Bio­si­mi­lars: Indi­vi­du­ell therapieren

10.02.2020 | Medizin

Bereits seit 2013 gibt es im CED-Rheuma-Bereich Erfah­run­gen mit Bio­si­mi­lars; den­noch gibt es nach wie vor immer wie­der Vor­be­halte. Vor Beginn einer Bio­lo­gika-The­ra­pie ist jeden­falls auf eine latente TBC und auf Hepa­ti­tis B zu unter­su­chen. Bei die­ser The­ra­pie müs­sen Dosis und Inter­vall der Medi­ka­tion indi­vi­du­ell auf jeden Pati­en­ten abge­stimmt wer­den.
Laura Scher­ber

Bio­si­mi­lars sind ein fes­ter Bestand­teil in der The­ra­pie: „In der Rheu­ma­to­lo­gie und Gas­tro­en­te­ro­lo­gie wer­den ebenso wie auch in der Der­ma­to­lo­gie und Augen­heil­kunde seit annä­hernd 20 Jah­ren Bio­lo­gika ein­ge­setzt“, erläu­tert Univ. Prof. Lud­wig Erla­cher von der 2. Medi­zi­ni­schen Abtei­lung Rheu­ma­to­lo­gie und Osteo­lo­gie des Sozi­al­me­di­zi­ni­schen Zen­trums Süd in Wien. Beson­ders in den letz­ten Jah­ren ist das Ange­bot an Ori­gi­nal-Bio­lo­gika durch den Ablauf des Patent­schut­zes durch eine Viel­zahl von Bio­si­mi­lars erwei­tert wor­den. Der ent­schei­dende Fak­tor ist ihr güns­ti­ger Preis im Ver­gleich zum Ori­gi­na­tor. Bio­si­mi­lars wer­den nur dann zuge­las­sen, wenn ent­spre­chende Unter­su­chun­gen die Ver­gleich­bar­keit mit dem Ori­gi­nal­prä­pa­rat in Bezug auf Sicher­heit, Qua­li­tät und Wirk­sam­keit bestätigen. 

Oft­mals Vorbehalte

Den­noch gibt es immer wie­der Vor­be­halte gegen­über dem Ein­satz von Bio­si­mi­lars. Univ. Prof. Harald Vogel­sang von der Kli­ni­schen Abtei­lung für Gas­tro­en­te­ro­lo­gie und Hepa­to­lo­gie an der Uni­ver­si­täts­kli­nik für Innere Medi­zin III in Wien kennt die Angst der Pati­en­ten mit chro­nisch-ent­zünd­li­chen Darm­er­kran­kun­gen: „Sie wis­sen genau, wie schlecht es ihnen mit der Sym­pto­ma­tik oder mit Kom­pli­ka­tio­nen durch Ope­ra­tio­nen ergan­gen ist und wie gut es ihnen jetzt mit den Anti-TNF-α-Anti­kör­per geht“. Soll auf ein Bio­si­mi­lar umge­stellt wer­den, ent­steht nicht sel­ten die Angst, dass die Wir­kung schlech­ter sein könnte als bei der Ori­gi­nal­sub­stanz oder dass sich Anti­kör­per gegen die Sub­stanz ent­wi­ckeln könn­ten. Die befürch­te­ten Ver­än­de­run­gen regis­triert der Experte in der Pra­xis aller­dings nicht. Aktu­elle Stu­dien kom­men zu ähn­li­chen Ergeb­nis­sen. So wur­den in einer 2019 von S. Mahm­mod et al prä­sen­tier­ten Stu­die zu Infli­xi­mab nur etwa 15 Pro­zent vom Bio­si­mi­lar wie­der auf den Ori­gi­na­tor umgestellt. 

Dabei waren 69 Pro­zent der Betrof­fe­nen weib­lich. „Womit das zu tun hat, ist nicht ganz klar. Dis­ku­tiert wer­den emo­tio­nale, psy­cho­gene Ursa­chen nach der Umstel­lung oder in sel­te­nen Fäl­len viel­leicht immu­no­lo­gi­sche Hin­ter­gründe“, erläu­tert Vogel­sang. Haben Pati­en­ten im Vor­feld zu große Vor­be­halte gegen­über der Umstel­lung auf ein Bio­si­mi­lar, emp­fiehlt es sich, beim Ori­gi­nal­pro­dukt zu blei­ben. Ist dies aus Kos­ten­grün­den schwie­rig, kann man es doch in Ver­hand­lun­gen mit der Kran­ken­kasse even­tu­ell argu­men­tie­ren. Ähn­lich ver­hält es sich bei Kin­dern und Jugend­li­chen. Hier wird mit dem Ein­satz von Bio­si­mi­lars ver­mut­lich vor­sich­ti­ger umgegangen. 

