Arbeitszeitregelung Spital: Knackpunkt Opt-out

25.03.2020 | Aktuelles aus der ÖÄK


Nächstes Jahr läuft die Übergangsregelung zu den Arbeitszeithöchstgrenzen in den Spitälern aus. Das könnte sich noch ändern, denn im Regierungsprogramm ist von einer „befristeten Verlängerung“ des Opt-outs die Rede. Die Österreichische Ärztekammer nimmt dies zum Anlass und führt eine Online-Umfrage zum Thema Arbeitszeiten unter allen Spitalsärzten durch.

Vor vierzehn Jahren arbeiteten Spitalsärzte im Schnitt 59 Stunden pro Woche, vor zehn Jahren waren es 56 Stunden und vor sieben Jahren 54 Stunden. Dann betrat die EU-Kommission die Bühne. Einige Passagen des Krankenanstalten- Arbeitszeitgesetzes (KA-AZG) stellten ihr zufolge keine konforme Umsetzung der seit 2003 geltenden EU-Arbeitszeitrichtlinie dar. Die EU kritisierte besonders die mehr als 48-stündige und damit zu lange wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit. Im Februar 2014 erhielt Österreich ein Mahn- schreiben der EU-Kommission, in dem auf die Umsetzung der Richtlinie gedrängt wurde.

Die Folge: Um hohe Strafzahlungen an die EU zu vermeiden, trat mit 1. Jänner 2015 das novellierte KA-AZG in Kraft. Seitdem beträgt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit maximal 48 Stunden – es sei denn, Spitalsärzte geben im Rahmen der Opt-out-Möglichkeit ihre persönliche Zustimmung, länger zu arbeiten. Die wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit darf nur mehr dann 48 Stunden überschreiten, wenn entsprechende Betriebsvereinbarungen im Einvernehmen mit Vertretern der Dienstnehmer längere Arbeitszeiten zulassen und zudem einzelne Dienstnehmer schriftlich zugestimmt haben, länger arbeiten zu wollen. Für alle angestellten Ärzte, die einem Opt-out zustimmen, gilt bis 30. Juni 2021 eine maximale zulässige durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 55 Stunden pro Woche.

Ab 1. Jänner 2021 gilt eine 25-Stunden-Grenze für verlängerte Dienste, mit 1. Juli 2021 läuft die Übergangsregelung und damit das individuelle Opt-out aus. Ab dann sind nur noch durchschnittlich 48 Arbeitsstunden in der Woche zulässig. Das plant die aktuelle Bundesregierung nun zu ändern. Das Regierungsprogramm sieht nämlich vor, die entsprechende Übergangsregelung über das festgelegte Datum hinaus befristet zu verlängern. Damit wäre es möglich, dass Ärzte in Krankenhäusern auch nach dem 30. Juni 2021 noch bis zu 55 Stunden pro Woche arbeiten können.

Umfrage: Spitalsärzte zum Opt-out

Aus diesem gegebenen Anlass führt die Bundeskurie der an- gestellten Ärzte der Österreichischen Ärztekammer aktuell eine kurze Online-Umfrage unter allen Spitalsärzten österreichweit durch. Die Arbeitszeit sei ein „hoch relevantes The- ma“, auch im Hinblick auf die allgemeine Zufriedenheit der Spitalsärzte mit ihrer Arbeit, betont Harald Mayer, ÖÄK-Vizepräsident und BKAÄ-Obmann. „Mit dieser Umfrage möchten wir österreichweit nicht nur einen Einblick darüber erhalten, wie viel Stunden unsere Spitalsärzte tatsächlich arbeiten, sondern auch erfahren, welche Ärzte in welchen Funktionen und aus welchen medizinischen Fächern sich für und wie viele sich gegen ein Opt-out entschieden haben“, sagt er.

Relevant sei auch die Einsicht in entscheidende Faktoren: Welche Motivation gibt es, die Arbeitszeit zu verlängern, welche Gründe sprechen gegen ein Opt-out? Zudem wer- den Spitalsärzte zu ihrer persönlichen Meinung in Bezug auf die geplante Verlängerung des Opt-outs, ihre persönliche Wunscharbeitszeit und ihre tatsächliche Arbeitszeit befragt. Mayer ruft die angestellten Ärzte dazu auf, sich zahlreich zu beteiligen: „Je mehr Spitalsärzte Einblick in ihren Arbeitsall- tag und ihre Einstellung geben, desto besser und repräsentativer ist das Ergebnis. Damit können wir auch noch stärker auf die Wünsche und Bedürfnisse eingehen und gegenlenken, wenn es notwendig ist.“


Die aktuelle Online-Umfrage zum Thema Arbeitszeiten in den Spitälern ist bis 30. März 2020 unter folgendem Link aufrufbar:

https://umfrage.aerztekammer.at/index.php/ 297219?lang=de


 

 

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 6 / 25.03.2020