Standpunkt: Johannes Steinhart: Der freie Beruf

24.03.2023 | Aktuelles aus der ÖÄK

Neun Kammern haben sich in der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs zusammengeschlossen. Neben der Österreichischen Ärztekammer sind Zahnärzte-, Apotheker- und Tierärztekammer, Notariats- und Patentanwaltskammer, Rechtsanwaltskammertag, Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen sowie jene der Ziviltechniker:innen darin vertreten.

Gemeinsames Ziel der Bundeskonferenz ist es, die Interessen der freien Berufe zu vertreten. Mehr als 85.000 Personen in Österreich sind als Freiberufler tätig in rund 60.000 Klein-Unternehmen mit rund 175.000 Beschäftigten.

Wer als Ärztin/Arzt tätig sein will, muss eine mehrjährige akademische Ausbildung absolvieren und daran anschließend eine oft ebenso lange klinisch-praktische Ausbildung. Ein hohes Maß an Selbstverantwortung, gepaart mit Engagement ist nur eine der notwendigen Voraussetzungen, wenn man sich dazu entschließt, künftig selbstständig tätig zu sein. Ganz abgesehen vom notwendigen unternehmerischen Mut und dem Risiko, all das auf sich zu nehmen. Die Gründung eines Betriebes bedeutet ja nicht nur ein wirtschaftliches Risiko, sondern auch die Verantwortung, für das reibungslose Funktionieren desselben verantwortlich zu sein. Das beginnt damit, ärztliche Leistungen in entsprechender Qualität zu erbringen; dafür zu sorgen, im Alltag eine tragfähige Beziehung zu Patientinnen und Patienten herzustellen, die die Basis für jegliche medizinische Intervention darstellen; für ein Team von Mitarbeitern verantwortlich zu sein ebenso wie das für die Führung eines Betriebes notwendige Know-how mitzubringen.

Was allen gemeinsam ist, die sich in der Bundeskonferenz zusammengeschlossen haben: Sie sind Angehörige eines Freien Berufs. Alle Überlegungen, die hier ansetzen und in Richtung Zwangsverpflichtungen gehen, stellen daher einen Widerspruch in sich dar.

Natürlich kann man Jungärztinnen und Jungärzte in Österreich, die – wie viele andere auch – ein Studium auf Kosten des Steuerzahlers absolviert haben, dazu verpflichten, eine gewisse Zeitlang im öffentlichen Gesundheitswesen tätig zu sein. Natürlich kann man das machen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das auch nur ansatzweise dazu beitragen wird, den Ärztemangel zu beheben. Im Gegenteil.

Dr. Johannes Steinhart
Präsident der Österreichischen Ärztekammer

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 6 / 25.03.2023