Sta­tus quo: Erfah­rung als Basis für Erweiterung

15.07.2021 | Schwerpunkt Qualitätssicherung

Mehr als 16 Jahre Erfah­rung kann die Öster­rei­chi­sche Gesell­schaft für Qua­li­täts­si­che­rung und Qua­li­täts­ma­nage­ment in der Medi­zin (ÖQMED) auf­wei­sen. Schon längst zu einem füh­ren­den Qua­li­täts­si­che­rungs­in­sti­tut des Lan­des gewor­den, könnte sie in Zukunft auch als Bera­tungs­in­sti­tut für nicht­ärztliche Gesund­heits­be­rufe fungieren.
Manuela‑C. War­scher

Es geht um nicht weni­ger als die gesetz­li­chen Min­dest­stan­dards in den 19.000 öster­rei­chi­schen ärzt­li­chen Ordi­na­tio­nen: von der Hygiene, der Lage­rung von Arz­nei­mit­teln und Ordi­na­ti­ons­be­darf über die Erreich­bar­keit und Pati­en­ten­ver­sor­gung, die Aus­stat­tung der Ordi­na­tion bis hin zum Beschwer­de­ma­nage­ment. Eva­lu­iert wer­den diese Qua­li­täts­an­for­de­run­gen in Fünf­Jahreszyklen einer­seits von der Ärz­tin oder vom Arzt selbst und ande­rer­seits stich­pro­ben­mä­ßig von der­zeit rund 175 ärzt­li­chen Qualitätssicherungs­Beauftragten. Das Kon­zept dahin­ter: Ange­hö­rige der Freien Berufe erbrin­gen ihre Leis­tun­gen – so die gesetz­li­che Defi­ni­tion – auf­grund der beson­de­ren Qua­li­fi­ka­tion per­sön­lich, eigen­ver­ant­wort­lich und fach­lich unab­hän­gig. Die Qua­li­täts­si­che­rung von Ordi­na­tio­nen und Grup­pen­pra­xen ist davon also zen­tral betrof­fen. „Es tut weh, wenn der Staat diese Dinge an sich reißt“, zeigt sich der Lei­ter des ÖÄK­Referats für Qua­li­täts­si­che­rung und Qua­li­täts­ma­nage­ment, Artur Wech­sel­ber­ger, betrof­fen. „Auf­gabe des Staa­tes ist es, die Vor­ga­ben der Freien Berufe recht­lich zu regeln und den Rah­men der Qua­li­tät vor­zu­ge­ben. Die Umset­zung liegt aber im Sinne der Selbst­ver­wal­tung bei den Ange­hö­ri­gen des Berufs­tands“, gibt Wech­sel­ber­ger, der auch stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der des Wis­sen­schaft­li­chen Bei­ra­tes der ÖQMED ist, zu beden­ken. Die Öster­rei­chi­sche Gesell­schaft für Qua­li­täts­si­che­rung & Qua­li­täts­ma­nage­ment in der Medi­zin (ÖQMED) ver­ant­wor­tet eben diese Auf­gabe – seit 16 Jah­ren „objek­tiv und praxisnah“.

Pro­ak­ti­ver Zugang von Ärzten

„Zwei von zehn Ärz­ten, die sich gerade nie­der­las­sen oder nie­der­las­sen wol­len, for­dern pro­ak­tiv eine Qua­li­täts­über­prü­fung bei uns an“, berich­tet der Geschäfts­füh­rer der ÖQMED, Wolf­gang Moritz. Auch die dies­be­züg­li­chen Tele­fon­be­ra­tun­gen neh­men Ärz­tin­nen und Ärzte inten­siv in Anspruch: Allein zum Thema Eva­lu­ie­rung wur­den im lau­fen­den Zyklus (2018 bis 2022) bereits mehr als 8.000 Bera­tun­gen geführt. Die­ser pro­ak­tive Zugang zum Thema Qua­li­täts­si­che­rung ist kein Zufalls­pro­dukt, son­dern das Resul­tat eben die­ser Selbst­ver­wal­tung. In Zah­len heißt das: 10.220 Zer­ti­fi­zie­run­gen bei 15.343 zu eva­lu­ie­ren­den Ordi­na­tio­nen im aktu­el­len Zyklus (Die Dif­fe­renz wird im Herbst/​Winter 2021 zer­ti­fi­ziert; Anm.). Das Erfolgs­re­zept? „Kon­ti­nu­ier­li­che Ver­bes­se­rung, umfas­sende Trans­pa­renz und kol­le­giale Unter­stüt­zung“, fasst Moritz zusam­men. Als Bei­spiel nennt er die Beant­wor­tung der Frage nach Ein­hal­tung der Hygie­never­ord­nung in der Selbst­eva­lu­ie­rung. „Da hier eine simple Ja/N­ein-Ant­wort zu kurz gegrif­fen hat, weil sie nicht auf die Unter­schiede zwi­schen nie­der­ge­las­se­nem Fach­arzt und All­ge­mein­me­di­zi­ner ein­ge­gan­gen ist“, habe man „kurzum die Frage um 25 Unter­fra­gen erwei­tert, um auf diese Weise für jeden Fach­be­reich und jedes Leis­tungs­spek­trum die jewei­li­gen Anfor­de­run­gen zu präsentieren“.

