Paper of the Month: Nicht­be­ach­tung von Dosierungswarnungen

25.05.2019 | Service


Ärz­tin­nen und Ärzte über­ge­hen den über­wie­gen­den Teil von elek­tro­ni­schen Dosie­rungs­war­nun­gen, wie eine Stu­die auf Inten­siv­sta­tio­nen zeigt. Aller­dings beur­teil­ten Gut­ach­ter dies in 89 Pro­zent der Fälle als kli­nisch ange­mes­sen. Des­we­gen soll­ten die Algo­rith­men für Dosie­rungs­warn­mel­dun­gen ange­passt werden.

Wong A. et al. (2018) unter­such­ten auf sechs Inten­siv­sta­tio­nen eines Spi­tals, wie häu­fig Dosie­rungs­war­nun­gen über­gan­gen bezie­hungs­weise die Dosie­run­gen ange­passt wer­den. Ebenso wurde über­prüft, ob diese Ent­schei­dun­gen kli­nisch ange­mes­sen sind und ob mit dem Über­ge­hen der War­nung das Auf­tre­ten von uner­wünsch­ten Arz­nei­mit­tel­ereig­nis­sen begüns­tigt wird. Warn­mel­dun­gen wur­den dann aus­ge­löst, wenn die ver­ord­nete Dosis min­des­tens fünf Pro­zent über der Tages­do­sis eines Medi­ka­men­tes lag. Die kli­ni­sche Ange­mes­sen­heit der über­gan­ge­nen War­nun­gen wurde durch zwei Exper­ten begut­ach­tet. Sie benutz­ten dafür ein in einer inter­dis­zi­pli­nä­ren Fach­gruppe defi­nier­tes, für jedes Medi­ka­ment spe­zi­fi­sches Kri­te­rien-Set. Bei den Ver­ord­nun­gen mit über­gan­ge­ner War­nung und erfolg­ter Medi­ka­men­ten­gabe wurde anhand der Kran­ken­akte geprüft, ob die Medi­ka­men­ten­gabe zu einem uner­wünsch­ten Arz­nei­mit­tel­ereig­nis geführt hat. Zwei Gut­ach­ter bewer­te­ten unab­hän­gig von­ein­an­der die Wahr­schein­lich­keit für ein uner­wünsch­tes Arz­nei­mit­tel­ereig­nis sowie des­sen Schwere. Ins­ge­samt wur­den die Daten von 755 Pati­en­ten in die Stu­die aufgenommen.

Wäh­rend der Beob­ach­tungs­zeit gab das Sys­tem 1.525 Dosie­rungs­war­nun­gen aus – 93 Pro­zent davon wur­den über­gan­gen. Am häu­figs­ten wur­den War­nun­gen zur Dosie­rung bei kon­ti­nu­ier­li­chen Insu­lin­in­fu­sio­nen (18,5 Pro­zent der über­gan­ge­nen War­nun­gen), Anti­bio­tika (12,3 Pro­zent) und Ben­zo­dia­ze­pine (9,7 Pro­zent) über­gan­gen. 30 Pro­zent der über­gan­ge­nen War­nun­gen bezo­gen sich auf eine kon­ti­nu­ier­li­che Infu­sion. Bei knapp einem Drit­tel der über­gan­ge­nen War­nun­gen gaben die ver­ord­nen­den Ärzte eine Begrün­dung für ihre Ent­schei­dung an. Dies waren vor allem „werde es beob­ach­ten“, „Nut­zen über­wiegt Risi­ken“ und „Pati­ent tole­rierte es zuvor“.

Von den 1.418 über­gan­ge­nen War­nun­gen wurde das Über­ge­hen durch die Gut­ach­ter in 89 Pro­zent als kli­nisch ange­mes­sen beur­teilt. Bei vie­len Medi­ka­men­ten wur­den alle über­gan­ge­nen War­nun­gen als ange­mes­sen beur­teilt (zum Bei­spiel bei Insu­lin, Hepa­rin, Lora­ze­pam, Fen­ta­nyl, Hal­oper­idol). Bei nur zwei Medi­ka­men­ten wur­den weni­ger als 50 Pro­zent der über­gan­ge­nen War­nun­gen als ange­mes­sen beur­teilt (Cef­ta­zi­dim, Cefe­pim). Ins­ge­samt wur­den elf uner­wünschte Arz­nei­mit­tel­ereig­nisse in den Kran­ken­ak­ten iden­ti­fi­ziert, die im Zusam­men­hang mit den über­gan­ge­nen War­nun­gen stan­den. Davon wur­den vier als „defi­ni­ti­ves“ und sie­ben als „ver­mut­li­ches“ uner­wünsch­tes Arz­nei­mit­tel­ereig­nis bewer­tet. Die Schwere des Ereig­nis­ses wurde in drei Fäl­len als „erheb­lich“ und in acht Fäl­len als „schwer­wie­gend“ ein­ge­stuft. Das Auf­tre­ten eines uner­wünsch­ten Arz­nei­mit­tel­ereig­nis­ses war signi­fi­kant mit der Ange­mes­sen­heit der Über­ge­hung asso­zi­iert: Die Rate der uner­wünsch­ten Arz­nei­mit­tel­ereig­nisse lag bei 1,3/100 über­gan­ge­nen War­nun­gen, die als kli­nisch ange­mes­sen beur­teilt wur­den und bei 5/​100 über­gan­ge­nen War­nun­gen, die als kli­nisch unan­ge­mes­sen beur­teilt wurden.

Die Stu­die zeigt deut­lich, dass der weit über­wie­gende Teil der Dosie­rungs­war­nun­gen von den ver­ord­nen­den Ärz­ten über­gan­gen wird. Die­ses Über­ge­hen ist in den meis­ten Fäl­len kli­nisch ange­mes­sen. Ganz offen­sicht­lich sind die Warn­mel­dun­gen der­zeit nicht so spe­zi­fisch, dass sie im kli­ni­schen All­tag hilf­reich sind. Gleich­wohl gibt es eine geringe Anzahl von War­nun­gen, deren Über­ge­hen mit einem erhöh­ten Risiko für die Pati­en­ten ver­bun­den ist. Als Kon­se­quenz müs­sen die Algo­rith­men für Dosie­rungs­warn­mel­dun­gen ange­passt wer­den. Dies betrifft beson­ders kli­ni­sche Berei­che, in denen typi­scher­weise spe­zi­fi­sche Dosie­run­gen auch außer­halb der übli­chen Spann­breite ein­ge­setzt wer­den wie bei­spiels­weise in der Inten­siv­me­di­zin und der Neo­na­to­lo­gie. Ins­be­son­dere ist wich­tig, dass die Sys­te­ma­tik der Warn­mel­dun­gen mit den inter­nen Leit­li­nien in Ein­klang ste­hen, um das Auf­tre­ten wider­sprüch­li­cher Infor­ma­tio­nen zu reduzieren.

*) Prof. Dr. Die­ter Schwapp­ach, Pati­en­ten­si­cher­heit Schweiz

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 10 /​25.05.2019