Son­der­fach „Orthopädie/​Traumatologie”: Pro­blem: Der Umstieg

25.01.2020 | Politik


Im Zuge der Ärzte-Aus­bil­dungs­re­form wurde der Grund­stein für das neue Son­der­fach Orthopädie/​Traumatologie gelegt. Die Über­gangs­be­stim­mun­gen wur­den für in Aus­bil­dung
ste­hende Ärzte und Fach­ärzte geschaf­fen, um das neue Son­der­fach zu erwerben. 

Unsi­cher­heit­bei­den jun­gen Kol­le­gen hin­sicht­lich des neuen Son­der­fa­ches ortet der Bun­des­fach­grup­pen-
obmann Unfall­chir­ur­gie in der ÖÄK, Richard Maier. „Seit 2015 ist das ein­zig aus­zu­bil­dende Fach das neue Son­der­fach ‚Ortho­pä­die & Trau­ma­to­lo­gie‘, das die alten Son­der­fä­cher Ortho­pä­die und Ortho­pä­di­sche Chir­ur­gie sowie Unfall­chir­ur­gie ablöst. Das Pro­blem sind die Umstiegs­mög­lich­kei­ten, weil es nicht über­all aus­rei­chend Stel­len gibt.“

Aus­bil­dungs­stel­len wer­den prin­zi­pi­ell von der Ärz­te­kam­mer hin­sicht­lich ihrer Eig­nung über­prüft, auf das neue Fach ange­rech­net zu wer­den. „Durch minis­te­ri­ell bedingte Ver­zö­ge­run­gen waren zu wenige Aus­bil­dungs­stel­len aner­kannt, was zu Steh­zei­ten führt“, erklärt Maier. Ein wei­te­res Pro­blem: In eini­gen Kran­ken­häu­sern gebe es zwar Aus­bil­dungs­stel­len für das neue Son­der­fach, aber für die Son­der­fach-Grund­aus­bil­dung stün­den nur halbe Aus­bil­dungs­stel­len zur Ver­fü­gung und dem­entspre­chend könn­ten die Kol­le­gen nicht wech­seln. Außer­dem bestehe ein Miss­ver­hält­nis zwi­schen alten ortho­pä­di­schen und alten unfall­chir­ur­gi­schen Stel­len, was zur Folge habe, dass oft keine Tausch­part­ner exis­tie­ren. Dar­über hin­aus kri­ti­siert Maier den Stand­punkt des Minis­te­ri­ums, wonach es auf einer Abtei­lung ent­we­der nur Voll- oder Teil­aus­bil­dungs­stel­len geben kann: „Es wäre sinn­voll und eine Erleich­te­rung, wenn es für eine Über­gangs­phase beide Stel­len­op­tio­nen neben­ein­an­der gibt.“

Auch die starre Rege­lung, dass von den 36 Mona­ten Grund­aus­bil­dung jeweils zur Hälfte auf einer unfall­chir­ur­gi­schen bezie­hungs­weise ortho­pä­di­schen Abtei­lung absol­viert wer­den kann, wider­strebt Maier. „Die bei­den Fächer haben zu etwa 60 Pro­zent einen gemein­sa­men Stamm, dazu 20 Pro­zent hoch­spe­zi­fi­sche Ortho­pä­die und 20 Pro­zent hoch­spe­zi­fi­sche Unfall­chir­ur­gie. Das würde bedeu­ten, dass ein Aus­zu­bil­den­der eigent­lich nur für acht Monate rotie­ren müsste. Die Frist für die Über­gangs­re­ge­lun­gen ist mit 2021 außer­dem viel zu kurz. Der Stich­tag sollte um einen gan­zen Aus­bil­dungs­zy­klus erwei­tert werden.“

Etwas ent­spann­ter sieht der Vize­prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Gesell­schaft für Ortho­pä­die, Univ. Prof. Bernd Stöckl, die Lage. Er betont vorab, dass es sich beim neuen Son­der­fach nicht um eine Zusam­men­le­gung der bei­den Fächer han­delt und beru­higt, was die Aus­bil­dungs­si­tua­tion betrifft: „Junge Kol­le­gen brau­chen sich keine Sor­gen zu machen, da der Wech­sel in Öster­reich lang­sam voll­zo­gen wird. Wich­tig ist, dass die Aus­bil­dung an den ent­spre­chen­den Abtei­lun­gen und die Akkre­di­tie­rung funk­tio­nie­ren. Wir wer­den min­des­tens zehn Jahre für den ers­ten Schritt benö­ti­gen, dann wird es noch­mals zehn Jahre benö­ti­gen, bis beide Fächer so aus­ge­rich­tet sind, dass sie den Bedarf decken kön­nen. Aber wir haben genug Zeit.“ Aller­dings räumt er ein, dass die Rota­tio­nen zwi­schen den Häu­sern noch nicht opti­mal funk­tio­nie­ren – „das muss gewähr­leis­tet sein. Und wir wer­den die Aus­bil­dung mit unse­ren Ras­ter­zeug­nis­sen sehr genau kon­trol­lie­ren.“ Junge Kol­le­gen hät­ten genü­gend Zeit, die für sie opti­male Nische zu fin­den und in das neue Fach hineinzuwachsen. 

