Wahlärzte: Endlich Klarheit

15.07.2024 | Aktuelles aus der ÖÄK

In der Frage der Einreichung von bezahlten Wahlarzt-Honorarnoten konnte die Bundeskurie niedergelassene Ärzte trotz ungünstiger Ausgangslage einen annehmbaren Kompromiss verhandeln.

Eigentlich war die Lage eindeutig: Wahlärzte müssen ab 1. Juli 2024 dem Krankenversicherungsträger die von den Patienten nachweislich bezahlten Honorarnoten nach deren Zustimmung in elektronischer Form übermitteln. So wurde es im Vereinbarungsumsetzungsgesetz festgehalten. Die Crux folgte drei Sätze später. Dort hieß es, dass Ärzte, denen dies nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, davon ausgenommen sind. Was aber konkret „unverhältnismäßig“ bedeutet, ließ der Gesetzgeber offen. Wenn es aber unklar sei, wer nun konkret verpflichtet werde, sei die Umsetzung ohne konkrete Richtlinien für Ärzte sinnlos, kritisierte ÖÄK-Präsident Johannes Steinhart.

25 statt 40 Prozent

Kurz vor dem Stichtag kam es auf Betreiben der Ärztekammer zu einem klärenden Termin mit Gesundheitsministerium und Gesundheitskasse. In diesem Rahmen konnte endlich eine Definition gefunden werden. „Natürlich ließ die Ausgangslage nicht viel Spielraum“, schildert Edgar Wutscher, ÖÄK-Vizepräsident und BKNÄ-Obmann. Zudem wollte die ÖGK analog zur Registrierkassenpflicht die Schwelle bei 15.000 Euro Jahresumsatz festlegen. „Das hätte über 40 Prozent der Wahlärzte betroffen“, so Wutscher. Im Laufe der Verhandlungen gelang es, die Grenze zu einem annehmbaren Kompromiss hin zu verschieben. „Von der Regelung sind seit 1. Juli jene Wahlärzte betroffen, die mehr als 300 unterschiedliche Patienten im Jahr betreuen. Das betrifft ein knappes Viertel der Wahlärzte. Über alle Fachgruppen sind das im Schnitt etwa 500 Honorarnoten pro Jahr“, so Wutscher. Für Patienten von Wahlarzt-Ordinationen, die nicht von der verpflichtenden Übermittlung betroffen sind, besteht weiter die Möglichkeit, die Rechnungen selbst einzureichen.

Für bereits praktizierende Wahlärzte sind die Daten des Jahres 2023 maßgeblich. Jene Wahlärzte, die die Patientenanzahl 2023 nicht erreicht haben, sowie für neue Wahlärzte gilt die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung, sofern absehbar ist, dass die Anzahl von 300 Patienten pro Jahr erreicht wird. Seit 1. Juli läuft ein entsprechendes Monitoring durch die SV-Träger und die Landesärztekammern über die Nutzung des WAH-Online-Tools, das seitens der Träger für die elektronische Übermittlung zur Verfügung gestellt wird und direkt in die Arztsoftware integriert werden kann. Je nachdem, welche Zahlungsmethoden in der Ordination angeboten werden, kann die Honorarnote vor der Nutzung von WAHonline bar, per Erlagschein, per Bankomat-/Kreditkarte oder mit Mobile Payment-Lösungen bezahlt werden. Neben der IT-Ausstattung samt Arztsoftware ist eine ELDA-Registrierung (Infos auf www.elda.at) nötig.

„Die ÖGK hat versprochen, dass die Patienten nun schneller zu ihrer Rückerstattung kommen, die bislang Monate gedauert hat“, sagt Wutscher: „Ich erwarte mir, dass dieses Versprechen auch eingehalten wird. Denn als niedergelassene Ärzte steht für uns immer der optimale Service für unsere Patienten im Vordergrund – im Wahlarztbereich genauso wie im Kassenbereich.“

Schluss mit Bashing

Sowohl Steinhart als auch Wutscher verwehrten sich aber gegen die Versuche einzelner Vertreter aus Politik und Sozialversicherung, den Wahlärzten die Schuld an Mängeln im öffentlichen Gesundheitssystem zuzuschieben: „Unsere Wahlärzte kompensieren aktuell die Lücken, für die die Kasse verantwortlich ist. Ohne ihren Einsatz gäbe es in vielen Bezirken gar keine niederschwellige Versorgung mehr. Der Anstieg der Wahlarzt-Zahlen ist eine Abstimmung mit den Füßen und zeigt, dass mit dem Kassensystem etwas nicht stimmt.“

Die Österreichische Ärztekammer verabschiedete dazu auch im Rahmen des Kammertages in Andau einstimmig eine Resolution, in der die Präsidenten aller neun Landesärztekammern sowie die Obleute der beiden Bundeskurien ein gemeinsames Zeichen gegen diese öffentlichen Angriffe setzten. Spitalsärzten Nebenbeschäftigungen im wahlärztlichen Bereich zu verbieten, wurde von allen Landesärztekammern geschlossen abgelehnt und stattdessen gefordert: „Statt mit Verboten noch mehr Ärzte in den Spitälern zu verlieren und die Versorgung der Bevölkerung zu gefährden, muss die Politik das solidarische Gesundheitssystem, das jahrelang als eines der besten der Welt galt, langfristig absichern und die Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte sowie andere Gesundheitsberufe verbessern.“ (sb)

Die gesamte Resolution im Wortlaut:

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 13-14 / 15.07.2024