Kurz und informativ

25.03.2022 | Politik

Corona in Schweden: Kommission kritisiert Sonderweg
Zu spät und mit zu wenigen Maßnahmen hat ­Schweden auf die Corona-Krise reagiert. Zu diesem Schluss kommt die Corona-Kommission, die eingesetzt wurde, um das Krisenmanagement der Regierung, der schwedischen Gesundheitsbehörde sowie der Regionen zu analysieren. In dem Ende Feber veröffentlichten Abschlussbericht heißt es, dass Schweden schon zu Beginn der Pandemie im Feber und März 2020 massivere und einschränkendere Maßnahmen ergreifen hätte sollen. So hätte man etwa ein vorübergehendes Einreiseverbot früher einführen und mehr Betriebe in der Frühphase der Pandemie schließen sollen. Auch für Rückkehrer aus dem Winterurlaub hätten strengere Verhaltensregeln gelten sollen. Ebenso hätte auch die Kommunikation der Empfehlungen von Seiten der Regierung und der Behörden an vielen Stellen besser sein können. Gleichzeitig erachtet sie jedoch den Weg der Freiwilligkeit mit Ratschlägen und Empfehlungen als generell richtig. Schweden hatte in der Corona-Pandemie einen Sonderweg mit vergleichsweise freizügigen Maßnahmen gewählt; so gab es etwa keinen Lockdown.

Kinderbetreuungsgeld: Salzburger Arzt obsiegt beim OGH
Die Kurie der angestellten Ärzte Salzburg konnte beim Obersten Gerichtshof einen Erfolg erzielen. Die Kurie unterstützte einen Salzburger Arzt und gewährte ihm Rechtsschutz, nachdem dieser einen Rückzahlungsbescheid von Kinderbetreuungsgeld erhalten hatte. Mehrfach waren angestellte Ärztinnen und Ärzte Salzburgs von der ÖGK beziehungsweise BVAEB aufgefordert worden, Kinderbetreuungsgeld-Leistungen zurückzuzahlen, weil sie im Bezugs-Zeitraum Sondergebührenauszahlungen (Klasse-Honorare) erhalten hatten. Während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld dürfen keine weiteren Bezüge über die Zuverdienstgrenze hinaus erfolgen. Solche weiteren Einkünfte wurden auf Jahressummen hochgerechnet und überschritten in vielen Fällen zusammen mit den Sondergebühren die Zuverdienstgrenze. Die Auszahlungen von Sondergebühren erfolgten nicht immer für Ansprüche, die sich auf jene Kalendermonate bezogen, in denen das Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt wurde. Laut OHG sind für die Ermittlung der Zuverdienstgrenze nur jene Einkünfte maßgeblich, die aus einer während des Anspruchszeitraumes ausgeübten Tätigkeit stammen. Dies war in dem vom Salzburger Arzt angestrengten Verfahren nicht der Fall, da die Klassehonorare für vor Beginn des Bezugszeitraums erbrachte ärztliche Leistungen ausbezahlt wurden.

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Millionen Euro sollen für den neu geschaffenen Hospiz- und Palliativfonds von 2022 bis 2024 zur Verfügung gestellt werden. Zweckgewidmet können die Länder das Geld für mobile Palliativteams, Palliativ-Konsiliardienste, Hospizteams, Tageshospize und stationäre Hospize einsetzen.

Ärztekammerwahl Tirol: Verein ­unabhängiger Tiroler Ärzte gewinnt
Insgesamt 32 von insgesamt 49 Mandaten konnte die Liste „Verein unabhängiger Tiroler Ärzte“ unter der Führung von Stefan Kastner erzielen und erlangte damit die absolute Mehrheit. Bei der Wahl am 22. Feber war der langjährige Präsident Artur Wechselberger nach 32 Jahren nicht mehr zur Wahl angetreten. Kastner konnte sowohl in der Kurie der niedergelassenen Ärzte als auch in jener der Spitalsärzte die absolute Mehrheit erzielen. Auf Platz 2 landete die „Spitalsärzt­Innen Tirol IGK“ mit acht Mandaten, gefolgt von der „Klinik- und Spitalsärzteliste“ mit fünf Mandaten. Die erstmals angetretenen „Freien Ärzte Tirols“ (FÄT) erreichten mit ihrem kritischen Programm zur Impfpflicht drei Mandate. Nur noch ein Mandat – 2017 waren es fünf – geht an die „Aktionsgemeinschaft der Tiroler Ärzte“. Die konstituierende Vollversammlung, im Rahmen derer der Präsident gewählt wird, muss spätestens acht Wochen nach der Wahl stattfinden.

