Familienhärtefonds: Hilfe für Familien

15.07.2020 | Service

Ab sofort können Familien, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, Unterstützung vom Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend beantragen.
Markus Metzl*

Familien mit Kindern, die durch die Krise unverschuldet in Not geraten sind, können seit 15. April 2020 eine Unterstützung aus dem Corona-Familienhärtefonds beantragen. Das Antragsformular sowie alle weiteren Informationen sind über folgenden Link: https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/familienhaerteausgleich.html – abrufbar.

Details im Überblick

Der Fokus liegt auf Familien, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich und mindestens ein im Familienverband lebendes Kind haben, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Zusätzlich hat mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.

Für selbstständig erwerbstätige Ärzte gilt: Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten (Honorareinbruch 50 Prozent zum Vorjahr) und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der Bundesregierung. Zusätzlich sind Einkommensgrenzen beziehungsweise das aktuelle Familieneinkommen, das je nach Familiengröße gestaffelt ist, zu beachten.

Die Höhe der Zuwendung hängt von der Anzahl der Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben sowie dem Alter des Kindes ab. Als Basis wird ein Familienfaktor errechnet:

  • Faktor 1: für den Antragsteller,
  • Faktor 0,6: für den zweiten Elternteil,
  • Faktor 0,4: für alle Kinder unter 10 Jahren,
  • Faktor 0,6: für alle Kinder zwischen 10 und 15 Jahren,
  • Faktor 0,8: für alle Kinder über 15.

Dieser Faktor wird mit 300 multipliziert und ergibt die jeweilige Familienzuwendung. Die Obergrenze beträgt 1.200 Euro pro Familie und Monat. Der Antragszeitraum ist mit drei Monaten limitiert. Somit sind maximal 3.600 Euro an Zuschuss möglich.

Ein Beispiel:
Eine Familie mit zwei Elternteilen und zwei Kindern im Alter von acht und zwölf Jahren. Der Vater ist Wahlarzt und hat krisenbedingt nur 2.000 Euro netto verdient. Die Mutter arbeitet Teilzeit und verdient 800 Euro netto. Der monatliche Einkommensverlust beträgt 1.800 Euro.

  • Der Familienfaktor wird berechnet: 1 + 0,6 + 0,4 + 0,6 = 2,6
  • Dieser Faktor wird mir 300 Euro multipliziert; also 2,6 x 300 ergibt 780 Euro pro Monat.
  • Gedeckelt ist die mögliche Förderung mit dem bisherigen Einkommen und einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Familie und Monat.
  • Die Förderhöhe ergibt in diesem Beispiel 780 Euro je Monat. Die Gesamtsumme beträgt somit maximal 2.340 Euro.

Für Selbstständige ist der Einkommensteuerbescheid 2017 oder jünger, und ein Nachweis darüber, dass der Antragsteller zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds zählt, vorzulegen. Die Förderzusage aus dem Härtefallfonds I oder II erfüllt diese Voraussetzung grundsätzlich. Damit soll sichergestellt werden, dass Familien in dieser schweren Zeit entsprechend unterstützt werden. Die Auszahlungen haben im Mai begonnen.

*) Prof. Dr. Markus Metzl, Msc  
ist Bereichsleiter Finanzen und Steuern in der ÖÄK

 

 

 

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 13-14 / 15.07.2020