CIRSmedical: Medikationsfehler durch Kontraindikation

25.05.2019 | Service


Einer Patientin mit einer AV-junktionalen Tachykardie wird bei bekanntem Asthma bronchiale Adenosin verabreicht – eine Kontraindikation. Da der folgende Bronchospasmus zunächst nicht erkannt wird, verstirbt die Patientin.

An einem Wochentag kommt eine Frau (Alter zwischen 41 und 50) aufrecht gehend in die Notfallambulanz eines Krankenhauses und klagt über schnellen Herzschlag. Mittels EKG wird eine AV-junktionale Tachykardie diagnostiziert und Adenosin verabreicht. Bei der Patientin ist Asthma bronchiale bekannt – eine Kontraindikation für Adenosin. Der folgende Bronchospasmus wird zunächst nicht richtig erkannt. Die Patientin wird reanimationspflichtig und verstirbt im weiteren Verlauf. Als eigenen Ratschlag gibt der Arzt mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung an, dass bei der Anwendung von Medikamenten medizinisches Wissen über deren Kontraindikationen vorhanden sein muss.

Feedback des CIRS-Teams/Fachkommentar

Lösungsvorschlag bzw. Fallanalyse
Dieser Fall ist besonders tragisch, da eine gesunde Frau zu Tode gekommen ist, was mehrfach vermeidbar gewesen wäre:

  • Für eine Anamneseerhebung wäre genügend Zeit gewesen.
  • Primäre Therapie in diesem Fall wäre die Vagusstimulation gewesen; aus dem Bericht geht nicht hervor, ob das versucht wurde.
  • Absolute Kontraindikationen bei Akutmedikamenten müssen bekannt sein.
  • Das Nichterkennen eines Bronchospasmus, der zu einem hypoxischen Kreislaufstillstand führt, lässt auf mangelnde Überwachung und schlechtes Notfallmanagement schließen.

Experte der KRAGES
(medizinisch-fachlicher Aspekt)


Lösungsvorschlag bzw. Fallanalyse

Hier stellen sich einige Fragen: Wie erfolgte die Aufnahme? Die Patientin kam gehend (und vermutlich bei klarem Bewusstsein) in die Notaufnahme. Vor der Gabe von Notfallmedikamenten ist jedenfalls eine Kurz-Anamnese zu erheben, die zumindest bekannte Erkrankungen sowie Dauer- und Bedarfsmedikamente umfasst. Vor dem Einsatz von Notfallmedikamenten müssen eventuell vorhandene Kontraindikationen abgeklärt werden; für häufige Gefahrenquellen wie das Vorliegen eines Asthma bronchiale müsste es einen Alert geben. Ebenfalls unklar ist die Art der Überwachung nach der Adenosin-Gabe beziehungsweise ob diese überhaupt stattgefunden hat. Abgesehen von einigen fehlenden Informationen scheint es sich hier um fahrlässiges Vorgehen zu handeln, dem hoffentlich detailliert nachgegangen wird.

Experte des BIQG
(Stellungnahme BIQG)

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 10 / 25.05.2019