Kurz und informativ

10.05.2023 | Politik

Burgenland: aus KRAGES wird „Gesundheit Burgenland“
Die KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten GmbH) wird ab sofort zur „Gesundheit Burgenland“, wie deren Geschäftsführer Univ. Doz. Stephan Kriwanek mitteilte. Damit geht auch eine Änderung beim Außenauftritt einher: Das Sonnenlogo, das einheitliche Branding der Landesholding-Betriebe, wird übernommen. Im Firmenbuch wird die Gesellschaft weiterhin unter der rechtlichen Bezeichnung „Burgenländische Krankenanstalten GmbH“ genannt. Die Krankenhäuser in Oberpullendorf, Oberwart, Güssing und Kittsee werden künftig als Klinik bezeichnet.

Danube Private University Krems: Zulassung entzogen
Die Akkreditierungsagentur AQ Austria hat nicht nur der Sigmund-Freud-Privatuniversität (SFU) wegen Qualitätsmängeln die Zulassung für das Masterstudium Humanmedizin entzogen, auch an der Danube Private University Krems (DPU) wurde bereits 2021 der Medizin-Master nicht reakkreditiert. Die Danube Private University hat gegen den Entzug der Zulassung Berufung eingelegt. Dies hat aufschiebende Wirkung und daher kann das Masterstudium bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin angeboten werden.

Wien: überproportionaler Anstieg bei Rettungsfahrten
Rund 20.000 Mal mehr als im Jahr 2019, dem Beginn der Corona-Pandemie, hat die Rettung im Vorjahr städtische Spitäler angefahren. Darüber informierte der Wiener Gesundheits-Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) auf eine dringliche Anfrage der ÖVP im Gemeinderat. Mit 249.000 Fahrten im Jahr 2022 waren es 30 Prozent mehr als im Jahr 2019 (188.000 Einsätze).

15.400 Bewerber beim Medizin-Aufnahmetest
Für die insgesamt 1.850 Plätze des Medizinstudiums gibt es heuer 15.400 Bewerber. Damit ist die Bewerberzahl nach dem Rekordjahr 2021 mit knapp 18.000 Anmeldungen leicht rückläufig. Dieses Jahr wurde der MedAT um Fragen zu „Emotionen regulieren“ erweitert. Rund 80 Prozent derjenigen, die sich zum Test angemeldet haben, erscheinen dann auch.

EU reformiert Medikamenten-Versorgung
Die EU-Kommission hat ein Sechs-Punkte-Programm vorgelegt, mit dem die „Pharma-Legislation“ der Europäischen Union modernisiert werden soll. Die damit angestrebten Ziele sind: die Schaffung eines Binnenmarkts für Arzneimittel; attraktive und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für deren Herstellung zu gestalten; die Beschleunigung der Zulassung und die Verschlankung des Verwaltungsaufwands; eine bessere Verfügbarkeit und Sicherstellung von Medikamenten in der EU; die Bekämpfung der antimikrobiellen Resistenz sowie eine bessere Umweltverträglichkeit der Medikamente. Bei diesem Sechs-Punkte-Programm handelt es sich um die erste größere Überarbeitung seit 2004.

Aus für Corona-Regeln
Seit 1. Mai 2023 ist die Maskenpflicht in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Ordinationen zu Ende; ebenso auch die Freistellung von Risikogruppen. Die Meldepflicht bei einer Erkrankung mit SARS-CoV-2 ist Ende Juni 2023 vorbei. Auch die derzeit gültige Verkehrsbeschränkung für positiv Getestete endet dann. Dennoch können Ärztinnen und Ärzte weiterhin darauf bestehen, dass Patienten und deren Begleitpersonen in der Ordination eine FFP2-Maske tragen – wenn gesundheitlich beeinträchtigte Personen geschützt werden müssen oder Patienten mit Symptomen wie Husten oder Schnupfen in die Ordination kommen.

