Arbeitsmedizin: „Beispielhafte Erfolgsgeschichte“

25.01.2024 | Aktuelles aus der ÖÄK

Vor 25 Jahren haben die Österreichische Ärztekammer und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt das Präventionsmodell AUVAsicher ins Leben gerufen und damit das erste Kapitel einer bemerkenswerten Erfolgsgeschichte geschrieben.

Sascha Bunda

Fast sieben Milliarden Stunden wenden die Menschen in Österreich jährlich mit Arbeit auf und verbringen im Regelfall einen beträchtlichen Teil ihres Lebens am Arbeitsplatz. Entsprechend wichtig ist auch der Schutz vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die nicht nur persönliches Leid bedeuten, sondern auch eine volkswirtschaftliche Komponente mitbringen. Laut Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) muss jeder Betrieb, der Arbeitnehmer beschäftigt, auch arbeitsmedizinisch betreut werden. Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern können sich dazu an ein Präventionszentrum der AUVA wenden. Die Betreuung vor Ort erfolgt u.a. durch freiberufliche Arbeitsmediziner, die im Auftrag der AUVA tätig werden. Für die gesetzeskonforme Umsetzung haben AUVA und ÖÄK 1999 eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen und das Modell „AUVAsicher“ aus der Taufe gehoben. Anfängliche Unstimmigkeiten konnten vor allem durch besonnenes Agieren der damaligen Akteure der „2. Ebene“, die einen sehr guten Draht zueinander fanden, überwunden werden und ein konstruktives Miteinander führte zu einem Ergebnis, auf das alle Beteiligten stolz sein können.

Für die ÖÄK war damals der heutige Kammeramtsdirektor Lukas Stärker federführend mitbeteiligt. Ihn verbindet daher eine besondere Beziehung zu diesem Programm: „Als derjenige, der für die ÖÄK den AUVAsicher Vertrag verhandeln durfte, ist es eine große Freude zu sehen, dass zwei Institutionen über viele Jahre konstruktiv zusammenarbeiten – und zwar mit dem gemeinsamen Ziel, zum Wohl der Betroffenen langfristig Lösungen herbeizuführen.“ Das deckt sich mit der Einschätzung der AUVA, die das Programm nicht als „Produkt des kleinstmöglichen Kompromisses, sondern das Ergebnis des Willens aller Beteiligten, etwas Besonderes zu schaffen“, würdigte. Insgesamt sei AUVAsicher daher auch eine „beispielhafte Erfolgsgeschichte“, so Stärker. Barbara Libowitzky, Leiterin der Abteilung AUVAsicher, blickt ebenfalls gerne auf die vergangenen Jahre der konstruktiven Zusammenarbeit mit der ÖÄK zurück: „Divergierende Interessenslagen konnten wir im Diskurs und durch konstruktives Arbeiten am gemeinsamen Ziel – dem Wohl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – in nachhaltigen Lösungen umsetzen.“

Teil des Erfolges ist auch das attraktive Angebot für Ärzte. Im Rahmen von Einzelverträgen sind jährlich mindestens 400 Nettobegehungsstunden zu leisten. Vertragspartner erhalten vierteljährlich eine Liste mit den in diesem Zeitraum zu begehenden Arbeitsstätten, über die Begehung selbst ist danach ein Bericht anzufertigen. Das Stundenhonorar für 2024 beträgt 176,88 Euro und wird jährlich automatisch valorisiert. Ein-satzgebiet ist der jeweilige Sprengel. Österreich ist dazu in 66 Sprengel eingeteilt. Aktuell sind 125 externe Arbeitsmediziner Vertragspartner der AUVA und leisten an die 80.000 Einsatz-stunden. Auch wenn das Interesse an Einzelverträgen in den 25 Jahren des Bestehens immer groß war, geht der demographische Wandel auch hier nicht spurlos vorüber. So wird es insbesondere in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg in nächster Zeit erhöhten Bedarf an Vertragspartnern geben. Interessenten können sich dazu jederzeit an die ÖÄK wenden und so ihren Beitrag leisten, Österreichs Arbeitnehmer zu schützen und der Erfolgsgeschichte noch viele Kapitel hinzuzufügen.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 1-2 / 25.01.2024