Steuer: Steuerzahlungen per SEPA-Lastschrift

10.11.2019 | Service


Um Zahlungsverzüge und daraus resultierende Säumnisfolgen zu vermeiden, sieht eine neue Verordnung die automatische Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens an das Finanzamt vor.

Markus Metzl*

Um fällige Steuerzahlungen durchzusetzen, steht dem Finanzamt die Möglichkeit der Verhängung des Säumniszuschlags zur Verfügung. Säumniszuschläge greifen beispielsweise dann, wenn eine festgesetzte Einkommensteuer-Vorauszahlung zu spät erfolgt ist. Um dies zukünftig zu vermeiden und nicht ständig an die quartalsweisen Steuervorauszahlungen denken zu müssen, sieht die neue Verordnung, BGBl. II 179/2019, das Einziehen einer Abgabe durch das Finanzamt vor. In einem ersten Schritt können ausschließlich Einkommensteuer-Vorauszahlungen im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens entrichtet werden.

Ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Steuer kann nur dann erteilt werden, wenn das Steuerkonto aktuell keinen vollstreckbaren Rückstand aufweist oder ein laufender Antrag auf Zahlungserleichterung eingebracht wurde. Ein schriftlicher Widerruf ist hingegen jederzeit möglich.

Die Arten der Erteilung zur bargeldlosen Entrichtung der künftigen Einkommensteuer-Vorauszahlung können erfolgen:

  • auf elektronischem Weg über FinanzOnline (Kann nicht über einen Parteienvertreter erfolgen)

oder

  • unter Verwendung eines auf der Website – www.bmf.gv.at– zur Verfügung gestellten Formulars: SEPA1.

Diese Möglichkeit spart dem Steuerzahler Zeit und Geld. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Service genutzt wird und ob das Lastschriftverfahren auf weitere Abgaben ausgedehnt wird.


*) Prof. Dr. Markus Metzl, MSc
ist Abteilungsleiter Finanzen und Steuern in der ÖÄK

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 21 / 10.11.2019