Ein alkoholisierter Patient wird wegen angekündigtem Suizid vom Amtsarzt in die Psychiatrie einge-wiesen; dort wird seine Aufnahme allerdings abgelehnt und er in eine Ambulanz ohne psy chiatrische Kompetenzen transferiert.
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© Österreichische Ärztezeitung Nr. 23-24 / 15.12.2020