Manch­mal müsse man auch Brü­cken bauen: keine Toi­lette in der Ordi­na­tion ohne Wasch­be­cken – lau­tet bei­spiels­weise die gesetz­li­che Vor­gabe. Doch fall­weise stel­len bau­li­che Gege­ben­hei­ten oder Rechts­vor­schrif­ten die Ordi­na­ti­ons­in­ha­ber vor große Her­aus­for­de­run­gen hin­sicht­lich der qua­li­täts­kon­for­men Umset­zung. „Hier kann oft­mals ein Fach­arzt für Hygiene, der von der ÖQMED bei­gezo­gen wird, bei der Erar­bei­tung von Alter­na­tiv­kon­zep­ten unter­stüt­zen. „Diese Mög­lich­keit gibt uns die Hygiene­Verordnung an die Hand“, erläu­tert Moritz. 120 Mal wurde die ÖQMED im Rah­men von spe­zi­fi­schen Über­prü­fun­gen im aktu­el­len Zyklus tätig. Dar­un­ter ver­steht man jene Besu­che in Ordi­na­tio­nen, die nach Pati­en­ten­be­schwer­den statt­fin­den. „Je nach Beschwer­de­grund über­prü­fen wir die Ordi­na­tion gemein­sam mit Pati­en­ten­an­wäl­ten und ande­ren Stel­len unan­ge­kün­digt. Dies macht bei­spiels­weise Sinn, wenn uns gemel­det wird, dass es in der Ordi­na­tion ein Haus­tier gibt. Kün­di­gen wir uns an, dann ist das Tier mit Sicher­heit nicht vor Ort“, so Moritz. Im aktu­el­len Zyklus wur­den 39 unan­ge­kün­digte Kon­trol­len vor­ge­nom­men. Wird die Män­gel­be­he­bung ver­wei­gert oder die Selbst­eva­lu­ie­rung nicht zeit­ge­recht über­mit­telt, droht die Anzeige beim Dis­zi­pli­nar­an­walt der ÖÄK. Rund zehn Anzei­gen wer­den pro Jahr vor­ge­nom­men; 51 waren es im letz­ten Eva­lu­ie­rungs­zy­klus. Im äußers­ten Fall kommt es zur dau­er­haf­ten oder tem­po­rä­ren Schlie­ßung der Praxis.

Eines der füh­ren­den Institute 

Die ÖQMED ist also – davon ist Wech­sel­ber­ger über­zeugt – durch ihre Arbeit schon längst zu einem der „füh­ren­den Qua­li­täts­si­che­rungs­in­sti­tute des Lan­des“ avan­ciert. Daher kann er einer Reduk­tion ihrer Tätig­keit im Bereich der Qua­li­täts­ar­beit in ärzt­li­chen Ordi­na­tio­nen wenig abge­win­nen. Im Gegen­teil: Die Bestre­bun­gen soll­ten viel­mehr dahin­ge­hen, die ÖQMED bei der „Aus­wei­tung ihres Ver­ant­wor­tungs­be­rei­ches auch auf nicht­ärzt­li­che Gesund­heits­be­rufe und Gesund­heits­ein­rich­tun­gen“ zu unter­stüt­zen. Immer­hin eva­lu­iere die ÖQMED bereits jetzt nach Kri­te­rien, die den Emp­feh­lun­gen des Wis­sen­schaft­li­chen Bei­ra­tes fol­gen und inhalt­li­che „große Nähe“ zu den Qua­li­täts­vor­ga­ben für Ordi­na­tio­nen auf­wei­sen, seit 2012 selbst­stän­dige Ambu­la­to­rien. So wur­den bis­lang 50 Ambu­la­to­rien unter Ver­trag genom­men; 47 davon sind aktu­ell bereits zer­ti­fi­ziert. Eine Aus­wei­tung die­ses Eva­lua­ti­ons­an­ge­bo­tes bis hin zur ambu­lan­ten Kran­ken­pflege“ würde sich daher „gera­dezu anbie­ten“, ist Wech­sel­ber­ger überzeugt.

