BKNÄ: Reso­lu­tio­nen zu Wirk­stoff­ver­schrei­bung und MUKIPA

25.10.2021 | Aktuelles aus der ÖÄK

Mit Reso­lu­tio­nen reagierte die Bun­des­ku­rie nie­der­ge­las­sene Ärzte auf zwei pro­ble­ma­ti­sche Ent­wick­lun­gen – eine akute und einen trau­ri­gen Dauerbrenner.

Unmit­tel­bar vor der Sit­zung wurde bekannt, dass der Rech­nungs­hof die Wirk­stoff­ver­schrei­bung als Mit­tel gegen Medi­ka­men­ten­lie­fer­eng­pässe emp­feh­len würde. Die Bun­des­ku­rie erteilte die­sen Über­le­gun­gen eine Absage.

Die Reso­lu­tion im Wortlaut:

Öster­reichs nie­der­ge­las­sene Ärzte leh­nen die vom Rech­nungs­hof und von Gesund­heits­mi­nis­ter Wolf­gang Mück­stein über­legte Ein­füh­rung der Wirk­stoff­ver­schrei­bung klar ab. Diese löst die Pro­bleme der Medi­ka­men­ten­eng­pässe nicht, son­dern ver­schärft die bestehen­den Pro­bleme sogar. Ins­be­son­dere gefähr­det die Wirk­stoff­ver­schrei­bung die Pati­en­ten­si­cher­heit und dient aus­schließ­lich der Gewinn­ma­xi­mie­rung der Apothekerschaft.

  1. Immer wech­selnde Prä­pa­rate und Dar­rei­chungs­for­men ver­wir­ren erfah­rungs­ge­mäß die Pati­en­ten, redu­zie­ren die The­ra­pie­treue und gefähr­den dadurch die Gesund­heit der Patienten.
  2. Nur der Ärztin/​dem Arzt ist die Gesamt­si­tua­tion des Pati­en­ten bekannt. Und dabei spielt nicht nur das Prä­pa­rat, son­dern auch die Dar­rei­chungs­form eine wesent­li­che Rolle.
  3. Der Ver­band der phar­ma­zeu­ti­schen Indus­trie als auch der Öster­rei­chi­sche Gene­ri­ka­ver­band haben bereits öffent­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass eine Wirk­stoff­ver­schrei­bung kein geeig­ne­tes Instru­ment gegen die nega­ti­ven Fol­gen von Arz­nei­mit­tel-Lie­fer­eng­päs­sen ist. Ange­sichts der ohne­hin bereits ange­spann­ten Preis­si­tua­tion bei Medi­ka­men­ten in Öster­reich würde ein Dik­tat des nied­rigs­ten Prei­ses nach Ansicht der Exper­ten dazu füh­ren, dass einige Medi­ka­mente voll­ends vom Markt ver­schwin­den und sich die Lage verschärfen.
  4. Ärz­tin­nen und Ärzte als gegen­über den Pati­en­ten letzt­ver­ant­wort­li­chen Kom­pe­tenz­trä­gern wird die Ent­schei­dungs- und Gestal­tungs­ho­heit über eine medi­ka­men­töse The­ra­pie ent­zo­gen. Daran anschlie­ßend dro­hen Haf­tungs­pro­bleme für die Ärz­tin­nen und Ärzte.
  5. Die Ent­schei­dung des Apo­the­kers, wel­ches Pro­dukt er abgibt, würde durch Gesichts­punkte wie Ein­kaufs­kon­di­tio­nen und Rabatte beein­flusst wer­den. Es ist zu befürch­ten, dass durch Neben­ab­spra­chen einige Medi­ka­mente bevor­zugt wür­den und dafür ande­ren die wirt­schaft­li­che Basis ent­zo­gen würde – mit nach­tei­li­gen Aus­wir­kun­gen auf die Ver­sor­gung. Ein Ein­spa­rungs­po­ten­zial ist daher nicht vor­han­den. Die bestehen­den Pro­bleme bei der Ver­sor­gung mit export­an­fäl­li­gen Arz­neien, die für Par­al­lel­ex­porte geeig­net sind, könn­ten sich wei­ter verschärfen.
  6. Ein häu­fi­ger Wech­sel von Han­dels­prä­pa­ra­ten hat nega­tive Aus­wir­kun­gen auf die Com­pli­ance und erhöht das Risiko von Fehl- und/​oder Mehr­fach­ein­nah­men mit ent­spre­chend ungüns­ti­gen Aus­wir­kun­gen auf Pati­en­ten und ihren Krankheitsverlauf.

Die nie­der­ge­las­sene Ärz­te­schaft spricht sich daher vehe­ment gegen diese mehr als frag­wür­di­gen Lösungs­vor­schläge aus und for­dert das Minis­te­rium auf, die Pati­en­ten­si­cher­heit in den Vor­der­grund zu stel­len und die ent­spre­chen­den Pläne für eine Wirk­stoff­ver­schrei­bung auf­zu­ge­ben. Statt­des­sen sollte eine bes­sere Infor­ma­tion in Echt­zeit über ver­füg­bare Medi­ka­mente ange­bo­ten wer­den. Nur so kön­nen Ärz­tin­nen und Ärzte mit ihrer medi­zi­ni­schen Kom­pe­tenz sofort ihre The­ra­pie anpas­sen und Pati­en­ten den best­mög­li­chen Ser­vice bei opti­ma­ler Sicher­heit bieten.

27 Jahre sind genug

In einer zwei­ten Reso­lu­tion wehrt sich die BKNÄ gegen die feh­lende Valo­ri­sie­rung der ärzt­li­chen Hono­rare für Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen.

Die Reso­lu­tion im Wortlaut:

Die Bun­des­ku­rie nie­der­ge­las­sene Ärzte der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer kann das schon fast 30 Jahre lang andau­ernde Hin­hal­ten bei der Valo­ri­sie­rung der Hono­rare für Unter­su­chun­gen im Rah­men des Mut­ter-Kind-Pas­ses nicht mehr akzep­tie­ren. Fami­li­en­mi­nis­te­rium und Kran­ken­kasse müs­sen die­sen skan­da­lö­sen Zustand end­lich been­den und die Hono­rare für diese Unter­su­chun­gen sowohl bei Kin­der­ärz­tin­nen und Kin­der­ärz­ten, bei Gynä­ko­lo­gin­nen und Gynä­ko­lo­gen sowie bei All­ge­mein­me­di­zi­ne­rin­nen und All­ge­mein­me­di­zi­nern end­lich valo­ri­sie­ren. Es ist kein Zufall, dass diese Fach­rich­tun­gen die größ­ten Sor­gen­kin­der bei der Beset­zung von Kas­sen­stel­len sind. 27 Jahre waren mehr als genug, um auf die immer wie­der vor­ge­scho­bene inhalt­li­che Neu­ge­stal­tung des Mut­ter-Kind-Pas­ses zu war­ten, die für die Valo­ri­sie­rung angeb­lich Vor­aus­set­zung war. Das War­ten muss ein Ende haben – jetzt muss gehan­delt werden.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 20 /​25.10.2021