Kurz und informativ

10.05.2023 | Politik

Bur­gen­land: aus KRAGES wird „Gesund­heit Burgenland“
Die KRAGES (Bur­gen­län­di­sche Kran­ken­an­stal­ten GmbH) wird ab sofort zur „Gesund­heit Bur­gen­land“, wie deren Geschäfts­füh­rer Univ. Doz. Ste­phan Kri­wa­nek mit­teilte. Damit geht auch eine Ände­rung beim Außen­auf­tritt ein­her: Das Son­nen­logo, das ein­heit­li­che Bran­ding der Lan­des­hol­ding-Betriebe, wird über­nom­men. Im Fir­men­buch wird die Gesell­schaft wei­ter­hin unter der recht­li­chen Bezeich­nung „Bur­gen­län­di­sche Kran­ken­an­stal­ten GmbH“ genannt. Die Kran­ken­häu­ser in Ober­pul­len­dorf, Ober­wart, Güs­sing und Kitt­see wer­den künf­tig als Kli­nik bezeichnet.

Danube Pri­vate Uni­ver­sity Krems: Zulas­sung entzogen
Die Akkre­di­tie­rungs­agen­tur AQ Aus­tria hat nicht nur der Sig­mund-Freud-Pri­vat­uni­ver­si­tät (SFU) wegen Qua­li­täts­män­geln die Zulas­sung für das Mas­ter­stu­dium Human­me­di­zin ent­zo­gen, auch an der Danube Pri­vate Uni­ver­sity Krems (DPU) wurde bereits 2021 der Medi­zin-Mas­ter nicht reak­kre­di­tiert. Die Danube Pri­vate Uni­ver­sity hat gegen den Ent­zug der Zulas­sung Beru­fung ein­ge­legt. Dies hat auf­schie­bende Wir­kung und daher kann das Mas­ter­stu­dium bis zur Ent­schei­dung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts wei­ter­hin ange­bo­ten werden.

Wien: über­pro­por­tio­na­ler Anstieg bei Rettungsfahrten
Rund 20.000 Mal mehr als im Jahr 2019, dem Beginn der Corona-Pan­de­mie, hat die Ret­tung im Vor­jahr städ­ti­sche Spi­tä­ler ange­fah­ren. Dar­über infor­mierte der Wie­ner Gesund­heits-Stadt­rat Peter Hacker (SPÖ) auf eine dring­li­che Anfrage der ÖVP im Gemein­de­rat. Mit 249.000 Fahr­ten im Jahr 2022 waren es 30 Pro­zent mehr als im Jahr 2019 (188.000 Einsätze).

15.400 Bewer­ber beim Medizin-Aufnahmetest
Für die ins­ge­samt 1.850 Plätze des Medi­zin­stu­di­ums gibt es heuer 15.400 Bewer­ber. Damit ist die Bewer­ber­zahl nach dem Rekord­jahr 2021 mit knapp 18.000 Anmel­dun­gen leicht rück­läu­fig. Die­ses Jahr wurde der MedAT um Fra­gen zu „Emo­tio­nen regu­lie­ren“ erwei­tert. Rund 80 Pro­zent der­je­ni­gen, die sich zum Test ange­mel­det haben, erschei­nen dann auch.

EU refor­miert Medikamenten-Versorgung
Die EU-Kom­mis­sion hat ein Sechs-Punkte-Pro­gramm vor­ge­legt, mit dem die „Pharma-Legis­la­tion“ der Euro­päi­schen Union moder­ni­siert wer­den soll. Die damit ange­streb­ten Ziele sind: die Schaf­fung eines Bin­nen­markts für Arz­nei­mit­tel; attrak­tive und inno­va­ti­ons­freund­li­che Rah­men­be­din­gun­gen für deren Her­stel­lung zu gestal­ten; die Beschleu­ni­gung der Zulas­sung und die Ver­schlan­kung des Ver­wal­tungs­auf­wands; eine bes­sere Ver­füg­bar­keit und Sicher­stel­lung von Medi­ka­men­ten in der EU; die Bekämp­fung der anti­mi­kro­biel­len Resis­tenz sowie eine bes­sere Umwelt­ver­träg­lich­keit der Medi­ka­mente. Bei die­sem Sechs-Punkte-Pro­gramm han­delt es sich um die erste grö­ßere Über­ar­bei­tung seit 2004.

Aus für Corona-Regeln
Seit 1. Mai 2023 ist die Mas­ken­pflicht in Spi­tä­lern, Alten- und Pfle­ge­hei­men sowie in Ordi­na­tio­nen zu Ende; ebenso auch die Frei­stel­lung von Risi­ko­grup­pen. Die Mel­de­pflicht bei einer Erkran­kung mit SARS-CoV‑2 ist Ende Juni 2023 vor­bei. Auch die der­zeit gül­tige Ver­kehrs­be­schrän­kung für posi­tiv Getes­tete endet dann. Den­noch kön­nen Ärz­tin­nen und Ärzte wei­ter­hin dar­auf bestehen, dass Pati­en­ten und deren Begleit­per­so­nen in der Ordi­na­tion eine FFP2-Maske tra­gen – wenn gesund­heit­lich beein­träch­tigte Per­so­nen geschützt wer­den müs­sen oder Pati­en­ten mit Sym­pto­men wie Hus­ten oder Schnup­fen in die Ordi­na­tion kommen.