Steiermark: KAGes finanziert Medizinstudenten von Wiener Privat-Universität
Insgesamt neun Millionen Euro zahlt das Land Steiermark und übernimmt damit die Studiengebühr von je 150.000 Euro für 60 Medizin-­Studenten der Sigmund-Freud-Privatuniversität. Im Gegenzug verpflichten sich die Absolventen, zehn Jahre lang für die steirische KAGes (Krankenanstaltengesellschaft) zu arbeiten. An der für drei Jahre vorgesehene Kooperation beteiligt sich auch der steirische Gesundheitsfonds. Dass hier steirisches Geld nach Wien gehe, anstatt in der Steiermark zu bleiben, bezeichnet der steirische Ärztekammerpräsident Herwig Lindner als „Schildbürgerstreich“. Und er ergänzt: „Wenn schon Stipendien, sollte unbedingt eine Kooperation mit der steirischen Medizini­schen Universität gesucht werden“. Auch werde durch eine größere Zahl an Studenten das Grundproblem – die Arbeitsbedingungen – nicht gelöst. Der Rektor der Medizinischen Universität Graz, Univ. Prof. Hellmut Samonigg, nahm dazu in der „Kleinen Zeitung“ wie folgt Stellung: „Die Medizinische Universität Graz war zu keiner Zeit in die bekannt gemachte Ausbildungsoffensive des Landes Steiermark mit der Sigmund Freud-Privatuniversität beziehungsweise deren inhaltliche Ausgestaltung eingebunden. Die bekannt gegebenen Inhalte dieser sogenannten ‚Ausbildungsoffensive‘ werfen aus Sicht der MedUni Graz mehrere bisher unbeantwortete Fragen auf. Vonseiten der MedUni Graz werden auch weiterhin bisher von der Landesregierung nicht aufgegriffene Vorschläge ergehen, dem ‚Ärztemangel‘ zukunftsorientiert, effektiv und konstruktiv (und kostenschonend) zu begegnen.“

ÖÄK begrüßt neuen Gesundheitsminister
Der 62-jährige Vorarlberger Johannes Rauch (Grüne) folgt nach einer knapp einjährigen Amtszeit auf Wolfgang Mückstein als Gesundheits- und Sozialminister. Rauch war zuvor seit 2014 als Landesrat für Umweltschutz und Nahverkehr Mitglied der Vorarlberger Landesregierung. ÖÄK-Präsident Thomas Szekeres gratuliert Rauch und verbindet dies mit der Hoffnung, dass „im Gesundheitsministerium jetzt endlich Kontinuität einzieht.“ Denn das österreichische Gesundheitssystem brauche dringend Stabilität für die vielen Aufgaben und Herausforderungen, die gemeistert werden müssten – sowohl im niedergelassenen als auch im angestellten Bereich.

Ukraine-Flüchtlinge: schnelle medizinische Versorgung
Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten ab sofort rasch und unbüro-kratisch ärztliche Hilfe. Das haben Österreichische Ärztekammer und Österreichische Gesundheitskasse vereinbart, auch wenn die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen erst geschaffen werden müssen. Auch ohne Sozialversicherungsnummer können Flüchtlinge aus der Ukraine mit dem Reisepass sowie den vorliegenden personenbezogenen Daten bei niedergelassenen Kassenärzten Behandlungen, Rezepte, Verordnungen und Überweisungen erhalten. Künftig werden sie einen E-Card-Ersatzbeleg beantragen. ÖÄK-Präsident Thomas Szekeres betont: „Für uns Ärztinnen und Ärzte ist es selbstverständlich, jetzt zu helfen, wo nur wenige hundert Kilometer von Österreich entfernt Menschen um ihr Leben bangen müssen. Schon unmittelbar nach Kriegsbeginn haben sich hunderte Ärztinnen und Ärzte in Österreich bereit erklärt, auch unentgeltlich zu helfen und auch die Ärztekammern haben unverzüglich Hilfsmaßnahmen gestartet, von der Medikamentensammlung bis hin zu Geldspenden.“ Und ÖGK-Generaldirektor Bernhard Wurzer ergänzt: „Es gilt, jetzt zu helfen, rasch und unkompliziert.“

UNO: erste Schritte für globales Plastik-Abkommen
Die United Nations Environment Assembly (UNEA) der Vereinten Nationen hat Anfang März einen Resolutionsentwurf für ein rechtsverbindliches globales Plastik-Abkommen verabschiedet. Demnach soll ein Verhandlungsausschuss bis Ende 2024 eine entsprechende Konvention erarbeiten. Weltweit werden jährlich schätzungsweise 400 Millionen Tonnen Plastikmüll produziert. Neun Prozent davon werden wiederverwertet; der Rest landet in Deponien oder wird ins Ausland exportiert. Rund elf Millionen Tonnen gelangen jedes Jahr in die Meere.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 06 / 25.03.2022