Im Fokus: Burnout

10.02.2021 | Politik

1. Burnout im ICD-11

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das Burnout-Syndrom in die Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) aufgenommen, die nach 30 Jahren erstmals neu gefasst wurde und mit 1. Jänner 2022 in Kraft tritt. Burnout wird darin nicht als eigenständige Krankheit, sondern als Syndrom in der Unterrubrik „arbeitsbezogene Probleme“ gelistet.

2. Prävalenz in Österreich

Eine repräsentative Erhebung zur Prävalenz für das Burnout-Syndrom in Österreich ergab, dass 19 Prozent der Befragten sich dem Problem-, 17 Prozent dem Übergangs- sowie acht Prozent dem Burnout-Erkrankungsstadium zuordnen. Besonders betroffen sind unter 30-Jährige, der Anteil verringert sich mit zunehmendem Alter und erhöht sich ab dem 50. Lebensjahr. Nach dem 59. Lebensjahr sinkt das Erkrankungsrisiko.

3. Ausbrennen im Arztberuf

Laut einer US-amerikanischen Querschnittsstudie leidet ein Drittel der Ärztinnen und Ärzte unter klinisch relevanten Schlafstörungen, welche das Risiko für ein Burnout um das Vierfache erhöhen. 14 Prozent wiesen Insomnie, zwölf Prozent obstruktive Schlafapnoe und elf Prozent das Schichtarbeiter-Syndrom auf. Anzeichen eines Burnouts wurden bei 29 Prozent festgestellt.

4. Digitaler Stress

Die Auflösung der Trennung von Arbeit und Privatem und der soziale Kommunikationsdruck über digitale Medien erzeugen besonders viel Stress – so das Resultat einer Online-Befragung von mehr als 3.000 Personen. Durch das Smartphone wird man im Schnitt 88 Mal pro Tag unterbrochen; das zunehmende Multitasking verunmögliche „Flow-Erlebnisse“ am Arbeitsplatz. Digitaler Stress führt zu emotionaler Erschöpfung; zusammen mit Arbeitsstress erhöht sich u.a. die Wahrscheinlichkeit für ein Burnout.

5. Therapien unzureichend erforscht

Studien zur Wirksamkeit therapeutischer Maßnahmen auf das Burnout-Syndrom sind rar; lediglich der Nutzen der kognitiven Verhaltenstherapie gilt als belegt. Soweit eine manifeste psychische Störung wie eine Angsterkrankung oder eine Depression vorliegt, ist diese entsprechend zu behandeln.

 

 

 

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 3 / 10.02.2021