„Bio­si­mi­lars haben nach­weis­lich dazu bei­getra­gen, die Kos­ten zu redu­zie­ren“, fasst Erla­cher zusam­men. Und er ergänzt: „Sie sind weder bes­ser noch schlech­ter als Ori­gi­nal-Bio­lo­gika“. In der Regel stel­len sie im Ver­gleich zum Ori­gi­nal­pro­dukt eine viel güns­ti­gere The­ra­pie­op­tion dar. In den Berei­chen in der Rheu­ma­to­lo­gie, in denen noch keine Bio­si­mi­lars ein­ge­setzt wer­den, ist der Patent­schutz der Grund. Doch nicht nur durch Bio­si­mi­lars per se ste­hen güns­ti­gere The­ra­pie­op­tio­nen zur Ver­fü­gung. Bei eini­gen Bio­lo­gika ist es zu einer deut­li­chen Preis­sen­kung gekom­men. „So kann der Pati­ent durch den nahezu glei­chen Preis von Ori­gi­nal­pro­dukt und Bio­si­mi­lar bei sei­nem gewohn­ten Prä­pa­rat blei­ben“, so der Experte. 

Dar­über hin­aus habe die Markt­ein­füh­rung von Bio­si­mi­lars dazu geführt, dass „diese The­ra­pie einem grö­ße­ren Pati­en­ten­kol­lek­tiv zur Ver­fü­gung steht“, resü­miert Vogel­sang. So wurde frü­her auf­grund des Prei­ses sehr genau abge­wo­gen, ob eine The­ra­pie mit Anti-TNF-α-Anti­kör­pern ein­ge­lei­tet wer­den sollte oder nicht. Durch die Ein­füh­rung von Bio­si­mi­lars konnte die Schwelle, sich für den Ein­satz die­ser Medi­ka­mente zu ent­schei­den, ver­rin­gert wer­den. Die posi­ti­ven Kon­se­quen­zen: eine weit­rei­chen­dere Ver­sor­gung, weni­ger Kom­pli­ka­tio­nen und eine bes­sere Lebens­qua­li­tät der Patienten. 

Risi­ken für Infektionen

Obwohl mitt­ler­weile viele Ori­gi­nal-Bio­lo­gika und Bio­si­mi­lars in der Grü­nen Box und damit frei ver­schreib­bar sind, ist das den Exper­ten zufolge kri­tisch zu hin­ter­fra­gen. „Immer­hin han­delt es sich um Immun­sup­pres­siva mit gewis­sen Ris­ken für Infek­tio­nen“, betont Vogel­sang. Daher sei es unum­gäng­lich, dass die defi­nier­ten Vor­un­ter­su­chun­gen – beson­ders auf latente Tuber­ku­lose und Hepa­ti­tis B – im Vor­feld erfol­gen. Ebenso wich­tig ist die Zuwei­sung zu spe­zia­li­sier­ten Zen­tren oder Fach­ärz­ten für regel­mä­ßige Kon­trol­len im wei­te­ren Krank­heits­ver­lauf. Anti-TNF-α-Anti­kör­per – egal ob Bio­si­mi­lar oder Ori­gi­na­tor – sind keine „Selbst­läu­fer“, sodass Dosis und Inter­vall ganz indi­vi­du­ell auf den Pati­en­ten abge­stimmt wer­den müs­sen. „Damit die Pati­en­ten ent­zün­dungs­frei wer­den, müs­sen Dosis und Inter­vall anhand der Cal­pro­tec­tin-Werte im Stuhl ent­spre­chend adap­tiert und opti­miert wer­den“, erläu­tert Vogel­sang am Bei­spiel von Ada­li­mu­mab (CALM-Stu­die). Ist dies nicht der Fall, besteht die Gefahr, dass die The­ra­pie ver­sagt oder sogar Anti­kör­per gegen die Sub­stanz gebil­det werden. 

Die Wich­tig­keit von regel­mä­ßi­gen, fach­spe­zi­fi­schen Kon­trol­len im Rah­men der moder­nen Rheu­ma­to­lo­gie wie­derum betont Erla­cher: Bei einer nicht unbe­trächt­li­chen Anzahl von Pati­en­ten, die sehr gut auf diese The­ra­pie anspre­chen, kann die Dosis die­ser Ori­gi­nal-Bio­lo­gika oder Bio­si­mi­lars ent­spre­chend redu­ziert wer­den; im Ein­zel­fall kann die The­ra­pie nach dem erfolg­rei­chen Ein­satz wie­der abge­setzt wer­den. Vor­aus­set­zung für die Reduk­tion oder das Abset­zen der The­ra­pie ist das adäquate Moni­to­ring der Krank­heits­ak­ti­vi­tät und eine indi­vi­du­ell auf den Pati­en­ten abge­stimmte Dosisreduktion. ◉ 

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 3 /​10.02.2020