Imp­fen: Ver­trau­ens­per­son Arzt

26.05.2023 | Aktuelles aus der ÖÄK

Die Öster­rei­chi­sche Ärz­te­kam­mer warnt davor, ärzt­li­che Tätig­kei­ten aus­zu­la­gern, denn damit könne auch die Pati­en­ten­si­cher­heit gefähr­det werden.

Die Apo­the­ker­kam­mer macht ein­mal mehr mit dem bekann­ten Vor­schlag auf sich auf­merk­sam, dass ein nie­der­schwel­li­ges Impf­an­ge­bot in Apo­the­ken zu einer deut­li­chen Stei­ge­rung der Durch­imp­fungs­ra­ten und zudem zu einer Ent­las­tung der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte füh­ren könne. Für Harald Schlö­gel, den geschäfts­füh­ren­den Vize­prä­si­den­ten der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer, ist dies ein sinn­lo­ses Gedan­ken­spiel: „Öster­reich befin­det sich im inter­na­tio­na­len Ver­gleich in der pri­vi­le­gier­ten Lage, dass es bei der ärzt­li­chen Ver­sor­gung über einen gut aus­ge­bau­ten nie­der­ge­las­se­nen Bereich ver­fügt“, hält er fest. Grund­sätz­lich gebe es im länd­li­chen Raum einen wohn­ort­na­hen und nie­der­schwel­li­gen Zugang zu ärzt­li­cher Ver­sor­gung, vor allem durch die All­ge­mein­me­di­zi­ner. Dies wür­den oft schon meh­rere Gene­ra­tio­nen einer Fami­lie betreuen und die Kran­ken­ge­schich­ten ken­nen: „Die All­ge­mein­me­di­zi­ner kön­nen nach einer Imp­fung schnell und pro­fes­sio­nell hel­fen, falls es in extrem sel­te­nen Fäl­len not­wen­dig sein sollte“, betont Schlö­gel. Die Pati­en­ten wis­sen diese Qua­li­tät auch sehr zu schät­zen: 85 Pro­zent der Öster­rei­cher befür­wor­te­ten in einer Umfrage, dass Imp­fun­gen aus­schließ­lich von voll­um­fäng­lich aus­ge­bil­de­tem medi­zi­ni­schem Per­so­nal, ins­be­son­dere von Ärz­ten, durch­ge­führt wer­den. „Die Frage ‚Wo wür­den Sie sich imp­fen las­sen – bei der Ärz­tin, beim Arzt Ihres Ver­trau­ens oder in der Apo­theke?‘ ist damit ganz klar und unmiss­ver­ständ­lich beant­wor­tet“, sagt Schlögel.

Effi­zi­ente Patientenversorgung

Zudem sei erst kürz­lich schon eine sehr sinn­volle Maß­nahme gesetzt wor­den, als in der jüngs­ten Ärz­te­ge­setz­no­velle fest­ge­legt wurde, dass die Impf­be­fug­nis ohne Fach­be­schrän­kung auch über die Pan­de­mie hin­aus blei­ben wird. Damit kön­nen bei­spiels­weise Kin­der­ärzte auch erwach­sene Begleit­per­so­nen imp­fen. „Das erleich­tert den Zugang zur Imp­fung in Öster­reich noch zusätz­lich und macht Imp­fen in Apo­the­ken noch abwe­gi­ger“, sagt Schlö­gel, der zur Erhö­hung der Impf­rate dazu appel­liert, dass Ärz­te­schaft und Apo­the­ker­schaft im Rah­men ihrer Kom­pe­ten­zen gemein­sam an einem Strang zie­hen. „Apo­the­ker ver­zeich­nen täg­lich eine Viel­zahl von Ver­kaufs­kon­tak­ten, bei denen aktiv auf die Wich­tig­keit der Imp­fun­gen hin­ge­wie­sen wer­den kann“, so Schlö­gel. Ärzte seien wie­derum durch ihr Stu­dium bes­tens dafür aus­ge­bil­det, die Impf­leis­tung in höchst­mög­li­cher Qua­li­tät zu erbrin­gen. „In die­sem Zusam­men­spiel errei­chen wir das opti­male Ergeb­nis für die Gesund­heit der Bevöl­ke­rung“, ist Schlö­gel überzeugt.

Neben den Imp­fun­gen beim Arzt gehöre zu einer schnel­len und effi­zi­en­ten Pati­en­ten­ver­sor­gung auch die Ver­sor­gung mit den Medi­ka­men­ten. Gerade im länd­li­chen Raum würde das zusätz­li­che Wege ver­mei­den. „Ein all­ge­mei­nes Dis­pen­sier­recht ent­las­tet Ärzte in Zei­ten des Medi­ka­men­ten­man­gels, ist siche­rer und pati­en­ten­freund­li­cher“ sagt Edgar Wut­scher, Vize­prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer und Bun­des­ku­ri­en­ob­mann der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte. Dann würde näm­lich der Pati­ent im Regel­fall die Ordi­na­tion mit dem Medi­ka­ment ver­las­sen, das er braucht. Zusätz­li­che Wege für den Pati­en­ten oder Rück­fra­gen der Apo­the­ker wären damit hin­fäl­lig. „Das Dis­pen­sier­recht hätte für alle Betei­lig­ten Vor­teile: Für den Pati­en­ten, für den Arzt und für den Apo­the­ker.“ Die phar­ma­zeu­ti­sche Aus­bil­dung sei sicher­lich kom­plex, umfasse aber gerade ein­mal vier Semes­ter Ana­to­mie. „Das befä­higt noch lange nicht zur Erbrin­gung medi­zi­ni­scher Leis­tun­gen“, sagt Wut­scher. Das über Jahre hin­weg aus­ge­hun­gerte Gesund­heits­sys­tem könne sicher nicht dadurch ver­bes­sert wer­den, dass man ärzt­li­che Tätig­kei­ten an Per­so­nen­grup­pen aus­la­gert, die dafür nicht ent­spre­chend aus­ge­bil­det sind, unter­streicht Wut­scher. (sb)

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 10 /​25.05.2023