Notärzte in Kärnten: Konflikt um Totenbeschau

10.04.2019 | Politik


Weiterhin gibt es Wirbel um das neue geplante Bestattungsgesetz in Kärnten:  Ein Gesetzesentwurf der Kärntner Landesregierung empört niedergelassene Ärzte und Notärzte. Mehrere Konfliktpunkte wie Schwierigkeiten bei der Angelobung, zu niedrige Honorare und die verpflichtende Einbindung von Notärzten stehen zur Diskussion.
Hannelore Nöbauer

In letzter Zeit gibt es in Kärnten immer wieder Beschwerden von Angehörigen Verstorbener über stundenlange Wartezeiten auf die Totenbeschau, ehe der Tote bewegt werden darf und an die Bestattung übergeben werden kann. So soll es einen Todesfall gegeben haben, bei dem 14 Ärzte für eine Totenbeschau kontaktiert wurden, bis ein Kollege letztlich zum Leichnam kam. Vorgekommen ist auch, dass ein Notarzt mittels Hubschrauber extra zu einer Totenbeschau geflogen wurde. Grund ist ein Mangel an Totenbeschauern, da immer weniger Ärzte bereit sind, sich für die Totenbeschau vereidigen zu lassen.

Angelobung vereinfachen

Die Präsidentin der Ärztekammer für Kärnten, Petra Preiss, erläutert die Hintergründe: „Zum einen geht es um die oft schwierigen Modalitäten der Angelobung durch die jeweiligen Gemeinden. Kollegen berichten zum Beispiel, dass Termine mit dem Gemeinderat schwierig zu bekommen seien oder immer wieder verschoben würden. Außerdem gilt die Angelobung immer nur für die jeweilige Gemeinde. Das sollte auf jeden Fall vereinfacht werden etwa im Sinne einer landesweit gültigen Angelobung. Die Tätigkeit als Totenbeschauer ist freiwillig und kein Teil des Kassenvertrages.“ Das Problem betreffe auch Vertretungsärzte, die unter Umständen in dem betreffenden Sprengel nicht angelobt sind. „Solche bürokratische Hürden müssen überwunden und das Gesetz dementsprechend angepasst werden“, meint Preiss.

Maria Korak-Leiter, Kurienobmann-Stellvertreterin der niedergelassenen Ärzte in der Ärztekammer Kärnten und selbst Allgemeinmedizinerin, ergänzt: „Die Organisation der Totenbeschau ist eine Aufgabe des öffentlichen Gesundheitswesens, die derzeit von niedergelassenen Kollegen freiwillig im Rahmen ihrer Tätigkeit als niedergelassener Arzt beziehungsweise während den Bereitschaftsdiensten ausgeübt wird. Nun ist aber die Anzahl der Ärzte, die diese Dienste zu übernehmen bereit sind, immer weniger geworden – auch durch den Ärztemangel, den wir vor allem am Land sehen. Es stehen also insgesamt weniger Ärzte für die Totenbeschau zur Verfügung, was vor allem auch in der Nacht schlagend wird. Wir weisen seit Jahren darauf hin, welche Schwachpunkte es gibt. Bis dato hat sich aber nichts geändert.“ Auf diese Situation hat die Kärntner Landesregierung mit einem neuen Gesetzesentwurf reagiert, wonach Notärzte im Notarztdienst die Totenbeschau als „Vorbeschau“ durchführen sollen, was sich allerdings als administrativ sehr aufwändig herausstellt. Korak-Leiter dazu: „Die Notärzte machen in Kärnten ihre Dienste aber freiwillig, also nicht im Rahmen eines organisierten Dienstes im Krankenhaus wie zum Beispiel in der Steiermark. Die Sorge der Notärzte ist nun, dass sie vermehrt zur Durchführung solcher Vorabbeschauen gerufen werden.“ Dies kann Roland Steiner, Sprecher der Kärntner Notärzte, nur bestätigen: „Wir werden immer häufiger extra zu einer Totenbeschau gerufen und fühlen uns missbraucht, weil Lücken in der Versorgung bestehen. Derzeit ist die Situation inakzeptabel. Angehörige warten stundenlang, bis eine Totenbeschau erfolgt ist und der Leichnam abtransportiert werden kann. Dass hierfür nach dem Gesetzesentwurf nun Notärzte den Todesbegleitschein ausfüllen sollen, ist unserer Meinung nach nicht regelgerecht und verursacht verfassungsrechtliche Probleme. Wir Notärzte wollen in dieses Prozedere nicht involviert werden. In dem Entwurf stehen viele Dinge, die nicht umsetzbar sind. Nachdem das Land dies eingesehen hat, wird an einer neuen Version gearbeitet, die wieder begutachtet werden muss.“ Er betont auch, dass Notärzte durchwegs in prekäre Situationen kommen könnten, wenn ein Patient nach einer Reanimation verstirbt. „Das würde ja bedeuten, dass wir unsere eigene Qualitätskontrolle machen.“ Abgesehen davon seien Notärzte nicht dazu da, die Totenbeschau zum machen. „Unsere Aufgabe sind primär lebensrettende Maßnahmen und Reanimation.“ Steiner sieht das Versorgungsystem in Gefahr, „weil dann niemand mehr Notarztdienste übernehmen möchte.“ Auch Korak-Leiter fordert, dass die Verpflichtung für Notärzte, eine Totenbeschau durchzuführen, fallen muss. Ein weiteres Detail: Für die Totenbeschau ist das Ius practicandi erforderlich, das in Zukunft nicht alle als Notarzt Tätigen haben, da sie noch in der Ausbildung sind. Das neue Bestattungsgesetz ist derzeit noch in der Begutachtungsphase, wurde aber bereits von der Kurie der niedergelassenen Ärzte beeinsprucht.

Ein großes Problem ist die Honorierung der Totenbeschau in Kärnten, wie Preiss ausführt: „Die Honorare liegen bei 53,20 Euro wochentags und 74,30 Euro sonntags und damit weit unter dem österreichischen Schnitt. Die Bezahlung hat sich seit Jahrzehnten nicht substantiell geändert. Von diesen Tarifen bleibt natürlich als betriebliche Einnahme netto nur ein Drittel übrig. Es gibt keine Verpflichtung, diese freiwillige Arbeit zu solchen Konditionen zu machen. Der Streit mit dem Gemeindebund dauert schon ewig, passiert ist nichts.“ Mit einer Neuregelung sollen die Beträge laut Land auf 60 beziehungsweise 84 Euro steigen. Korak-Leiter: „Bei einer solchen Bezahlung sinkt natürlich die Bereitschaft, Totenbeschauen zu machen.“ In der Steiermark zum Beispiel – wo das Modell allerdings ein anderes ist, da die Ärzte im Krankenhaus angestellt sind – liegen die Tarife bei 160 beziehungsweise 240 Euro. Zusätzlich sollte Kilometergeld verrechnet werden – vier Euro wochentags beziehungsweise sechs Euro sonn- und feiertags, was deutlich über dem amtlichen Kilometergeld wäre. Die Kärntner Ärztekammer fordert 150 beziehungsweise 250 Euro. Notärzte müssten die Vorbeschau übrigens unentgeltlich durchführen. Derzeit laufen parallel auch Gespräche mit dem Gemeindebund und Bürgermeistern, die zuständig für die Organisation der Totenbeschau sind.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 7 / 10.04.2019