Gewalt gegen Kin­der: Risiko-behaf­tete Entwicklungsphasen

25.01.2023 | Medizin

Neben phy­si­scher, psy­chi­scher und sexu­el­ler Gewalt ist Ver­nach­läs­si­gung eine weit ver­brei­tete, mit­un­ter auch fol­gen­schwere Form der Kin­des­miss­hand­lung. Die Ent­wick­lungs­pha­sen von Kin­dern sind beson­ders Risiko-behaf­tet. Ess­stö­run­gen, sozia­ler Rück­zug, inad­äquate Distanz­lo­sig­keit und spe­zi­ell Selbst­ver­let­zun­gen sind Anzei­chen für Gewalterfahrung.

Julia Fleiß

„Kin­der, die in gewalt­be­haf­te­ten Part­ner­schaf­ten auf­wach­sen, haben ein hohes Risiko, selbst auch Opfer von Gewalt zu wer­den“, sagt Klaus Kapel­ari von der Kin­der­schutz­gruppe der Uni­ver­si­täts­kli­nik Inns­bruck. Er ist über­zeugt, dass „schon die reine Zeu­gen­schaft von Gewalt zwi­schen Eltern für Kin­der schwer­wie­gende Fol­gen hat“. Obwohl Gewalt in der Erzie­hung seit 1989 in Öster­reich gesetz­lich ver­bo­ten ist, ist aus den Betreu­ungs­zah­len von Kin­der­schutz­zen­tren und Unter­su­chun­gen ersicht­lich, dass sie den­noch teil­weise immer noch an der Tages­ord­nung steht. In einer Befra­gung zu Ein­stel­lung und Bewusst­sein zu Gewalt an Kin­dern in der öster­rei­chi­schen Bevöl­ke­rung im Jahr 2020 des Kin­der­schutz­zen­trums „Möwe“ hielt die Hälfte der Befrag­ten (1.000 Per­so­nen reprä­sen­ta­tiv für die öster­rei­chi­sche Bevöl­ke­rung über 14 Jahre) eine gewalt­freie Erzie­hung für die ideale Erzie­hungs­form. Dazu kommt, dass psy­chi­sche Miss­hand­lung wie Dro­hun­gen oder Lie­bes­ent­zug nur von rund 70 Pro­zent über­haupt mit Gewalt asso­zi­iert wurden.

Gewalt tritt in ver­schie­de­nen For­men auf: phy­sisch und psy­chisch, sexu­el­ler Miss­brauch und Ver­nach­läs­si­gung, wobei diese For­men häu­fig kom­bi­niert vor­kom­men. Gewalt ist auch pas­siv mög­lich. „Ver­nach­läs­si­gung ist eine weit ver­brei­tete, fol­gen­schwere Form der Kin­des­miss­hand­lung“, sagt Kapel­ari. So kann auch gleich­gül­ti­ges Ver­hal­ten der Eltern Hin­weis auf Miss­hand­lung sein. Inad­äquate Klei­dung, man­gelnde Hygiene oder moto­ri­sche Ent­wick­lungs­re­tar­die­rung beim Klein­kind kön­nen dar­auf hin­deu­ten, dass das Kind nicht geför­dert oder aus­rei­chend ver­sorgt wird. „Sowohl Dys­tro­phie als auch Adi­po­si­tas kön­nen auf Ver­nach­läs­si­gung hin­deu­ten“, meint Kapel­ari. Jedoch: „Nicht jedes adi­pöse Kind wird ver­nach­läs­sigt oder anders miss­han­delt! Es ist immer eine Grat­wan­de­rung zwi­schen Über- und Unter­dia­gnose. Bei­des hat poten­ti­ell schwer­wie­gende Fol­gen für eine Familie.“

Die Prä­va­lenz von Gewalt gegen Kin­der ist laut Kapel­ari schwie­rig zu bezif­fern: „Valide Zah­len im Kin­der­schutz, wie viele von Gewalt betrof­fen sind, gibt es nicht, da die Dun­kel­zif­fer extrem hoch ist.“ Den Anga­ben von UNICEF zufolge erfah­ren sechs von zehn Kin­dern zwi­schen zwei und 14 Jah­ren – rund eine Mil­li­arde Kin­der – welt­weit regel­mä­ßig kör­per­li­che Stra­fen. Der Appell von Kapel­ari an alle, die beruf­lich oder im pri­va­ten Umfeld mit Kin­dern zu tun haben, ist: „Genau hin­se­hen!“ Auch wenn Kin­des­miss­hand­lung in allen Bevöl­ke­rungs­schich­ten vor­kommt und meis­tens im Ver­bor­ge­nen pas­siert, gebe es Risi­ko­fak­to­ren und Hinweise.

