Digi­ta­li­sierte Medi­zin: Medi­zin 4.0

25.11.2020 | Aktuelles aus der ÖÄK


Per­so­nelle Res­sour­cen scho­nend ein­set­zen bei gleich­zei­ti­gem maxi­ma­len Nut­zen für Pati­en­ten: Die Digi­ta­li­sie­rung bie­tet viele Chan­cen – wenn sie sinn­voll ein­ge­setzt wird.
Sophie Nie­denzu

Digi­ta­li­sie­rung ist ein sehr viel­schich­ti­ges Wort. In der Medi­zin steht es bei­spiels­weise für Tele­mo­ni­to­ring, Tele­ra­dio­lo­gie, Tele­kon­sul­ta­tion ebenso wie für elek­tro­ni­sche Krank­mel­dung, digi­tale Pati­en­ten­akte oder eine digi­ta­li­sierte Gesund­heits­hot­line. Die digi­ta­li­sierte Medi­zin soll einer­seits die Arbeit der Ärzte erleich­tern, ande­rer­seits auch Hilfs­mit­tel für Pati­en­ten sein, die sich dadurch etwa Wege in die Spi­tä­ler spa­ren kön­nen. „Obers­tes Ziel ist es, die ärzt­li­che Res­source klug ein­zu­set­zen und Pati­en­ten zu unter­stüt­zen“, betont Harald Mayer, Vize­prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer und Bun­des­ku­ri­en­ob­mann der ange­stell­ten Ärzte (BKAÄ). Die Bun­des­ku­rie hat daher ein Bün­del an Beschlüs­sen zur digi­ta­li­sier­ten Medi­zin erar­bei­tet (siehe Info­box). Wich­tig sei, dass der Arzt wei­ter­hin Ansprech­per­son bleibt und die Situa­tion beherrscht. Recht­lich ist Tele­me­di­zin mög­lich, es feh­len aber noch Rege­lun­gen bezüg­lich der Haf­tung bei Ver­wen­dung von digi­ta­len Tech­no­lo­gien durch Ärzte bei Pati­en­ten­be­hand­lung. Der Zugriff auf einen Daten­pool könnte bei­spiels­weise hel­fen, Gesund­heits­da­ten abzu­glei­chen und Risi­ko­fak­to­ren schnel­ler zu erkennen. 

Wie Pati­en­ten bei­spiels­weise von Tele­mo­ni­to­ring pro­fi­tie­ren, zeigt das Pro­jekt Diab­Care in Tirol. Pati­en­ten mes­sen täg­lich ihre Werte von Blut­zu­cker und Blut­druck und schi­cken diese über eine eigene Handy-App zur Kon­trolle an das Spi­tal. Erreicht der Blut­zu­cker­wert eine Vor­warn­stufe, infor­miert das Spi­tal einen Arzt, bei­spiels­weise den All­ge­mein­me­di­zi­ner, und eine Diä­to­lo­gin, die den betrof­fe­nen Pati­en­ten kon­tak­tie­ren und die Dia­be­tes­ein­stel­lung ver­bes­sern. Damit müss­ten Pati­en­ten nicht mehr die Dia­be­tes-Ambu­lanz auf­su­chen und könn­ten tele­me­di­zi­nisch betreut wer­den. Ein wei­te­rer Vor­teil: In der aktu­el­len Situa­tion sinkt damit das Risiko, sich mit SARS-CoV‑2 zu infi­zie­ren, unter ande­rem bei Pati­en­tin­nen mit Schwangerschaftsdiabetes. 

Wich­tig sei, dass es nicht zu einem Mehr an Büro­kra­tie kommt und die Anwen­dun­gen für Pati­en­ten von Vor­teil sind: „Es ist sinn­voll, uns Ärzte in die digi­tale Ent­wick­lung ein­zu­bin­den, um unsere Exper­tise ein­flie­ßen zu las­sen. Es kann nicht das Ziel sein, uns die Zeit zu steh­len, weil wir mit tech­nisch Unaus­ge­go­re­nem kämp­fen müs­sen“, sagt Mayer. Er weist ein­mal mehr dar­auf hin, dass die elek­tro­ni­sche Gesund­heits­akte in vie­len Spi­tä­lern oft nicht funk­tio­niert. ELGA selbst hat keine ein­heit­li­che Nut­zer­ober­flä­che, son­dern stellt Daten zur Ver­fü­gung und eine IT-Infra­struk­tur zum siche­ren Aus­tausch bereit, die von kli­nik­in­ter­nen EDV-Sys­te­men ver­ar­bei­tet wird: „Unsere Spi­tä­ler müs­sen ent­spre­chend tech­nisch gerüs­tet sein“, sagt Mayer. Zudem benö­ti­gen kom­plexe EDV-Sys­teme auch eine Ein­schu­lungs­zeit – bei einem ent­spre­chen­den Per­so­nal­stand an sich kein Pro­blem, betont Mayer abschließend. 


BKAÄ-Beschlüsse zur digi­ta­li­sier­ten Medizin

  • Die BKAÄ for­dert für alle Berei­che der digi­ta­len Medi­zin klare Rechtsgrundlagen.
  • ELGA soll schnell und unkom­pli­ziert funk­tio­nie­ren und dadurch den Benut­ze­rin­nen und Benut­zern durch eine maxi­male Usa­bi­lity eine Arbeits­er­leich­te­rung sein. Die KIS­Sys­teme sol­len eine umfas­sende und schnelle Such­funk­tion besit­zen. Die Aus­nüt­zung der maxi­ma­len Mög­lich­kei­ten soll ange­strebt wer­den. Dar­über hin­aus wird auf die Voll­stän­dig­keit der Daten Wert gelegt.
  • Die BKAÄ for­dert die flä­chen­de­ckende Ein­füh­rung von moder­nen und effek­ti­ven EDV-Sys­te­men – wie etwa im Bereich der digi­ta­len Fie­ber­kurve – sowie die dafür not­wen­dige tech­ni­sche und per­so­nelle Aus­stat­tung, mit abschlie­ßen­der Vali­die­rung durch die Ärz­tin­nen und Ärzte.
  • Die BKAÄ for­dert den Vor­stand der ÖÄK auf, sich inten­si­ver mit dem Thema Digi­tal Health­care aus­ein­an­der­zu­set­zen und gege­be­nen­falls ent­spre­chende Res­sour­cen zur Ver­fü­gung zu stel­len bezie­hungs­weise neue Struk­tu­ren zu schaffen.
  • Die BKAÄ for­dert den flä­chen­de­cken­den Aus­bau von Sys­te­men wie 1450 sowie die Zur­ver­fü­gung­stel­lung der not­wen­di­gen (per­so­nel­len und tech­ni­schen) Res­sour­cen. Des Wei­te­ren muss die Trans­pa­renz (Ent­schei­dungs­fin­dung, Ein­hal­ten der Emp­feh­lun­gen) erhöht wer­den; auch eine Ver­knüp­fung der erho­be­nen Daten mit ELGA wird gefordert.
  • Health Apps müs­sen euro­pa­weit nach ein­heit­li­chen Kri­te­rien für Medi­zin­pro­dukte zer­ti­fi­ziert sein, um die Qua­li­tät im Gesund­heits­we­sen zu gewährleisten.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 22 /​25.11.2020