Was erwartet die Gesundheitspolitik im aktuellen Jahr? Wo gibt es Handlungsbedarf, was muss verbessert werden? Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte gibt einen kurzen Überblick über aktuelle Themen 2025.
Sophie Niedenzu
Gerade in turbulenten politischen Zeiten braucht es einen klaren Fahrplan in der Gesundheitspolitik. Der einheitliche Gesamtvertrag, die Absicherung von Vorsorgeprogrammen und die Förderung des Nachwuchses sind dabei wichtige Faktoren, betont Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte: „Wir sind als Experten gesprächsbereit und stehen jederzeit beratend zur Verfügung“, betont er. Die Gesundheit der Bevölkerung müsse auf der Prioritätenliste der Regierung ganz oben stehen: „Von einer gesunden Gesellschaft profitieren alle – nicht nur die Patienten selbst, sondern ebenso Arbeitgeber und die Wirtschaft“, betont Wutscher.
Gesamtvertrag
Um die Patientenversorgung sicherzustellen, sei es jedenfalls notwendig, einheitliche Voraussetzungen und Leistungen in der Patientenversorgung österreichweit sicherzustellen. Der gesetzlich verankerte Gesamtvertrag inklusive Honorarkatalog müsse nun mit der ÖGK verhandelt werden. „Wichtig ist uns dabei, dass Rücksicht auf regionale Besonderheiten genommen wird“, sagt Wutscher.
Gemeinsame Ziele mit regionalen Unterschieden sollen laut BKNÄ zu einem einheitlichen Vertrag führen, unterschiedliche Verträge und Honorare schrittweise harmonisiert werden: „Das ist ein Megaprojekt, das wir nur gemeinsam umsetzen können“, betont Wutscher.
Vorsorgemedizin
Auch im Bereich der Vorsorgemedizin gebe es Handlungsbedarf, insbesondere in Bezug auf das Brustkrebsfrüherkennungsprogramm: „Hier hängen wir in der Luft, weil die Beratungsleistung zur Brustkrebsvorsorge von der ÖGK seit fast einem halben Jahr nicht mehr honoriert wird und derzeit keine Anzeichen wahrzunehmen sind, diese unbefriedigende Situation zu bereinigen“, sagt Wutscher.
Mit der BVAEB und der SVS seien Honorarverhandlungen zu führen: „Auch hier erwarte ich mir, dass jetzt Schwung in die Sache kommt und wir rasch an den Verhandlungstisch kommen“, sagt Wutscher.
Lehrpraxisförderung
Im Jahr 2024 teilte sich die Förderung der Lehrpraxis wie folgt auf: 18 Prozent der Gehaltsaufwendungen der Lehrpraktikanten für deren Tätigkeit in den Lehrpraxen übernahmen die Lehrpraxisinhaber, die übrigen 82 Prozent wurden von Bund, Sozialversicherungsträger und dem jeweiligen Land zu jeweils gleichen Anteilen gefördert. Die aktuellen Förderrichtlinien in der Lehrpraxis schreibe leider vor, dass der Finanzierungsanteil der Lehrpraxen 2025 auf 25 Prozent steigt und über die weiteren Jahre weiter steigen wird. In diese neue Vorschreibung sind Vertreter der Ärztekammer nicht involviert worden: „Das sollte dringend nachverhandelt werden, denn sonst werden viele Ärztinnen und Ärzte keine Lehrpraktikanten mehr ausbilden“, warnt Wutscher. Nachwuchsförderung müsse aber in der Prioritätenliste der Regierung ganz weit oben stehen: „Die Investition in den Nachwuchs ist eine Investition in die Zukunft“, sagt der ÖÄK-Vizepräsident. Mit Blick auf die Bevölkerungsdemographie sei man gut beraten, hier nicht zu sparen, sondern zu investieren.
© Österreichische Ärztezeitung Nr. 1-2 / 25.01.2025