Hin­weise erkennen
 „Es gibt keine ein­deu­ti­gen Ver­hal­tens­mus­ter, aber es gibt Auf­fäl­lig­kei­ten, die ein Arzt, Leh­rer oder eine andere Bezugs­per­son hin­ter­fra­gen sollte“, erklärt Michael Merl von der Abtei­lung für Kin­der- und Jugend­psych­ia­trie am Kep­ler­kli­ni­kum Linz. „Die ‚fro­zen watchful­ness‘, also die Schreck­haf­tig­keit, wenn Kin­der ihre Umwelt ohne emo­tio­nale Betei­li­gung beob­ach­ten, oder aggres­si­ves Ver­hal­ten sowie soma­ti­sche Beschwer­den, die kei­nen Befund erge­ben, kön­nen Hin­weise auf Gewalt­er­fah­run­gen sein.“ Außer­dem machen Eltern, die selbst für Ver­let­zun­gen ihres Kin­des ver­ant­wort­lich sind, häu­fig wider­sprüch­li­che Anga­ben; diese stim­men oft auch nicht mit dem Ver­let­zungs­mus­ter über­ein. Typi­sche Kör­per­stel­len, die auf Miss­hand­lun­gen deu­ten, sind laut Merl die Rück­sei­ten der Ober­schen­kel: „Da ver­letzt man sich akzi­den­tell nicht so ein­fach.“ Unfall-bedingte Häma­tome sind bei prä­mo­bi­len Säug­lin­gen grund­sätz­lich eine Rari­tät. Haut­sym­ptome zei­gen sich bei 90 Pro­zent aller Opfer von kör­per­li­cher Gewalt. Bei ther­mi­schen Ver­let­zun­gen sind rund zehn Pro­zent nicht akzi­den­tell. Cha­rak­te­ris­tisch dafür: scharfe Gren­zen der Verbrühungen.

Ent­wick­lungs­pha­sen als Risiko
Die häu­figste Todes­ur­sa­che bei Kin­des­miss­hand­lun­gen ist das Schüt­tel­trauma. „Das höchste Risiko dafür besteht in den ers­ten sechs Lebens­mo­na­ten“, berich­tet Kapel­ari. Bei der Unter­su­chung sollte jeden­falls auch die Frage gestellt wer­den: „Schläft ihr Kind durch?“ In der US-ame­ri­ka­ni­schen Publi­ka­tion „Seven deadly sins of child­hood: Avi­sing par­ents about dif­fi­cult deve­lo­p­men­tal pha­ses“ von Bar­ton D. Schmitt aus dem Jahr 1987 wer­den die sie­ben ‚gefähr­lichs­ten‘ Ent­wick­lungs­schritte eines Kin­des beschrie­ben, die zu gewalt­tä­ti­gen Erzie­hungs­maß­nah­men füh­ren kön­nen. Kapel­ari zeigt sich über­zeugt davon, dass diese Ein­tei­lung auch heute noch Gül­tig­keit hat. Diese Ent­wick­lungs­schritte sind Schrei­pha­sen, Wider­stand gegen Toi­let­ten­trai­ning, nächt­li­ches Erwa­chen, Tren­nungs­ängste, Neu­gier, Trotz­phase und Appe­tit­lo­sig­keit. Diese Pha­sen kämen bei allen Kin­dern vor und „stel­len ein Risiko dar, Eltern in eine Über­for­de­rungs­si­tua­tion zu brin­gen“, warnt Kapel­ari. Und er gibt zu beden­ken: „Schreien ist die ein­zige Aus­drucks­mög­lich­keit, die ein Kind anfangs hat“.

„Gewalt kann zwar unbe­wusst aus­ge­übt wer­den, aber sie pas­siert nie zufäl­lig“, stellt Kapel­ari klar. Wäh­rend die kör­per­li­che Form der Gewalt auf­grund von sicht­ba­ren Ver­let­zun­gen am ehes­ten auf­fällt, sind die Fol­gen von psy­chi­scher Miss­hand­lung manch­mal erst nach Mona­ten oder Jah­ren sicht­bar – oft als „schwerste Ent­wick­lungs­stö­run­gen“, wie der Experte betont. Auch sexua­li­sierte Gewalt hin­ter­lässt Schä­den, mit deren Ver­ar­bei­tung die Betrof­fe­nen nicht sel­ten ihr Leben lang beschäf­tigt sind. Bei Ver­dacht auf sexu­el­len Miss­brauch ist der behut­same Umgang mit den Betrof­fe­nen beson­ders wich­tig. Um Sekun­där­trau­ma­ti­sie­run­gen zu ver­mei­den, soll­ten not­wen­dige Unter­su­chun­gen nur durch dafür spe­zia­li­sierte Ärz­tin­nen und Ärzte erfol­gen, mahnt Kapel­ari. Und es müsse behut­sam gesche­hen, auch wenn es aus Beweis­grün­den mög­lichst zeit­nah pas­sie­ren soll, beschreibt er das Dilemma.