Über­tra­gung von Auf­ga­ben des Bundes

Ein juris­ti­scher Feh­ler – die Lan­des­haupt­leute wur­den als Organe der mit­tel­ba­ren Bun­des­ver­wal­tung über­gan­gen – wurde im Juni 2021 zum Schlüs­sel für eine Novelle des Ärz­te­ge­set­zes unter ande­rem in Bezug auf die Qua­li­täts­kon­trolle. „Noch ist die neue Geset­zes­lage sehr unkon­kret und in ihren Aus­wir­kun­gen auf die Qua­li­täts­si­che­rung schwer zu inter­pre­tie­ren. Im Gesetz steht aller­dings, dass eine neue Qua­li­täts­si­che­rungs­ver­ord­nung an die Zustim­mung aller Lan­des­haupt­frauen bezie­hungs­weise Lan­des­haupt­män­ner geknüpft ist. Ab 2024 sol­len die Auf­ga­ben der Qua­li­täts­si­che­rung von der zustän­di­gen Bundesministerin/​vom zustän­di­gen Bun­des­mi­nis­ter für Sozia­les, Gesund­heit, Pflege und Kon­su­men­ten­schutz wahr­ge­nom­men wer­den“, ana­ly­siert Wech­sel­ber­ger. „Es wäre schi­zo­phren, wenn Bund und Län­der, die bis­lang in die Gestal­tung der Qua­li­täts­si­che­rungs­ver­ord­nung der letz­ten Über­prü­fungs­pe­ri­oden höchst aktiv invol­viert waren, plötz­lich diese als schlech­tes Pro­dukt dif­fa­mier­ten. Ihnen wird auch die pro­fes­sio­nelle Umset­zung durch die ÖQMED nicht ent­gan­gen sein.“ Hin­sicht­lich der künf­ti­gen Rolle der ÖQMED geht Wech­sel­ber­ger davon aus, dass sie als „pri­mä­rer Dienst­leis­ter“ für Bund und Län­der fun­gie­ren werde. „Ich glaube nicht, dass jemand von Bun­des­seite daran denkt, eine gänz­lich neue Infra­struk­tur zu schaffen.“

Unfä­hige Qualitätskontrolleure

Der Worst Case bestünde darin, wenn der über­tra­gene Wir­kungs­be­reich an neun Län­der ginge und in jedem Bun­des­land „extra oder kol­lek­tiv“ das Rad neu erfun­den würde. Dann – so Wech­sel­ber­ger – stünde man nicht nur vor unter­schied­li­chen Vor­ge­hens­wei­sen und Qua­li­täts­pro­ble­men in den Län­dern, son­dern man hätte auf­grund man­geln­der Kennt­nisse und Erfah­run­gen bei der Eva­lu­ie­rung von ärzt­li­chen Ordi­na­tio­nen einen „Fle­ckerl­tep­pich unfä­hi­ger Qua­li­täts­kon­trol­leure“. Das würde die Qua­li­täts­ar­beit in der medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­gung um Jahre zurück­wer­fen. Denn diese Qua­li­täts­ar­beit sei bis­lang „ein Gemein­schafts­pro­jekt“ von kom­pe­ten­ten Ver­tre­tern aller für das Gesund­heits­we­sen rele­van­ten Insti­tu­tio­nen im Sinn der höchs­ten Pati­en­ten­si­cher­heit und qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen medi­zi­ni­schen Leis­tung gewe­sen, wie Wech­sel­ber­ger resümiert.

Übri­gens: Bezüg­lich der Kri­tik, dass ohne­hin die ÖÄK den wis­sen­schaft­li­chen Bei­rat domi­niere, stellt Moritz klar: „33 Pro­zent im Bei­rat sind Ärz­te­ver­tre­ter. Also ver­fü­gen sie nicht über die Mehr­heit der Stim­men, wenn es zu einer Abstim­mung kommt.“

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 13–14 /​15.07.2021