CIRSmedical: Anweisung nicht befolgt

10.10.2020 | Service


Bei einem Patienten wird eine ärztliche Anweisung zum Legen einer präoperativen venösen Kanüle nicht befolgt; eine präoperative i.v.-Medikation kann deswegen nicht erfolgen.

Ein Mann aus der Altersgruppe zwischen 51 und 60 Jahren befindet sich stationär auf einer Abteilung für Chirurgie für eine invasive Maßnahme. Dabei wurde eine ärztliche Anweisung zum Legen einer präoperativen venösen Kanüle nicht befolgt und somit eine präoperative i.v.­Medikation­Infusion nicht verab reicht. Patienten sind meist seit Stunden nüchtern; besonders jene, die am OP­Tag zuerst ausgeschrieben sind; Struma­Patienten werden unmittelbar nach Einleitung der Narkose in eine sitzende OP­Lagerung gebracht. Ein Blutdruckabfall ist oft die Folge.

Als Gründe für dieses Ereignis nennt die meldende Person – ein Arzt mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung – Organisationsmängel. Der Patient war seit dem Vortag im Haus bei schwieriger Personalsituation in der Früh (Morgenbesprechung, Fortbildung) müsste die Kanüle schon am Vorabend gelegt werden. Als besonders ungünstig wird genannt, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt; auch präoperative Blutabnahmen (Gerinnungskontrollen) werden nicht durchgeführt. Die Take­Home­Message des meldenden Arztes: „Bessere Kontrolle der präoperativen Vorschreibung der Anästhesieambulanz – klare Verantwortlichkeitsregeln.“

www.cirsmedical.at

Feedback des CIRS-Teams/Fachkommentar

Man könnte bei dem ersten für den OP vorgesehenen Patienten die Verweilkanüle bereits am Vorabend legen. Im Falle einer Fortbildung während der Arbeitszeit muss ein Verantwortlicher benannt werden, der für die Station zuständig bleibt, um eine adäquate Patientenversorgung zu gewährleisten.

Experte des BIQG

 

 

 

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 19 / 10.10.2020