ÄG-Novelle: Geballter Einsatz

17.08.2021 | Aktuelles aus der ÖÄK

Nach wie vor kämpft die Österreichische Ärztekammer vehement gegen die jüngst erfolgte Ärztegesetznovelle an, die einen Kompetenzverlust für die ÖÄK auch in Fragen der Ausbildung bedeutet.

Schon unmittelbar nach dem Beschluss der Änderung, gegen den die Österreichische Ärztekammer selbstverständlich auch schon im Vorfeld mit hohem Einsatz angekämpft hat, protestierte die ÖÄK lautstark. Um diesem Einsatz Nachdruck zu verleihen, verfassten die Präsidenten der medizinischen Fachgesellschaften und die Vorsitzenden der ÖÄK-Bundesfachgruppen und -Bundessektionen eine Unterstützungserklärung, die von ÖÄK-Präsident Thomas Szekeres im Namen dieser Institutionen an Bundeskanzler, Gesundheitsminister und die neun Landeshauptleute gesendet wurde.


Unterstützungserklärung

Die Präsidentinnen und Präsidenten der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften sowie die Vorsitzenden der Bundesfachgruppen und der Bundessektionen der Österreichischen Ärztekammer fordern die Politik eindringlich auf, die weitreichenden Ärztegesetzänderungen betreffend die ärztliche Ausbildung, welche kürzlich im Parlament beschlossen wurden, wiederum abzuändern. Das bewährte System der Anerkennung von Ausbildungsstätten, der Festsetzung von Ausbildungsstellen sowie der Überprüfung der Ausbildungsqualität von Ärztinnen und Ärzten muss in ärztlicher Hand bleiben!

Die Österreichische Ärztekammer vollzieht seit vielen Jahren ausbildungsrechtliche Angelegenheiten ohne Probleme und auf qualitativ höchstem Niveau. Dies willkürlich der Ärzteschaft zu entziehen, ist für die Unterzeichner unverständlich und wird dazu führen, dass noch mehr Ärztinnen und Ärzte Österreich verlassen werden. Die Anerkennung von Ausbildungsstätten und die Festsetzung von Ausbildungsstellen stehen in engem Zusammenhang mit der Ausbildungsqualität und damit mit der Sicherstellung, dass Ärztinnen und Ärzten in der Ausbildung die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten vermittelt werden. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum Landespolitiker und Länderbehörden mehr Erfahrung und Wissen zu diesem Thema haben sollten, als Ärztinnen und Ärzte.

Zudem besteht die eminente Gefahr, dass die ärztliche Ausbildungsqualität nicht mehr nach patientenorientierten Kriterien gemessen wird, sind doch die Länder gleichzeitig die Träger der größten Krankenanstalten, woraus eine klare Unvereinbarkeit folgt!

Die Österreichische Ärztekammer verfügt in allen medizinischen Fachgebieten durch die Einbindung der Bundesfachgruppen und Bundessektionen sowie durch Kooperationen mit den wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften über ein umfassendes medizinisches Knowhow und damit über die notwendige fachspezifische Expertise. Durch die Vollziehung dieser Angelegenheiten ist derzeit ein österreichweit einheitlicher Vollzug gewährleistet, der nunmehr auf neun Bundesländer aufgesplittert werden soll.

Die Präsidentinnen und Präsidenten der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften sowie die Vorsitzenden der Bundesfachgruppen und der Bundessektionen der Österreichischen Ärztekammer ersuchen die Bundesregierung, das Parlament und die Landeshauptleute eindringlich, die Kompetenz für die Anerkennung von Ausbildungsstätten und Ausbildungsstellen bei der Ärzteschaft zu belassen. Die genannten Einrichtungen stehen auch nicht für die Vollziehung in einem föderalen Vollzug zur Verfügung, weil Patientinnen und Patienten das Recht haben, in Österreich von nach einheitlichen Standards ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten behandelt zu werden.


 © Österreichische Ärztezeitung Nr. 15-16 / 15.08.2021