USA: Mife­pris­ton wei­ter­hin zugelassen
Die Ent­schei­dung eines Bun­des­rich­ters in Texas, wonach Mife­pris­ton die Zulas­sung ent­zo­gen wer­den sollte, hat ein Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt in New Orleans (Bun­des­staat Loui­siana) mit zwei gegen eine Stimme gekippt. Aller­dings wur­den die Auf­la­gen ver­schärft: Dem­nach darf Mife­pris­ton nur noch in den ers­ten sie­ben Schwan­ger­schafts­wo­chen (zuvor: zehn Wochen) in der Ordi­na­tion eines Arz­tes ver­schrie­ben wer­den. Außer­dem müs­sen die Pati­en­tin­nen im Ver­schrei­bungs­zeit­raum drei­mal per­sön­lich in der Ordi­na­tion erschei­nen. Die Ent­schei­dung hat aller­dings nur vor­läu­fi­gen Cha­rak­ter; die end­gül­tige Ent­schei­dung trifft der Oberste Gerichts­hof in Washington

Fein­staub­be­las­tung in der EU wei­ter­hin zu hoch
Die hohe Fein­staub­be­las­tung ver­ur­sacht den Schät­zun­gen der Euro­pean Envi­ron­ment Agency (EEA) zufolge in der EU jedes Jahr den vor­zei­ti­gen Tod von mehr als 1.200 Kin­dern und Jugend­li­chen. Auch erhöht sich dadurch das Risiko für All­er­gien und gefähr­li­che Asthma-Anfälle, wie aus dem kürz­lich vor­ge­stell­ten Bericht der EEA her­vor­geht. Laut der in Kopen­ha­gen ansäs­si­gen Behörde liege die Belas­tung mit ver­schie­de­nen Schad­stof­fen wei­ter über den von der WHO emp­foh­le­nen Grenz­wer­ten – beson­ders in Mit­tel-/Ost­eu­ropa sowie in Italien.

EFSA senkt Bis­phe­nol A‑Grenzwerte
Die Euro­pean Food Safety Aut­ho­rity (EFSA) hat den Grenz­wert für Bis­phe­nol A, einen endo­kri­nen Dis­rup­tor, um den Fak­tor 20.000 von maximal vier Mikro­gramm auf 0,2 Nano­gramm gesenkt. Die EFSA stellte fest, dass Bis­phe­nol A in Lebens­mit­teln – die Haupt­auf­nah­me­quelle für die Che­mi­ka­lie – ein Gesund­heits­ri­siko dar­stellt. Indus­tri­ell wird Bis­phe­nol A für die Her­stel­lung von Poly car­bo­nat ver­wen­det, das zur Pro­duk­tion von Was­ser­spen­dern, Lebens­mit­tel­ver­pa­ckun­gen und Mehr­weg-Geträn­ke­fla­schen dient. Ebenso wird es für die Her­stel­lung von Epoxid­har­zen benö­tigt, die als Innen­be­schich­tung von Kon­ser­ven, Geträn­ke­do­sen und Geträn­ke­fäs­sern zum Ein­satz kommen.

Ita­lien: Staats­an­walt ord­net Exhu­mie­rung von Lei­chen an
Die Staats­an­walt­schaft der süd­ita­lie­ni­schen Stadt Fog­gia hat die Exhu­mie­rung von 16 Lei­chen ange­ord­net. Diese Per­so­nen, die zwi­schen Novem­ber 2022 und Feber 2023 ver­stor­ben sind, sol­len von einem Mit­ar­bei­ter des Senio­ren­heims, in dem sie unter­ge­bracht waren, erhöhte Dosen Mid­azo­lam erhal­ten haben. Die Staats­an­walt­schaft geht davon aus, dass der Ver­däch­tige das Lei­den die­ser Men­schen, die an Krebs erkrankt waren und für die pal­lia­tive Betreu­ung in die Ein­rich­tung gebracht wor­den waren, been­den wollte.

Mexiko: neun Ton­nen Meth in Tequila
Rund 8,6 Ton­nen Metham­phet­amin haben Ermitt­ler in 11.520 Fla­schen Tequila im mexi­ka­ni­schen Hafen Man­z­a­nillo beschlag­nahmt. Spür­hünde ent­deck­ten die Ware, die in ins­ge­samt 960 Kis­ten ver­packt war. Die­ses Jahr wur­den in Mexiko bereits 114 Ton­nen Metham­phet­amin beschlag­nahmt und vernichtet.

Nie­der­lande: Gericht stoppt Samenspender
Ein Gericht in Den Haag hat einem nie­der­län­di­schen Samen­spen­der, der min­des­tens 550 Kin­der gezeugt haben soll, jede wei­tere Spende unter­sagt. Eine Inter­es­sens­ver­tre­tung und eine Mut­ter, die mit der Samen­spende des Man­nes ein Kind bekom­men hatte, hat­ten eine einst­wei­lige Ver­fü­gung bean­tragt. In den Nie­der­lan­den dür­fen Samen­spen­der höchs­tens 25 Kin­der bei zwölf Fami­lien zeu­gen. Das Gericht urteilte, dass der 41-Jäh­rige Eltern bewusst falsch infor­miert habe über die Anzahl sei­ner Spen­den und die Zahl der gezeug­ten Kinder.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 9 /​10.05.2023