Regierungsprogramm 2020 – 2024: Steuerliche Aspekte

25.01.2020 | Service

Das aktuelle Regierungsprogramm enthält eine Reihe von geplanten steuerlichen Maßnahmen und Änderungen. Fast alle davon sind für Ärztinnen und Ärzte relevant.
Markus Metzl*

Für selbstständig tätige Ärzte sind vor allem auch die Maßnahmen im Bereich der KMU-Förderung von Bedeutung; für Ärzte, die an einer Gruppenpraxis in Form einer Personengesellschaft oder einer GmbH beteiligt sind, sind darüber hinaus auch Änderungen im Bereich der Besteuerung dieser Gesellschaftsformen relevant. Besonders hervorzuheben sind jene steuerlichen Maßnahmen, die von besonderer Bedeutung sind, weil sie zum Beispiel schon lange von der ÖÄK gefordert werden oder in der Praxis besonders oft zu Unverständnis geführt haben:

  • Erfreulich ist, dass mit dem Vorhaben „Abschaffung der unechten USt-Befreiung bei Vermietung an Ärztinnen und Ärzte“ (gemeint ist hier wohl, dass das Verbot der Option zur Umsatzsteuer-Regelbesteuerung bei der Vermietung an Ärztinnen und Ärzte aufgehoben wird) einer langjährigen Forderung der ÖÄK entsprochen wird. Die fehlende Möglichkeit des Vermieters, zur Umsatzsteuer zu optieren, führt derzeit dazu, dass weniger Mietobjekte für Ärzte zur Verfügung stehen beziehungsweise dass die Objekte für Ärzte mit Aufschlag vermietet werden.
  • Ein Gewinnrücktrag auf drei Jahre bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern käme vor allem jungen Ärzten zugute, die ihre späteren Gewinne nach der schwächeren Anfangsphase auf drei Jahre verteilt besteuern können.
  • Die steuerliche Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern soll ausgeweitet werden indem analysiert wird, ob die Voraussetzungen der ausschließlichen beruflichen Nutzung und Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit noch zeitgemäß sind beziehungsweise wird hier eine Pauschalierung angestrebt.
  • Durch die weitere Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (von 800 Euro seit 1. Jänner 2020) auf 1.000 Euro kommt es zu einer Vereinfachung bei der Anlagenbuchführung.

Die Details

Die Bundesregierung beabsichtigt eine Änderung der Steuer- und Abgabenstruktur. Ziele sind:

  • eine Entlastung der Bürger;
  • eine Senkung der Steuer und Abgabenquote in Richtung 40 Prozent;
  • eine ökologisch-soziale Reform mit Lenkungseffekten zur erfolgreichen Bekämpfung des Klimawandels sowie
  • der Erhalt und Ausbau von Innovationskraft, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft.

Die meisten geplanten steuerlichen Änderungen sind unter „Wirtschaft und Finanzen“ unter dem Titel „Steuerreform und Entlastung“ angeführt:

Steuerentlastung

  • Reduzierung der 1., 2. und 3. Stufe des Einkommensteuertarifs von 25 auf 20 Prozent, von 35 auf 30 Prozent sowie von 42 auf 40 Prozent.
  • Ausweitung des Gewinnfreibetrags; Investitionserfordernis erst ab einem Gewinn von EUR 100.000
  • KöSt-Entlastung auf 21 Prozent
  • KeSt-Befreiung für ökologische beziehungsweisethische Investitionen
  • Analog zur Begünstigung für Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitern, Schaffung einer Begünstigung für Gewinnbeteiligungen von Mitarbeitern
  • Sicherstellung der sozialen Absicherung für die Landwirtschaft und die Möglichkeit der Drei-Jahres Verteilung von Gewinnen in der Landwirtschaft
  • Einführung eines Gewinnrücktrages für Einnahmen-Ausgaben-Rechner (drei Jahre, analog wie bei Künstlern)

Ökosoziale Steuerreform

  • Flugticketabgabe (zwölf Euro pro Flugticket)
  • Ökologisierung der NoVa
  • Kampf gegen Tanktourismus und LKW-Schwerverkehr
  • Ökologisierung der bestehenden LKW-Maut
  • Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales

Sonstige steuerliche Maßnahmen

  • Prüfung einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit
  • Steueranreizmodell für die österreichische Filmwirtschaft
  • Senkung des Umsatzsteuersatzes für Damen-Hygieneartikel
  • Forcierung von umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität
  • Nachhaltige Besteuerung im Bereich der Tabaksteuer

Steuerstrukturreform

  • Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes
  • Vereinfachung der Besteuerung von Personengesellschaften beziehungsweise des Feststellungsverfahrens
  • Zusammenlegung von Einkunftsarten (Zusammenfassung der selbstständigen Einkünfte und der Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
  • Zusammenfassung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen unter dem Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben“
  • Abschaffung der kalten Progression: Prüfung einer adäquaten Anpassung der Grenzbeträge für die Progressionsstufen auf Basis der Inflation der Vorjahre unter Berücksichtigung der Verteilungseffekte

Entlastung der Wirtschaft

  • Prüfung der Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer
  • Abschaffung der Schaumweinsteuer
  • Regelungen im Bereich der Abschreibungsmethoden
  • Prüfung der Potentiale zur Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktion

Bekämpfung des Steuerbetrugs

  • Festhalten an der eingeführten digitalen Konzernsteuer
  • Einführung eines umfangreichen Reverse-Charge Systems

Unter dem Titel „Rechtssicherheit und Entlastung für Selbstständige und KMUs“ sind unter anderem folgende Maßnahmen geplant:

  • Leichtere Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern
  • Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschafts güter auf 1.000 Euro mit dem Ziel einer weiteren Erhöhung auf 1.500 Euro für GWG mit besonderer Energieeffizienzklasse
  • Modernisierung der Gewinnermittlung wie zum Beispiel Zusammenführung der UGB-Bilanz und Steuerbilanz
  • Förderung des Prinzips „Reparieren statt Wegwerfen“ durch u.a. steuerliche Maßnahmen
  • Vereinfachung bei Betriebsübergaben
  • Vereinfachung von Kleinunternehmer-Steuererklärungen

Weitere Maßnahmen finden sich vereinzelt im Regierungsprogramm:

  • Verkürzung des Vorsteuer-Berichtigungszeitraumes von 20 auf zehn Jahre beim Erwerb von Mietwohnungen mit Kaufoption (unter: „Staat, Gesellschaft & Transparenz“; Titel „Wohnen“)
  • Erhöhung der Untergrenze des Familienbonus von 250 auf 350 Euro pro Kind und des Maximalbetrages von 1.500 auf 1.750 Euro pro Kind (unter: „Soziale Sicherheit, neue Gerech-tigkeit & Armutsbekämpfung“; Titel „Paket zur Armutsbekämpfung“)
  • Abschaffung der unechten Umsatzsteuer-Befreiung bei Vermietung an Ärztinnen und Ärzte (unter: „Soziale Sicherheit, neue Gerechtigkeit & Armutsbekämpfung“; Titel „Hochqualitative, abgestufte, flächendeckende und wohnortsnahe Gesundheitsversorgung“).

Im Regierungsprogramm finden sich einige Punkte, die die ÖÄK in ihrem „Forderungskatalog an die zukünftige Bundesregierung“ thematisiert hat. Die tatsächliche Umsetzung dieser Vorhaben bleibt abzuwarten.

*) Prof. Dr. Markus Metzl, MSc
ist Bereichsleiter für Finanzen und Steuern in der ÖÄK

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 1-2 / 25.1.2020