BKNÄ: Die e-Rezeptlösung

25.11.2021 | Aktuelles aus der ÖÄK

Nach einem zufriedenstellenden Pilotversuch in Kärnten konnte die Ärztekammer nun nach gründlicher Evaluierung Grünes Licht geben. Ab Dezember startet die österreichweite Ausrollung des e-Rezeptes.

Die Corona-Pandemie konnte den Zeitplan nur verzögern, ihn aber nicht aufhalten. Sogar schneller als Anfang 2019 geplant, soll die flächendeckende Ausrollung der eCard-Anwendung „e-Rezept“ bereits mit Ende März 2022 abgeschlossen sein. Beginnen soll die Ausrollung ab Dezember. Dann werden Arztsoftwarehersteller aktiv auf Ärzte zukommen und über die notwendigen Schritte informieren. Dazwischen lag ein erfolgreicher dreimonatiger Pilotversuch in zwei Kärntner Regionen, in denen einige Ärzte umfassend gemeinsam mit den anderen Systempartnern den Prozess austesten konnten. Nach einer gründlichen Evaluierung konnte von Seiten der Ärztekammer Grünes Licht gegeben werden.

Mit dem e-Rezept können Kassenrezepte künftig statt in Papierform elektronisch ausgestellt werden. Der Vorteil für den Patienten ist klar: Er braucht in der Apotheke nur noch die eCard oder den e-Rezept-Code in seiner MeinSV-App am Handy vorlegen. Nach der flächendeckenden Ausrollung wird es einen Ausdruck des e-Rezeptes nur noch auf Patientenwunsch geben. Da das e-Rezept das derzeit papiergebundene Kassenrezept ablöst, können sich Versicherte daher nicht vom e-Rezept abmelden.

Richtige Richtung

„Nach einem holprigen Start wurde die Expertise, die die Ärztekammer immer gerne eingebracht hat, schlussendlich auch ernst genommen. Damit konnte das Projekt in die richtige Richtung laufen und der Pilotversuch nun zufriedenstellend absolviert werden“, lautet die Einschätzung von Dietmar Bayer, Referent für Telemedizin und medizinische Informatik der Österreichischen Ärztekammer. Kernforderung der Ärztekammer sei auch immer gewesen, dass es für Ärzte durch das e-Rezept zu keinem finanziellen Mehraufwand kommen darf. „Dem wurde mit einer Förderung seitens der Sozialversicherung von maximal 350 Euro bei Anschaffung des e-Rezept-Moduls Rechnung getragen“, konstatiert Bayer. Die Abwicklung dieser Förderung war bei Redaktionsschluss noch in der finalen Abstimmung, sie soll aber jedenfalls reibungslos und unkompliziert erfolgen. An den Regelbetrieb stellt Bayer hohe Ansprüche: „Wir erwarten, dass dieses Werkzeug automatisch, schnell und problemlos funktioniert. Denn nur dann können wir Ärzte uns darauf verlassen und nur dann bringt es uns auch Zeitersparnis und einfachere Abläufe.“ Auf diese Voraussetzungen werde man auch im Vollbetrieb höchstes Augenmerk legen – ebenso auf zusätzliche Sicherheit für Patienten, die das e-Rezept bringen soll. Die Übertragung der e-Rezepte erfolgt verschlüsselt im sicheren und bewährten Gesundheitsinformationsnetz (GIN), die Speicherung im eCard-System. Zugriffsberechtigungen haben Ärzte wie bisher nur auf die von ihnen selbst ausgestellten e-Rezepte. Apotheken haben durch Scan des e-Rezept-Codes Zugriff auf das bestimmte e-Rezept, durch Stecken der eCard können sie alle offenen e-Rezepte einer Person abrufen. Seitens der Sozialversicherung ist wie bisher das Einsehen der Rezeptdaten für die Abrechnung von Kassenrezepten möglich.

Nicht verwechseln sollte man übrigens das e-Rezept mit der e-Medikation, die seit dem Pandemiebeginn als Interimslösung einige Funktionen zur kontaktlosen Medikamentenverordnung und -abgabe übernommen hat, betont der Experte. „In der Pandemiezeit stand die Reduzierung von Patientenkontakten ganz oben auf der Prioritätenliste. Deswegen hat die e-Medikation als Notlösung bei der Rezeptierung Aufgaben übernommen, für die sie nie gedacht war“, sagt Bayer. Das e-Rezept sei nun dagegen die „große Lösung“, die alle Prozesse rund um die Verordnung, Einlösung und Abrechnung von Kassenrezepten digital abbildet.


Infobox

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Funktion des e-Rezeptes in der Ordination wird unter www.chipkarte.at/e-rezept angeboten.

Zudem steht bei Fragen zum e-Rezept bzw. im Falle von technischen Problemen die e-card Serviceline telefonisch unter 050 124 33 22 (Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr und Samstag von 7 bis 12 Uhr) zur Verfügung. Bei Fragen zu Ihrer Arztsoftware sollten sich Ärzte direkt an ihren Software-Hersteller wenden.

Für Patienten ist die e-card-Serviceline österreichweit unter der Telefonnummer 050 124 3311 werktags von Montag bis Donnerstag von 07.30 bis 17 Uhr und am Freitag von 7:30 bis 16:30 Uhr für allgemeine Fragen erreichbar.


© Österreichische Ärztezeitung Nr. 22 / 25.11.2021