubinden.
Die Erfassung strukturierter Diagnosen ist wichtig und sinnvoll. Wir stehen dem positiv gegenüber. Wenn aber die Erhebung so erfolgt, dass die Datensammlung keinen Mehrwert bietet und, im Gegenteil, auch zu falschen Schlussfolgerungen führen kann, dann wird eine grundsätzlich gute Idee gegen die Wand gefahren. Wir sind weiterhin bemüht, intensive Gespräche mit dem Gesetzgeber zu führen, um eine verträglichere Einführung der Codierung sicherzustellen.
Dr. Edgar Wutscher
3.Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 21 / 10.11.2025