Stand­punkt Johan­nes Stein­hart: Den Pati­en­ten verpflichtet?

15.07.2021 | Aktuelles aus der ÖÄK

e5b2ff1ee2Der unge­recht­fer­tigte Angriff auf die Kom­pe­ten­zen der Ärz­te­kam­mer und die ärzt­li­che Selbst­be­stim­mung in Form der Ärz­te­ge­setz­no­velle ist inak­zep­ta­bel. Völ­lig ohne Not wurde bei­spiels­weise das ein­zig­ar­tige, bewährte und kom­pe­tente Sys­tem der Qua­li­täts­kon­trolle in Ordi­na­tio­nen durch die ÖQMED, das es so eng­ma­schig in kei­ner ande­ren Berufs­gruppe gibt, demon­tiert. Die Poli­tik hat klar­ge­macht, dass ihr jede Schwä­chung der selbst­be­wuss­ten und wohl zu unbe­que­men Stan­des­ver­tre­tung eines freien Beru­fes recht ist – ganz egal, was das für die Pati­en­ten und das Gesund­heits­sys­tem bedeutet.

Was das Gesund­heits­sys­tem aber sicher­lich nicht braucht, sind Pati­en­ten­an­wälte, die jahr­aus, jahr­ein die Redu­zie­rung von Spi­tals­bet­ten gepre­digt und den Ärz­te­man­gel in Abrede gestellt haben und nun in die­ser Pan­de­mie eigent­lich täg­lich von Glück reden müss­ten, dass nie­mand auf sie gehört hat. Wenn die­sel­ben Per­so­nen sich nun hin­stel­len und davon reden, wie schlecht die Qua­li­täts­si­che­rung in den Ordi­na­tio­nen gelau­fen ist, deren Stan­dards sie selbst mit­ent­schie­den haben, dann kann man das nur als schein­hei­lig und bös­wil­lig bezeich­nen. Es sei daran erin­nert, dass die Vor­ga­ben für die ÖQMED eine Kom­mis­sion erteilt, in der unter ande­rem Bund, Län­der und Sozi­al­part­ner unter dem Vor­sitz der Gesund­heit Öster­reich GmbH ver­tre­ten sind. Gemein­sam mit den eben­falls mit­ar­bei­ten­den Pati­en­ten­an­walt­schaf­ten ver­fü­gen sie über eine Zwei­Drittel­Mehrheit gegen­über den ärzt­li­chen Ver­tre­tern. Das Gesund­heits­mi­nis­te­rium wie­derum hat die Wei­sungs­kom­pe­tenz inne.

Die Pati­en­ten­an­wälte mögen sich gerne ihrer Haupt­zu­stän­dig­keit wid­men, das sind die Spi­tä­ler. Hier scheint es aber offen­sicht­lich eine gewisse Beiß­hem­mung zu geben, schließ­lich sind hier die Län­der als Spi­tals­er­hal­ter für die Qua­li­täts­si­che­rung zustän­dig. Man beißt nicht gern die Hand, die einen füt­tert. Nicht zuletzt des­we­gen hat die Ärz­te­kam­mer in einer Reso­lu­tion eine unab­hän­gige Qua­li­täts­kon­trolle der Kran­ken­an­stal­ten sowie von der Poli­tik unab­hän­gige Pati­en­ten­an­walt­schaf­ten gefor­dert. Denn die von der öffent­li­chen Hand finan­zier­ten Pati­en­ten­an­wälte soll­ten wie echte Pati­en­ten­ver­tre­ter agie­ren. Sie soll­ten von einer unab­hän­gi­gen Insti­tu­tion kon­trol­liert wer­den und abbe­ru­fen wer­den kön­nen, wenn sie die Inter­es­sen ihrer Auf­trag­ge­ber vor die Inter­es­sen der Pati­en­ten stellen.

Dr. Johan­nes Steinhart
Vize-Prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Ärztekammer

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 13–14 /​15.07.2021