Wich­tig wäre es, die neue Aus­bil­dungs­ord­nung aber etwas zu erleich­tern, näm­lich inso­fern, dass nach 18 Mona­ten in einem Schen­kel Ortho­pä­die oder Unfall­chir­ur­gie nicht zwin­gend die zwei­ten 18 Monate erfol­gen müs­sen, son­dern auch ein Modul vor­ge­zo­gen wer­den könne. Das würde die Abläufe etwas har­mo­ni­scher gestal­ten. Die starke Über­lap­pung der alten Son­der­fä­cher in ihren Inhal­ten, wie von Maier ange­ge­ben, sieht Stöckl nicht (frü­here Aus­bil­dung drei Jahre Unfall­chir­ur­gie im Haupt­fach und vier Jahre Ortho­pä­die im Haupt­fach). Das Fach Ortho­pä­die sei in sei­nem gesam­ten Inhalt grö­ßer als all­ge­mein ange­nom­men. Dies spiegle sich auch im Cur­ri­cu­lum und Lern­in­hal­ten der EU wider. Hier­bei ent­fal­len auf Ortho­pä­die circa 70 Pro­zent des Lern­in­hal­tes und rund 30 Pro­zent reine Trau­ma­to­lo­gie. Ein Anlie­gen von Stöckl ist u.a. die Ein­füh­rung der euro­päi­schen Prü­fung (münd­lich und schrift­lich) auf Deutsch, um hoch­qua­li­fi­zierte neue Fach­ärzte für die Zukunft sicher­zu­stel­len. (hn)


Die gesetz­li­chen Grund­la­gen

Für die Aus­bil­dung im neuen Son­der­fach gibt es fol­gende Sze­na­rien: einer­seits den Wech­sel wäh­rend lau­fen­der Aus­bil­dung (§27) sowie eine Rege­lung für bestehende Fach­ärzte (§34) und ab 2015 nur mehr die Aus­bil­dung für das neue Sonderfach. 

Eine Über­gangs­be­stim­mung (§ 27 Abs. 4 ÄAO 2015) gilt für die­je­ni­gen, die bis 31.5.2015 bereits eine Aus­bil­dung ent­we­der im Haupt­fach Ortho­pä­die und Ortho­pä­di­sche Chir­ur­gie oder im Haupt­fach Unfall­chir­ur­gie begon­nen haben. Gemäß § 27 Abs. 4 ÄAO 2015 müs­sen bei einem Umstieg ins neue Son­der­fach
ver­pflich­tend 32 Monate im Haupt­fach Ortho­pä­die und Ortho­pä­di­sche Chir­ur­gie und 32 Monate im Haupt­fach Unfall­chir­ur­gie erwor­ben wer­den. Neben­fach-Aus­bil­dungs­zei­ten aus den bei­den Fächern kön­nen nicht ange­rech­net wer­den. Ergän­zend auf 72 Monate kön­nen Aus­bil­dungs­zei­ten im Aus­maß von acht Mona­ten in bereits absol­vier­ten Neben­fä­chern gemäß ÄAO 2006 oder durch sons­tige bereits absol­vierte oder zu absol­vie­rende Aus­bil­dungs­zei­ten – ins­be­son­dere in kon­ser­va­ti­ven Fach­ge­bie­ten – abge­deckt werden.

Per­so­nen, die die Vor­aus­set­zung der Haupt­fach­aus­bil­dung zum Stich­tag 31.5.2015 nicht erfül­len, müs­sen im regu­lä­ren Weg nach § 27 Abs. 2 in die ÄAO 2015 wech­seln und die dort vor­ge­se­hene Son­der­fach-Grund- und Schwer­punkt­aus­bil­dung absol­vie­ren. In bei­den Fäl­len ist die Fach­arzt­prü­fung Ortho­pä­die und Trau­ma­to­lo­gie zu absolvieren.

Rege­lung für Fachärzte

Gemäß § 34 ÄAO 2015 kön­nen Fach­ärzte für Ortho­pä­die und Ortho­pä­di­sche Chir­ur­gie sowie für Unfall­chir­ur­gie durch eine spe­zi­elle ergän­zende Aus­bil­dung in der Dauer von zumin­dest zwölf und höchs­tens
27 Mona­ten sowie durch Absol­vie­rung der Fach­arzt­prü­fung Ortho­pä­die und Trau­ma­to­lo­gie die neue Fach­be­zeich­nung Ortho­pä­die und Trau­ma­to­lo­gie erlan­gen. Die ergän­zende spe­zi­elle Aus­bil­dung muss bis längs­tens 31.5.2021 absol­viert sein, wobei auf Antrag gleich­wer­tige chir­ur­gi­sche und kon­ser­va­tive Tätig­kei­ten im Rah­men der ärzt­li­chen Berufs­er­fah­rung sowie Fort- und Wei­ter­bil­dungs­nach­weise auf die ergän­zende Aus­bil­dung ange­rech­net wer­den können.

Die fach­li­che Beur­tei­lung der Anträge erfolgt durch die eigens hier­für ein­ge­rich­tete Kom­mis­sion Ortho­pä­die und Trau­ma­to­lo­gie. Basie­rend auf deren Emp­feh­lung erlässt die Öster­rei­chi­sche Ärz­te­kam­mer einen Anrechnungsbescheid.

Die spe­zi­elle ergän­zende Aus­bil­dung muss im Rah­men eines Anstel­lungs­ver­hält­nis­ses zu einer aner­kann­ten Aus­bil­dungs­stätte erfol­gen, wobei keine Beset­zung einer defi­nier­ten Aus­bil­dungs­stelle erfor­der­lich ist. Ansons­ten gel­ten die all­ge­mei­nen Rege­lun­gen zur Ärz­te­aus­bil­dung (siehe ÄAO 2015 Aus­bil­dung zum Fach­arzt). Bei Teil­zeit­be­schäf­ti­gung ver­län­gert sich die Aus­bil­dung aliquot.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 1–2 /​25.1.2020