Inter­view Gerald Gin­gold: „Grob fahrlässig“

10.04.2021 | Aktuelles aus der ÖÄK


Gerald Gin­gold, Lei­ter der Aus­bil­dungs­kom­mis­sion der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer, spricht über die Qua­li­tät in der Pati­en­ten­ver­sor­gung und das mög­li­che Chaos, wenn die Bun­des­län­der selbst über die Aner­ken­nung von Aus­bil­dungs­stät­ten und Fest­set­zung von Aus­bil­dungs­stel­len ent­schei­den.
Sophie Nie­denzu

Wie wer­den der­zeit Aus­bil­dungs­plätze aner­kannt? Damit der Ärz­te­nach­wuchs best­mög­lich aus­ge­bil­det wird, sind einige Kri­te­rien zu erfül­len. Wich­tig sind der Fach­arzt­schlüs­sel, das medi­zi­ni­sche Leis­tungs­spek­trum, die Per­so­nal- und Abtei­lungs­struk­tur, die Rah­men­be­din­gun­gen von abtei­lungs- oder orga­ni­sa­ti­ons­ein­hei­ten­über­grei­fen­den Tätig­kei­ten sowie das Aus­bil­dungs­kon­zept und die Über­nahme von dele­gier­ba­ren Tätig­kei­ten gemäß dem Gesund­heits- und Kran­ken­pfle­ge­ge­setz (GuKG). Es gilt sicher­zu­stel­len, dass die aus­zu­bil­den­den Ärzte dazu­ler­nen und nicht tag­täg­lich Rou­ti­ne­auf­ga­ben über­neh­men, die die Pflege genauso machen kann. Wenn das nicht mög­lich ist, wird die Aus­bil­dungs­stätte nicht aner­kannt bzw. Aus­bil­dungs­stel­len nicht fest­ge­setzt. Die Öster­rei­chi­sche Ärz­te­kam­mer prüft die Antrags­un­ter­la­gen und bezieht die zustän­dige Lan­des­ärz­te­kam­mer in die Prü­fung der Unter­la­gen mit ein. Diese kennt die Trä­ger, die Abtei­lun­gen und Struk­tu­ren vor Ort am bes­ten. Anschlie­ßend beur­teilt die Aus­bil­dungs­kom­mis­sion als zustän­di­ges Organ in der ÖÄK über die Erfül­lung der Aner­ken­nungs­vor­aus­set­zun­gen. Das Gre­mium, das aus neun Lan­des­ver­tre­tern sowie dem gewähl­ten Vor­sit­zen­den und sei­nem Stell­ver­tre­ter besteht, beschließt nach umfang­rei­cher fach­li­cher Beur­tei­lung, wel­che Aus­bil­dungs­stätte aner­kannt wird bzw. wel­che Aus­bil­dungs­stelle in wel­chem Aus­maß fest­ge­setzt wird. 

Wie wurde bis­her die Qua­li­tät der Aus­bil­dungs­plätze geprüft? Wir haben bis­her im über­tra­ge­nen Wir­kungs­be­reich gear­bei­tet, also im Auf­trag des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums. Zwei­mal pro Halb­jahr visi­tie­ren wir per Zufalls­ge­nera­tor aus­ge­wählte Aus­bil­dungs­stät­ten, somit die Aus­bil­dung vor Ort. Wenn wir Hin­weise erhal­ten, bei­spiels­weise von Tur­nus­ärz­te­ver­tre­tern, dann füh­ren wir auch Anlass­vi­si­ta­tio­nen durch. Es gibt klare Richt­li­nien der Arti­kel-44-Kom­mis­sion. In die­ser sit­zen neben der ÖÄK auch Länder/​Trägervertreter sowie Ver­tre­ter der ÖGK und des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums. Das Vor­ge­hen bei Visi­ta­tio­nen wurde gemein­sam beschlos­sen. Invol­viert sind ein Ver­tre­ter der betrof­fe­nen Fach­ge­sell­schaft, ein Jurist der ÖÄK, ein Mit­glied der Aus­bil­dungs­kom­mis­sion und ein Tur­nus­ärz­te­ver­tre­ter, die beide aus Grün­den der Objek­ti­vi­tät nicht aus dem Bun­des­land sind, in dem visi­tiert wird. Vor Ort spre­chen wir mit dem Spi­tals­trä­ger, dem Abtei­lungs­vor­stand, dem Aus­bild­ner und den Aus­zu­bil­den­den in Ein­zel­in­ter­views. Der Visi­ta­ti­ons­be­richt wird von der Aus­bil­dungs­kom­mis­sion geprüft und dann wird beschlos­sen, wel­che Maß­nah­men und Ver­bes­se­run­gen in einer Frist umzu­set­zen sind. Wird das erfüllt, ist der Akt erle­digt. Soll­ten hin­ge­gen wei­ter­hin Pro­bleme bestehen und die Kor­rek­tu­ren nicht umge­setzt wor­den sein, müs­sen wir noch ein­mal visi­tie­ren. Im schlimms­ten Fall muss die Aus­bil­dungs­stelle wie­der aberkannt werden.

Wie ist die aktu­elle Situa­tion? Auf­grund der unkla­ren Situa­tion kön­nen wir nicht pla­nen. Die Aus­bil­dungs­stät­ten müs­sen alle sie­ben Jahre rezer­ti­fi­ziert wer­den, die Aus­bil­dungs­plätze also erneut aner­kannt wer­den. Das ist ein gro­ßes Pro­jekt für 2022 und die Fol­ge­jahre, das mit erhöh­tem Arbeits­auf­wand und mit hohen Kos­ten ver­bun­den ist. Da das umfang­reich und sorg­fäl­tig geplant wer­den muss, müss­ten wir an sich heuer ent­spre­chende Vor­be­rei­tun­gen treffen. 

Wel­ches Sze­na­rio sehen Sie, wenn die Bun­des­län­der über die Aus­bil­dungs­plätze ent­schei­den? Wir beschäf­ti­gen uns seit Jah­ren mit der Qua­li­tät der Aus­bil­dung und beur­tei­len auf­grund von objek­ti­ven Kri­te­rien in enger Zusam­men­ar­beit mit den Fach­ge­sell­schaf­ten und Sach­ver­stän­di­gen für ganz Öster­reich. Was in Tirol gilt, gilt auch in Wien. Wenn nun jedes Land, das zugleich auch oft als Spi­tals­trä­ger ist, sein eige­nes Süpp­chen kocht, dann ist diese Objek­ti­vi­tät nicht mehr gege­ben und das kann fatale Aus­wir­kun­gen, bei­spiels­weise auf den Fach­arzt­schlüs­sel haben. Ein Bei­spiel: Der Wie­ner Stadt­rat möchte, dass ein Ober­arzt vier Ärzte in Aus­bil­dung betreut, also einen Aus­bil­dungs­schlüs­sel von 1:4. Das nächste Bun­des­land möchte 1:3, ein ande­res 1:5. Damit ist das Chaos in den Bun­des­län­dern vor­pro­gram­miert. Und das zulas­ten der jun­gen Ärzte. Die Erhal­tung der hohen Qua­li­tät der Pati­en­ten­ver­sor­gung wird damit aufs Spiel gesetzt. Das ist grob fahrlässig.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 7 /​10.04.2021