Ärztliche Ausbildung: ÖÄK übergibt Ausbildungsagenden

15.12.2022 | Aktuelles aus der ÖÄK

Ab 2023 entscheidet die Österreichische Ärztekammer nicht mehr über die An- und Aberkennung der Ausbildungsstätten und Festsetzung von Ausbildungsstellen. Mit Jahresbeginn sind die Landeshauptleute dafür zuständig.

Mehrfach hat die Österreichische Ärztekammer davor gewarnt, ein bewährtes, kompetentes und objektives System zu zerstören, Ärzte demonstrierten auf der Straße, Resolutionen wurden beschlossen, Verhandlungen mit der Politik gesucht. Dennoch findet ab 2023 ein Umbruch in der Arztausbildung statt: in Zukunft entscheidet die Landespolitik der neun Bundesländer autonom darüber, welche Ausbildungsstätten an- und aberkannt und welche und wie viele Ausbildungsstellen festgesetzt werden. Damit entscheiden die Länder selbst darüber, welche Ausbildungsplätze vergeben werden, immerhin wird der Großteil der Spitäler – abseits der Ordens- und Privathäuser – von den Ländern betrieben. Ausgangspunkt dieser neuen Situation war ein Formalfehler im Gesetzgebungsprozess, der einfach behoben hätte werden können. Dafür hätte es die Zustimmung aller Bundesländer gebraucht. Da mehrere Landespolitiker einhellig der Meinung waren, die Agenden über die Arztausbildung selbst zu übernehmen, ist das jedoch nicht geschehen.

Ein Blick zurück
Wie viele Ärzte in Ausbildung kann eine Abteilung gleichzeitig aufnehmen? Ist das notwendige Personal vorhanden, das sich den auszubildenden Ärzten widmen kann? Liegt das notwendige Leistungsspektrum vor, um die Ausbildung vermitteln zu können? Liegen die Voraussetzungen vor, um eine qualitativ hochwertige Arztausbildung zu garantieren und dem Ärztenachwuchs die Möglichkeit zu geben, Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zu sammeln und Wissen anzureichern? Ist das Ausbildungskonzept in der Praxis umsetzbar? Diese Fragen hat die Österreichische Ärztekammer im Vorfeld geklärt, bevor eine Ausbildungsstelle von ihr bewilligt wurde. Voraussetzung für die Einordnung und der Antragsbearbeitung ist eine jahrelange fachliche Erfahrung, basierend auf medizinischem Verständnis. Dazu gehört auch das Wissen, welche Sonderfächer welche medizinischen Schwerpunkte besonders stark benötigen, damit der Ärztenachwuchs die besten Voraussetzungen für eine adäquate Ausbildung erhält. Jahrelang hat sich die ÖÄK in Zusammenarbeit mit zahlreichen Experten um die Rahmenbedingungen gekümmert, unter denen die ärztliche Ausbildung stattfinden soll, mit dem Ziel, die Qualität der Patientenversorgung auf dem hohen Niveau zu halten. Ärzte haben ihr eigenes Wissen und ihre eigenen Erfahrungen eingebracht, um die Qualität in der Arztausbildung sicherzustellen und die Patientenversorgung in Österreich auf hohem Niveau zu halten.

Zukunftsaussichten
Während bislang Ärzte die Rahmenbedingungen für die Ärzteausbildung selbst festgelegt haben, werden das in Zukunft Landesbehörden übernehmen. In Hinkunft wird der Landeshauptmann darüber entscheiden, an welchem Standort wie viele Ärzte in welchen Fächern gleichzeitig in einer Abteilung ausgebildet werden. Woher die Behörde ihr medizinisches Fachwissen beziehen wird, ist derzeit unklar. „Die ÖÄK wird ab 2023 keine Verfahren führen oder sich inhaltlich einbringen, weil sie nicht mehr zuständig ist“, sagt Renate Wagner-Kreimer, Leiterin des Teams für Aus- und Fortbildung der ÖÄK. Ein Spital, das eine Ausbildungsstelle genehmigt haben möchte, wird sich in Zukunft an die Landeverwaltung wenden müssen. Damit besteht auch die Gefahr, dass sich hinsichtlich der Ausbildungsagenden in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Spruchpraxen entwickeln. (sni)

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 23-24 / 15.12.2022