BKNÄ: Resolutionen zu Wirkstoffverschreibung und MUKIPA

25.10.2021 | Aktuelles aus der ÖÄK

Mit Resolutionen reagierte die Bundeskurie niedergelassene Ärzte auf zwei problematische Entwicklungen – eine akute und einen traurigen Dauerbrenner.

Unmittelbar vor der Sitzung wurde bekannt, dass der Rechnungshof die Wirkstoffverschreibung als Mittel gegen Medikamentenlieferengpässe empfehlen würde. Die Bundeskurie erteilte diesen Überlegungen eine Absage.

Die Resolution im Wortlaut:

Österreichs niedergelassene Ärzte lehnen die vom Rechnungshof und von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein überlegte Einführung der Wirkstoffverschreibung klar ab. Diese löst die Probleme der Medikamentenengpässe nicht, sondern verschärft die bestehenden Probleme sogar. Insbesondere gefährdet die Wirkstoffverschreibung die Patientensicherheit und dient ausschließlich der Gewinnmaximierung der Apothekerschaft.

  1. Immer wechselnde Präparate und Darreichungsformen verwirren erfahrungsgemäß die Patienten, reduzieren die Therapietreue und gefährden dadurch die Gesundheit der Patienten.
  2. Nur der Ärztin/dem Arzt ist die Gesamtsituation des Patienten bekannt. Und dabei spielt nicht nur das Präparat, sondern auch die Darreichungsform eine wesentliche Rolle.
  3. Der Verband der pharmazeutischen Industrie als auch der Österreichische Generikaverband haben bereits öffentlich darauf hingewiesen, dass eine Wirkstoffverschreibung kein geeignetes Instrument gegen die negativen Folgen von Arzneimittel-Lieferengpässen ist. Angesichts der ohnehin bereits angespannten Preissituation bei Medikamenten in Österreich würde ein Diktat des niedrigsten Preises nach Ansicht der Experten dazu führen, dass einige Medikamente vollends vom Markt verschwinden und sich die Lage verschärfen.
  4. Ärztinnen und Ärzte als gegenüber den Patienten letztverantwortlichen Kompetenzträgern wird die Entscheidungs- und Gestaltungshoheit über eine medikamentöse Therapie entzogen. Daran anschließend drohen Haftungsprobleme für die Ärztinnen und Ärzte.
  5. Die Entscheidung des Apothekers, welches Produkt er abgibt, würde durch Gesichtspunkte wie Einkaufskonditionen und Rabatte beeinflusst werden. Es ist zu befürchten, dass durch Nebenabsprachen einige Medikamente bevorzugt würden und dafür anderen die wirtschaftliche Basis entzogen würde – mit nachteiligen Auswirkungen auf die Versorgung. Ein Einsparungspotenzial ist daher nicht vorhanden. Die bestehenden Probleme bei der Versorgung mit exportanfälligen Arzneien, die für Parallelexporte geeignet sind, könnten sich weiter verschärfen.
  6. Ein häufiger Wechsel von Handelspräparaten hat negative Auswirkungen auf die Compliance und erhöht das Risiko von Fehl- und/oder Mehrfacheinnahmen mit entsprechend ungünstigen Auswirkungen auf Patienten und ihren Krankheitsverlauf.

Die niedergelassene Ärzteschaft spricht sich daher vehement gegen diese mehr als fragwürdigen Lösungsvorschläge aus und fordert das Ministerium auf, die Patientensicherheit in den Vordergrund zu stellen und die entsprechenden Pläne für eine Wirkstoffverschreibung aufzugeben. Stattdessen sollte eine bessere Information in Echtzeit über verfügbare Medikamente angeboten werden. Nur so können Ärztinnen und Ärzte mit ihrer medizinischen Kompetenz sofort ihre Therapie anpassen und Patienten den bestmöglichen Service bei optimaler Sicherheit bieten.

27 Jahre sind genug

In einer zweiten Resolution wehrt sich die BKNÄ gegen die fehlende Valorisierung der ärztlichen Honorare für Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen.

Die Resolution im Wortlaut:

Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer kann das schon fast 30 Jahre lang andauernde Hinhalten bei der Valorisierung der Honorare für Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes nicht mehr akzeptieren. Familienministerium und Krankenkasse müssen diesen skandalösen Zustand endlich beenden und die Honorare für diese Untersuchungen sowohl bei Kinderärztinnen und Kinderärzten, bei Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie bei Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern endlich valorisieren. Es ist kein Zufall, dass diese Fachrichtungen die größten Sorgenkinder bei der Besetzung von Kassenstellen sind. 27 Jahre waren mehr als genug, um auf die immer wieder vorgeschobene inhaltliche Neugestaltung des Mutter-Kind-Passes zu warten, die für die Valorisierung angeblich Voraussetzung war. Das Warten muss ein Ende haben – jetzt muss gehandelt werden.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 20 / 25.10.2021