Die Aus­wir­kun­gen von Gewalt auf Kin­der sind viel­fäl­tig. „Ess­stö­run­gen sind oft Aus­druck einer Trau­ma­ti­sie­rung, ebenso sozia­ler Rück­zug, ein plötz­li­cher Ein­bruch bei den schu­li­schen Leis­tun­gen oder inad­äquate Distanz­lo­sig­keit. Jede plötz­li­che und uner­war­tete Ver­hal­tens­än­de­rung stellt einen Grund dafür dar, hell­hö­rig zu wer­den.“ Beson­ders selbst­ver­let­zen­des Ver­hal­ten von Kin­dern und Jugend­li­chen sei ein Anzei­chen für Gewalt­er­fah­rung, mahnt Merl. „Kin­der nei­gen dazu, sich selbst die Schuld zu geben. Weil sie oft in ihrer Per­sön­lich­keit noch keine ande­ren Instan­zen haben, reagie­ren sie mit selbst­ver­let­zen­dem Ver­hal­ten und selbst­ver­nich­ten­den Ideen.“

Häu­fige Arztwechsel
„Typisch für Eltern, die ihr Kind miss­han­deln, sind häu­fige Arzt-wech­sel. Wenn sie mer­ken, dass der Arzt einen Ver­dacht hegt, wer­den sie even­tu­ell nicht wie­der in die glei­che Ordi­na­tion kom­men“, so Merl. Und Kapel­ari rät: „Nur durch eine gute Doku­men­ta­tion von Auf­fäl­lig­kei­ten kann man einen roten Faden erken­nen und die ein­zel­nen Puz­zle­stü­cke zusam­men­set­zen.“ Spricht man als Arzt einen Ver­dacht auf Miss­hand­lung an, emp­fiehlt es sich, immer einen Kol­le­gen oder einen Ver­bün­de­ten aus dem Fami­li­en­sys­tem ein­zu­be­zie­hen. Kapel­ari wei­ter: „Bei Gewalt gibt es immer eine Wie­der­ho­lungs­ten­denz und ein Eska­la­ti­ons­ri­siko, wes­halb man zügig ein­grei­fen sollte.“ Anspre­chen, mel­den und die rich­ti­gen Exper­ten für die jewei­lige Situa­tion kon­tak­tie­ren – so lau­tet sein Ratschlag.

Ange­hö­rige des Gesund­heits­be­ru­fes sind bei einem begrün­de­ten Ver­dacht auf Kin­des­miss­hand­lung zu einer schrift­li­chen Mel­dung an die Kin­der- und Jugend­hilfe ver­pflich­tet. „Die Vor­ge­hens­weise rich­tet sich nach der Bereit­schaft zur Koope­ra­tion des Gegen­übers“, erzählt Kapel­ari aus der Pra­xis. „Die schö­nen Erleb­nisse sind die, wenn es eine Ein­sicht gibt und man es mit einem Hel­fer­sys­tem und The­ra­pie schafft, den Kin­dern das Wert­vollste zu erhal­ten: ihre Fami­lie und das Ver­trauen zu den Eltern.“ Das ist laut den Exper­ten die best­mög­li­che Pro­gnose für Opfer von Gewalt. Noch bes­ser: Prä­ven­tion. Aus zahl­rei­chen Stu­dien geht her­vor, dass die Behand­lung der Fol­gen von Miss­hand­lung weit weni­ger effek­tiv ist als eine pri­märe Prävention.

18. Jhd.
Mit der Auf­klä­rung rückte der Schutz von Kin­dern vor kör­per­li­cher und psy­chi­scher Gewalt und Ver­nach­läs­si­gung ins öffent­li­che Interesse.
19. Jhd.
Beginn der Kinderschutzbewegung
1919
Kin­der­rechte wer­den in der Wei­ma­rer Ver­fas­sung niedergeschrieben.
1924
Die „Children’s Charta“ wird im Völ­ker­bund verabschiedet.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 1–2 /​25.01.2023