BKNÄ: Die e‑Rezeptlösung

25.11.2021 | Aktuelles aus der ÖÄK

Nach einem zufrie­den­stel­len­den Pilot­ver­such in Kärn­ten konnte die Ärz­te­kam­mer nun nach gründ­li­cher Eva­lu­ie­rung Grü­nes Licht geben. Ab Dezem­ber star­tet die öster­reich­weite Aus­rol­lung des e‑Rezeptes.

Die Corona-Pan­de­mie konnte den Zeit­plan nur ver­zö­gern, ihn aber nicht auf­hal­ten. Sogar schnel­ler als Anfang 2019 geplant, soll die flä­chen­de­ckende Aus­rol­lung der eCard-Anwen­dung „e‑Rezept“ bereits mit Ende März 2022 abge­schlos­sen sein. Begin­nen soll die Aus­rol­lung ab Dezem­ber. Dann wer­den Arzt­soft­ware­her­stel­ler aktiv auf Ärzte zukom­men und über die not­wen­di­gen Schritte infor­mie­ren. Dazwi­schen lag ein erfolg­rei­cher drei­mo­na­ti­ger Pilot­ver­such in zwei Kärnt­ner Regio­nen, in denen einige Ärzte umfas­send gemein­sam mit den ande­ren Sys­tem­part­nern den Pro­zess aus­tes­ten konn­ten. Nach einer gründ­li­chen Eva­lu­ie­rung konnte von Sei­ten der Ärz­te­kam­mer Grü­nes Licht gege­ben werden.

Mit dem e‑Rezept kön­nen Kas­sen­re­zepte künf­tig statt in Papier­form elek­tro­nisch aus­ge­stellt wer­den. Der Vor­teil für den Pati­en­ten ist klar: Er braucht in der Apo­theke nur noch die eCard oder den e‑Re­zept-Code in sei­ner MeinSV-App am Handy vor­le­gen. Nach der flä­chen­de­cken­den Aus­rol­lung wird es einen Aus­druck des e‑Rezeptes nur noch auf Pati­en­ten­wunsch geben. Da das e‑Rezept das der­zeit papier­ge­bun­dene Kas­sen­re­zept ablöst, kön­nen sich Ver­si­cherte daher nicht vom e‑Rezept abmelden.

Rich­tige Richtung

„Nach einem holp­ri­gen Start wurde die Exper­tise, die die Ärz­te­kam­mer immer gerne ein­ge­bracht hat, schluss­end­lich auch ernst genom­men. Damit konnte das Pro­jekt in die rich­tige Rich­tung lau­fen und der Pilot­ver­such nun zufrie­den­stel­lend absol­viert wer­den“, lau­tet die Ein­schät­zung von Diet­mar Bayer, Refe­rent für Tele­me­di­zin und medi­zi­ni­sche Infor­ma­tik der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer. Kern­for­de­rung der Ärz­te­kam­mer sei auch immer gewe­sen, dass es für Ärzte durch das e‑Rezept zu kei­nem finan­zi­el­len Mehr­auf­wand kom­men darf. „Dem wurde mit einer För­de­rung sei­tens der Sozi­al­ver­si­che­rung von maximal 350 Euro bei Anschaf­fung des e‑Re­zept-Moduls Rech­nung getra­gen“, kon­sta­tiert Bayer. Die Abwick­lung die­ser För­de­rung war bei Redak­ti­ons­schluss noch in der fina­len Abstim­mung, sie soll aber jeden­falls rei­bungs­los und unkom­pli­ziert erfol­gen. An den Regel­be­trieb stellt Bayer hohe Ansprü­che: „Wir erwar­ten, dass die­ses Werk­zeug auto­ma­tisch, schnell und pro­blem­los funk­tio­niert. Denn nur dann kön­nen wir Ärzte uns dar­auf ver­las­sen und nur dann bringt es uns auch Zeit­er­spar­nis und ein­fa­chere Abläufe.“ Auf diese Vor­aus­set­zun­gen werde man auch im Voll­be­trieb höchs­tes Augen­merk legen – ebenso auf zusätz­li­che Sicher­heit für Pati­en­ten, die das e‑Rezept brin­gen soll. Die Über­tra­gung der e‑Rezepte erfolgt ver­schlüs­selt im siche­ren und bewähr­ten Gesund­heits­in­for­ma­ti­ons­netz (GIN), die Spei­che­rung im eCard-Sys­tem. Zugriffs­be­rech­ti­gun­gen haben Ärzte wie bis­her nur auf die von ihnen selbst aus­ge­stell­ten e‑Rezepte. Apo­the­ken haben durch Scan des e‑Re­zept-Codes Zugriff auf das bestimmte e‑Rezept, durch Ste­cken der eCard kön­nen sie alle offe­nen e‑Rezepte einer Per­son abru­fen. Sei­tens der Sozi­al­ver­si­che­rung ist wie bis­her das Ein­se­hen der Rezept­da­ten für die Abrech­nung von Kas­sen­re­zep­ten möglich.

Nicht ver­wech­seln sollte man übri­gens das e‑Rezept mit der e‑Medikation, die seit dem Pan­de­mie­be­ginn als Inte­rims­lö­sung einige Funk­tio­nen zur kon­takt­lo­sen Medi­ka­men­ten­ver­ord­nung und ‑abgabe über­nom­men hat, betont der Experte. „In der Pan­de­mie­zeit stand die Redu­zie­rung von Pati­en­ten­kon­tak­ten ganz oben auf der Prio­ri­tä­ten­liste. Des­we­gen hat die e‑Medikation als Not­lö­sung bei der Rezep­tie­rung Auf­ga­ben über­nom­men, für die sie nie gedacht war“, sagt Bayer. Das e‑Rezept sei nun dage­gen die „große Lösung“, die alle Pro­zesse rund um die Ver­ord­nung, Ein­lö­sung und Abrech­nung von Kas­sen­re­zep­ten digi­tal abbildet.


Info­box

Eine Schritt-für-Schritt-Anlei­tung zur Funk­tion des e‑Rezeptes in der Ordi­na­tion wird unter www.chipkarte.at/e‑rezept angeboten.

Zudem steht bei Fra­gen zum e‑Rezept bzw. im Falle von tech­ni­schen Pro­ble­men die e‑card Ser­vice­line tele­fo­nisch unter 050 124 33 22 (Mon­tag bis Frei­tag von 7 bis 18 Uhr und Sams­tag von 7 bis 12 Uhr) zur Ver­fü­gung. Bei Fra­gen zu Ihrer Arzt­soft­ware soll­ten sich Ärzte direkt an ihren Soft­ware-Her­stel­ler wenden.

Für Pati­en­ten ist die e‑card-Ser­vice­line öster­reich­weit unter der Tele­fon­num­mer 050 124 3311 werk­tags von Mon­tag bis Don­ners­tag von 07.30 bis 17 Uhr und am Frei­tag von 7:30 bis 16:30 Uhr für all­ge­meine Fra­gen erreichbar.


© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 22 /​25.11.2021