USA: Mifepriston weiterhin zugelassen
Die Entscheidung eines Bundesrichters in Texas, wonach Mifepriston die Zulassung entzogen werden sollte, hat ein Bundesberufungsgericht in New Orleans (Bundesstaat Louisiana) mit zwei gegen eine Stimme gekippt. Allerdings wurden die Auflagen verschärft: Demnach darf Mifepriston nur noch in den ersten sieben Schwangerschaftswochen (zuvor: zehn Wochen) in der Ordination eines Arztes verschrieben werden. Außerdem müssen die Patientinnen im Verschreibungszeitraum dreimal persönlich in der Ordination erscheinen. Die Entscheidung hat allerdings nur vorläufigen Charakter; die endgültige Entscheidung trifft der Oberste Gerichtshof in Washington

Feinstaubbelastung in der EU weiterhin zu hoch
Die hohe Feinstaubbelastung verursacht den Schätzungen der European Environment Agency (EEA) zufolge in der EU jedes Jahr den vorzeitigen Tod von mehr als 1.200 Kindern und Jugendlichen. Auch erhöht sich dadurch das Risiko für Allergien und gefährliche Asthma-Anfälle, wie aus dem kürzlich vorgestellten Bericht der EEA hervorgeht. Laut der in Kopenhagen ansässigen Behörde liege die Belastung mit verschiedenen Schadstoffen weiter über den von der WHO empfohlenen Grenzwerten – besonders in Mittel-/Osteuropa sowie in Italien.

EFSA senkt Bisphenol A-Grenzwerte
Die European Food Safety Authority (EFSA) hat den Grenzwert für Bisphenol A, einen endokrinen Disruptor, um den Faktor 20.000 von maximal vier Mikrogramm auf 0,2 Nanogramm gesenkt. Die EFSA stellte fest, dass Bisphenol A in Lebensmitteln – die Hauptaufnahmequelle für die Chemikalie – ein Gesundheitsrisiko darstellt. Industriell wird Bisphenol A für die Herstellung von Poly carbonat verwendet, das zur Produktion von Wasserspendern, Lebensmittelverpackungen und Mehrweg-Getränkeflaschen dient. Ebenso wird es für die Herstellung von Epoxidharzen benötigt, die als Innenbeschichtung von Konserven, Getränkedosen und Getränkefässern zum Einsatz kommen.

Italien: Staatsanwalt ordnet Exhumierung von Leichen an
Die Staatsanwaltschaft der süditalienischen Stadt Foggia hat die Exhumierung von 16 Leichen angeordnet. Diese Personen, die zwischen November 2022 und Feber 2023 verstorben sind, sollen von einem Mitarbeiter des Seniorenheims, in dem sie untergebracht waren, erhöhte Dosen Midazolam erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Verdächtige das Leiden dieser Menschen, die an Krebs erkrankt waren und für die palliative Betreuung in die Einrichtung gebracht worden waren, beenden wollte.

Mexiko: neun Tonnen Meth in Tequila
Rund 8,6 Tonnen Methamphetamin haben Ermittler in 11.520 Flaschen Tequila im mexikanischen Hafen Manzanillo beschlagnahmt. Spürhünde entdeckten die Ware, die in insgesamt 960 Kisten verpackt war. Dieses Jahr wurden in Mexiko bereits 114 Tonnen Methamphetamin beschlagnahmt und vernichtet.

Niederlande: Gericht stoppt Samenspender
Ein Gericht in Den Haag hat einem niederländischen Samenspender, der mindestens 550 Kinder gezeugt haben soll, jede weitere Spende untersagt. Eine Interessensvertretung und eine Mutter, die mit der Samenspende des Mannes ein Kind bekommen hatte, hatten eine einstweilige Verfügung beantragt. In den Niederlanden dürfen Samenspender höchstens 25 Kinder bei zwölf Familien zeugen. Das Gericht urteilte, dass der 41-Jährige Eltern bewusst falsch informiert habe über die Anzahl seiner Spenden und die Zahl der gezeugten Kinder.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 9 / 10.05.2023