Standpunkt Johannes Steinhart: Den Patienten verpflichtet?

15.07.2021 | Aktuelles aus der ÖÄK

e5b2ff1ee2Der ungerechtfertigte Angriff auf die Kompetenzen der Ärztekammer und die ärztliche Selbstbestimmung in Form der Ärztegesetznovelle ist inakzeptabel. Völlig ohne Not wurde beispielsweise das einzigartige, bewährte und kompetente System der Qualitätskontrolle in Ordinationen durch die ÖQMED, das es so engmaschig in keiner anderen Berufsgruppe gibt, demontiert. Die Politik hat klargemacht, dass ihr jede Schwächung der selbstbewussten und wohl zu unbequemen Standesvertretung eines freien Berufes recht ist – ganz egal, was das für die Patienten und das Gesundheitssystem bedeutet.

Was das Gesundheitssystem aber sicherlich nicht braucht, sind Patientenanwälte, die jahraus, jahrein die Reduzierung von Spitalsbetten gepredigt und den Ärztemangel in Abrede gestellt haben und nun in dieser Pandemie eigentlich täglich von Glück reden müssten, dass niemand auf sie gehört hat. Wenn dieselben Personen sich nun hinstellen und davon reden, wie schlecht die Qualitätssicherung in den Ordinationen gelaufen ist, deren Standards sie selbst mitentschieden haben, dann kann man das nur als scheinheilig und böswillig bezeichnen. Es sei daran erinnert, dass die Vorgaben für die ÖQMED eine Kommission erteilt, in der unter anderem Bund, Länder und Sozialpartner unter dem Vorsitz der Gesundheit Österreich GmbH vertreten sind. Gemeinsam mit den ebenfalls mitarbeitenden Patientenanwaltschaften verfügen sie über eine Zwei­Drittel­Mehrheit gegenüber den ärztlichen Vertretern. Das Gesundheitsministerium wiederum hat die Weisungskompetenz inne.

Die Patientenanwälte mögen sich gerne ihrer Hauptzuständigkeit widmen, das sind die Spitäler. Hier scheint es aber offensichtlich eine gewisse Beißhemmung zu geben, schließlich sind hier die Länder als Spitalserhalter für die Qualitätssicherung zuständig. Man beißt nicht gern die Hand, die einen füttert. Nicht zuletzt deswegen hat die Ärztekammer in einer Resolution eine unabhängige Qualitätskontrolle der Krankenanstalten sowie von der Politik unabhängige Patientenanwaltschaften gefordert. Denn die von der öffentlichen Hand finanzierten Patientenanwälte sollten wie echte Patientenvertreter agieren. Sie sollten von einer unabhängigen Institution kontrolliert werden und abberufen werden können, wenn sie die Interessen ihrer Auftraggeber vor die Interessen der Patienten stellen.

Dr. Johannes Steinhart
Vize-Präsident der Österreichischen Ärztekammer

 

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 13-14 / 15.07.2021